Asylpolitik BRD

Geflüchtete aus Eritrea protestieren gegen Verhinderung des Familiennachzugs

"Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Familie!"

Angehörige der eritreischen Communities in ganz Deutschland haben einen Brief zu den Problemen des Familiennachzugs verfasst und machen ihre Forderungen an Bundes- und Landesbehörden deutlich. Es geht hierbei um die Beschaffung der von Deutschland geforderten Dokumente für den Familiennachzug. Am Samstag, 10. Juli, werden die Forderung im Rahmen einer Demonstration in Berlin auf die Straße getragen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist eine der zahlreichen Organisationen, die den Aufruf unterstützen.

 

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Zur Voraussetzung der 12-monatigen Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um eine Gesetzesänderung

Die Landesregierung hatte im April 2020 eine Initiative zur Änderungen des Aufenthaltsgesetz bezüglich der Voraussetzung der 12-monatigen Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung in den Bundesrat eingebracht. Der Änderungsvorschlag beinhaltet, dass Geflüchteten, die vor dem 29.02.2016 eingereist sind, Zeiten in Aufenthaltsgestattung auf die 12-monatige Vorduldungszeit angerechnet werden.

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Fünf Jahre nach dem Sommer der Flucht – #offengeht

Erklärung zivilgesellschaftlicher Organisationen fünf Jahre nach dem "Sommer der Migration"

Zivilgesellschaftliche Organisationen ziehen in einer von PRO ASYL, der Diakonie Hessen und dem Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz initiierten Erklärung eine Bilanz der Aufnahme von Geflüchteten seit 2015. Unterzeichnet haben die Erklärung unter anderen der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Neuen Deutschen Medienmacher, landesweite Flüchtlingsräte sowie zahlreiche weitere Organisationen der Asyl- und Integrationsarbeit auf Bundes- und Landesebene.

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Familiennachzug aus Drittstaaten wieder möglich

Das Bundeskabinett hat am 01. Juli 2020 die schrittweise Aufhebung der geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten nach Deutschland beschlossen. Aufgrund des Beschlusses ist u.a. die Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung wieder uneingeschränkt möglich. Für Inhaber*innen eines abgelaufenen bzw. in Kürze ablaufenden Visums besteht ggf. die fristgebundene Möglichkeit einer vereinfachten Neuausstellung ("Neuvisierung"). Diese muss innerhalb eines Monats beantragt werden. Informationen ab wann die Frist für Neuvisierung beginnt, müssen den Internetseiten der jeweils zuständigen Auslandsvertretung entnommen werden (Türkei und Beirut). Immerhin können Eltern zu inzwischen volljährig gewordenen UMF trotzdem noch einreisen, selbiges gilt für die Einreise von im Ausland volljährig gewordenen Kindern, wenn beim Erstantrag des Visums die Betroffenen noch minderjährig waren und sich die übrigen Umstände nicht geändert haben.

Bundesregierung setzt als einziges Land Dublin-Abschiebungen in Corona-Krise aus

Fragwürdige Praxis

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Dublin-Verfahren während der Corona-Krise, gestellt von der grünen Bundestagsfraktion, geht hervor, dass Deutschland als einziges Land in der EU die Überstellungsfristen eingefroren hat. Damit bezweckt die Bundesregierung, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist pausiert wird, sodass Deutschland nicht für Asylverfahren von Geflüchteten zuständig wird, die wegen der Corona-Pandemie nicht in das jeweilige europäische Land abgeschoben werden konnten. Gegen dieses unsolidarisches Handeln und rechtlich fragwürdige Praxis haben etwa 9000 Personen geklagt. Insgesamt waren 21.735 Personen mit Dublin-Verfahren vom BAMF angeschrieben worden. In 2.600 Fällen ist die sechsmonatige Überstellungsfrist inzwischen abgelaufen und Deutschland wäre eigentlich zuständig. Übrigens: Seit Juni sind Überstellungen in einige europäische Länder wieder möglich.

Wie unabhängig kann eine staatliche Asylverfahrensberatung sein?

Das BAMF verdrängt Wohlfahrtsverbände aus Beratungen in Erstaufnahmeeinrichtungen

Mit dem Migrationspaket wurde im Sommer 2019 die "freiwillige, unabhängige, staatliche Asylverfahrensberatung" durch das BAMF eingeführt (§ 12a AsylG). Somit soll die Behörde und die Personen, die gleichzeitig über die Asylanträge neueintreffender Geflüchteter entscheiden, die Asylsuchenden neutral beraten. In zwei Stufen sollen zuerst allgemeine Verfahrenshinweise erfolgen (das ist an 21 von 48 Standorten des BAMF der Fall) und dann die fragwürdige "unabhängige" individuelle Asylverfahrensberatung (zurzeit nur in BW (!): Karlsruhe, Ellwangen, Sigmaringen).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKE geht nun u.a. hervor, dass die Beratungen nur asylrechtliche Aspekte abdecken - und nicht wie die der Wohlfahrtsverbände ganzheitlich beraten. Außerdem soll es keine weitere EU-Fördermittel für die unabhängige Beratung der Wohlfahrtsverbände angesichts des staatlichen Angebots geben. Das sind überaus schlechte Neuigkeiten, gerade eben weil die tatsächliche unabhängige Beratung der Wohlfahrtsverbände eine unerlässliche Hilfestütze für neuankommende Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen bedeutet, in denen sie ja bis zu 18 Monaten verpflichtet sind zu wohnen.

Überblick über die aktuelle Lage in der "Sicheren Herkunftsstaaten" des Westbalkans

Neue Veröffentlichung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat einen aktuellen Überblick über die Situation in den zu "Sicheren Herkunftsstaaten" des Westbalkans erklärten Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien veröffentlicht. Anlässlich des im Dezember 2019 veröffentlichten Berichts der Bundesregierung, demzufolge in allen Staaten die Voraussetzungen für die Einstufung als "Sichere Herkunftsstaaten" noch vorliegen, werden hier einige Problematiken angesprochen, die möglicherweise gegen diese Einschätzung sprechen.

Bericht der Bundesregierung zur Situation von UMF in Deutschland

Die Bundesregierung hat den jährlichen Bericht zur Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland für das Jahr 2018 veröffentlicht. Zum 28. Februar 2019 lebten insgesamt 38.926 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige inZuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, darunter waren 14.916 unbegleitete Minderjährige und 24.010 junge Volljährige. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher verpflichtet die Bundesregierung jährlich darüber zu berichten, ob die Versorgung und Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland gewährleistet ist. Dabei beleuchtet sie verschiedene Aspekte, wie beispielsweise Alter und Herkunft der Kinder, psychische und physische Gesundheitssituation, Fluchtgründe, Familienverhältnisse, aber auch die Wünsche und Bedürfnisse der UMA. Den Bericht können Sie hier abrufen.

Anwendungshinweise des BMI zum § 60b AufenthG (Duldung light)

Das Bundesinnenministerium hat ausführliche Anwendungshinweise zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG veröffentlicht. Die Anwendungshinweise finden Sie hier.

EU-Kommission: Aussetzung von Dublin-Fristen nicht europarechtskonform!

Pro Asyl fordert Kurskorrektur vom BAMF

Die EU-Kommission stützt Pro Asyls Position, dass die vom BAMF eingeführte Aussetzung der Dublin-Überstellungsfrist während der Corona-Pandemie rechtswidrig ist. Pro Asyl fördert das Bundesinneministerium nun dazu auf, dafür zu sorgen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese neue Praxis einstellt.

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