Soziales: Unterbringung

Neue "AsylAufenthaltsVerordnung" verzögert sich

"Wir werden die Residenzpflicht abschaffen..." Die vom Innenministerium erarbeitete AsylAufenthaltsVerordnung wird laut Informationen aus dem Innenministerium erst im nächsten Jahr in Kraft treten.

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Gebührenerhebung für sog. "Verlassenserlaubnis" nicht rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gab der Klage eines Asylbewerbers aus Togo Recht: für die Erlaubnis zum Verlassen des behördlich angeordneten Aufenthaltsbereichs dürfen keine zehn Euro verlangt werden. Hiermit bestätigt das OVG Magdeburg ein vorangegangenes Urteil des VG Halle aus dem Jahr 2010.

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Innenministerium plant neue "AsylAufenthaltsVerordnung"

"Wir werden die Residenzpflicht abschaffen..." Aus dieser vielversprechenden Aussage des Koalitionsvertrags könnte schon bald Wirklichkeit werden. Mit dem Entwurf einer AsylAufenthaltsVerordnung für Baden-Württemberg vom 30. September setzt das Innenministerium die Ankündigung um, dass sich die Asylsuchenden des Landes in Zukunft ohne Erlaubnis auf dem Gebiet des Bundeslands bewegen können. Der Aufenthalt soll nur bei "erheblichen" Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten auf den Landkreis beschränkt bleiben. Dem knapp gehaltenen Verordnungsentwurf fehlt leider eine Passage mit einer länderübergreifenden Regelung, wie sie Rheinland-Pfalz praktizieren möchte. Bis zum 18. November können Parteien, Verbände und Organisationen (auch der Flüchtlingsrat) Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.

"Menschenunwürdig: wie Flüchtlinge in Deutschland kaserniert werden"

Fernsehbeitrag kritisiert die Unterbringung von Flüchtlingen

Die ARD-Sendung Monitor hat am 15. September 2011 einen Beitrag zu den aktuellen sozialen Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Unterkünften in Bayern veröffentlicht. Hierbei wurden Bilder aus der Gemeinschaftsunterkunft in Augsburg gezeigt. Eine Unterkunft, die längst nicht mehr dem menschenwürdigen Standard entspricht.

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"Residenzpflicht" in BW kurz vor dem Ende

Laut einem Artikel in den BNN vom 18. August ist die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete in Baden-Württemberg bereits faktisch aufgehoben. Anläßlich eines Besuchs von Integrationsministerin Öney in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe wird ein Sprecher des Innenministeriums folgendermaßen zitiert: "Wer innerhalb von Baden-Württemberg unterwegs ist, um Besuche zu machen, der kann sich frei bewegen ... Wir haben den Ausländerbehörden mitgeteilt, dass sie diese Regelung nach Ermessen schon jetzt anwenden können."

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Forderungen des Flüchtlingsrats an die grün-rote Landesregierung

Flüchtlingspolitik auch auf der Agenda der neuen Landesregierung

Seit 7. Mai ist die neue Landesregierung im Amt. Bereits im Koalitionsvertrag hat sie umfangreiche Änderungen auch in der Asyl- und Integrationspolitik in Aussicht gestellt. Konkrete Maßnahmen sind aber bisher noch nicht ergriffen worden.

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Ausstellung "Invisible Borders" in Stuttgart

Über 50 Menschen besuchten die Eröffnung der Ausstellung 'Inviswible Borders' zur Residenzpflicht gegen Flüchtlinge. Zur guten Resonanz trug auch der gleichzeitig im DGB-Haus Stuttgart tagende "Demokratiekongreß 21" bei.

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gemeinsam

für die Rechte von Flüchtlingen in Baden-Württemberg

Aktuelle Informationen und Termine sowie die grundlegenden Forderungen unserer diesjährigen Kampagne finden Sie auf unserer Kampagnen-Website.

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In einem freien Land sollen sich auch Flüchtlinge frei bewegen können

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte fordern der Paritätische BW, die AG Dritte Welt Stuttgart und der Flüchtlingsrat BW die Abschaffung der Residenzpflicht

Nach dem Aufenthalts- und Asylrecht unterliegen rund 15.000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg der Residenzpflicht. Sie dürfen sich lediglich im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ausländerbehörde bewegen. Andernfalls machen Sie sich strafbar. Dabei sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vor, die Residenzpflicht in Bezug auf eine hinreichende Mobilität zu lockern – leider bisher folgenlos.

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Weitgehende Abschaffung der Residenzpflicht im Bundesrat abgelehnt

Im Bundesrat wurde am 17. Dezember eine weitgehende Abschaffung der Residenzpflicht abgelehnt. Beraten wurde über einen vom Land Bremen eingebrachten – und von den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen unterstützten – Antrag. Hierin sprachen sich die Länder für eine weitestgehende Abschaffung der derzeitigen Residenzpflichtregelungen für Asylsuchende und Geduldete aus. Die räumliche Beschränkung auf den Landkreis sollte nur noch in Ausnahmefällen bestehen bleiben. Gefordert wurde die Erweiterung der räumlichen Beschränkung auch über Ländergrenzen hinweg sowie eine Beibehaltung der sog. Residenzpflicht nur in Ausnahmefällen. Angenommen wurden (immerhin) die Änderungsanträge der Länder Brandenburg und Thüringen. Landesregierungen können nun auch den Aufenthaltsbereich auch für geduldete Flüchtlinge per Rechtsverordnung über die Landesgrenzen erweitern. Im Rahmen der Debatte sprach sich der Hamburger Innensenator Vahldieck gegen eine Lockerung der Residenzpflicht aus, denn nur so könne eine ständige Erreichbarkeit der Flüchtlinge durch die Behörden gewährleistet werden.