Bleiberecht

Petition Bleiberecht statt Ausgrenzung

Medico international und das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. fordern in ihrer gemeinsam gestarteten Petition Bleiberecht statt Ausgrenzung den Deutschen Bundestag auf: "Alle, die auf Dauer hier leben wollen, sollen zum Anlass des 70. Jahrestages des Grundgesetzes ein Bleiberecht erhalten."
Für Geduldete und Illegalisierte Menschen ist ein Leben in "Freiheit von Furcht und Not" nicht möglich. Ebendies ist jedoch laut Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zentrale Bedingung für "unantastbare Würde". Durch Artikel eins des Grundgesetztes sind Staat und Politik dazu verpflichtet, allen, die in Deutschland leben, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen – nicht nur deutschen Staatsbürger*innen. Mit der Forderung nach einem Bleiberecht wird ein Schritt in Richtung auf eine Politik eingefordert, die diesen Anspruch endlich ernst nimmt.

Arbeitshilfe Folgeantrag

Der Informationsverbund Asyl und Migration hat zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz eine ausführliche Arbeitshilfe zum Thema Folgeantrag herausgegeben. Dort wird unter anderem erläutert, welche Voraussetzungen für das Stellen eines Asylfolgeantrages gegeben sein sollen und wie der Ablauf des Verfahrens ist. Außerdem werden Tipps für die Beratungspraxis gegeben.

Ab August gelten Verschärfungen beim Kirchenasyl

Das Bundesinnenministerium hat mit den Kirchen strengere Regeln für das Kirchenasyl ausgehandelt, welche ab August gelten sollen. Hält sich die Kirche nicht an die vereinbarten Verfahrensabsprachen, kann die Überstellungsfrist von 6 auf 18 Monate verlängert werden. Von nun an ist es erforderlich, dass der kirchliche Antragssteller fristgerecht ein Dossier an das BAMF schickt, in welchem erläutert werden muss, inwiefern der spezielle Einzelfall ein Härtefall ist, welcher das Kirchenasyl rechtfertigt. Das BAMF kann die Begründung außerdem ablehnen und fordern, dass die Person das Kirchenasyl verlässt. Tut sie dies nicht, wird die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert. Einen ausführlichen Artikel finden Sie auf der Homepage des MiGAZINs. 

Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung

Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater

Zwei Jahre nach Einführung der Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und 25b AufenthG zeigt sich, dass die Zahl der erteilten Aufenthaltstitel nach diesen Normen immer noch viel zu gering ist. Die vorliegende Arbeitshilfe des Paritätischen soll dazu beitragen, diesen Regelungen in der Praxis größere Wirksamkeit zu verleihen. Ein weiteres Ziel ist, vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussion deutlich zu machen, dass Rückkehr bzw. Abschiebung nicht der einzig denkbare Weg aus dem für alle Beteiligten unbefriedigenden Status der Duldung ist, sondern insbesondere für langjährig geduldete Menschen die Bleiberechtsregelungen stets intensiv geprüft werden sollten. Die Broschüre richtet sich insbesondere an Berater/-innen, die langjährig geduldete Menschen betreuen bzw. beraten.

Umsetzung der Bleiberechtsregelung durch die Ausländerbehörden

Das Aufenthaltsrecht sieht mit § 25a und § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Regelungen vor, nach denen gut integrierten Geduldeten unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Bleiberecht gewährt werden soll. Langjährig hier lebende Geflüchtete haben durch diese Regelung die Chance, in einen gesicherten und legalen Aufenthalt zu wechseln. So sollen nachhaltige Integrationsleistungen mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels honoriert werden. Die Ausländerbehörden wurden vom Innenministerium Baden-Württemberg unlängst darum gebeten, bei Vorsprachen oder Duldungsverlängerungen zu prüfen, ob eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer „erfolgreichen“ Integration erteilt werden kann. Aus gegebenem Anlass haben wir hierzu ein Schreiben aufgesetzt, welches sich an die Ausländerbehörden richtet und konkrete Fragen bezüglich der Aufklärung und Umsetzung der Bleiberechtsregelung beinhaltet.

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Initiative für wirksames Bleiberecht

Ehrenamtliche fordern gegenüber Politik bessere Perspektiven für gut Integrierte

Der Arbeitskreis Asyl Hechingen hat eine Briefaktion gestartet, um dagegen zu protestieren dass immer mehr gut integrierte Menschen aus ihrem gewachsenen sozialen Umfeld herausgerissen und abgeschoben werden. Es wird dazu aufgerufen, Bundestagsabgeordnete anzuschreiben und sich für eine wirksames Bleiberecht einzusetzen. Hierzu gibt es einen Textvorschlag, der individuell angepasst werden kann:

 

Bleiberechtsregelungen weitgehend unwirksam

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen (BT-Drucksache 18/10931) geht hervor, dass die Bleiberechtsregelungen für langjährig Geduldete weitgehend ins Leere laufen. So klafft eine große Lücke zwischen der Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten und den tatsächlich erteilten Aufenthaltstiteln auf Basis der §§ 25a und 25b AufenthG.

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Ein wenig Licht und jede Menge Schatten

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Kraft

Nach mehrjährigem Vorlauf ist das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung am 01.08.2015- mit Ausnahme der Ausweisungsvorschriften- in Kraft getreten. Bei der Vorstellung des Gesetzes formulierte Innenminister De Maizière dessen Zielsetzung unmissverständlich: "Das Gesetz enthält zwei klare Botschaften: Bleiberecht für gut integrierte und rechtstreue Ausländer einerseits und Aufenthaltsbeendigung für diejenigen, die nicht schutzbedürftig sind, andererseits". Die Härte gegenüber letzterer Gruppe sei seiner Ansicht nach nötig, um "die Zustimmung zur Zuwanderung und der Aufnahme von Schutzbedürftigen in Deutschland zu sichern". Dieser Argumentation entsprechend enthält das Gesetz einige Erleichterungen für bestimmte Gruppen von Langzeitgeduldeten sowie zahlreiche Verschärfungen, die die Beendigung des Aufenthalts von abgelehnten Asylbewerber/innen, insbesondere jenen aus den sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten", erleichtern sollen.

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Positionspapier des Handwerkstags zur Flüchtlingspolitik

In einem umfangreichen Positionspapier äußert sich der Handwerkskammertag Baden-Württemberg zur Flüchtlingspolitik im Land. Gemäß der Leitspruch des Handwerks "Bei uns kommt es nicht darauf an, wo man herkommt, sondern wo man hin will" zeigt sich der Handwerksverband offen für die Zielgruppe der Flüchtlinge. Aus der Perspektive des Arbeitskräftebedarfs werden dabei Ziele und Forderungen aufgestellt, die die ordnungs- und ausländerrechtlich orientierte Asylpolitik herausfordern. Die sieben zentralen "Forderungen des Handwerks zur besseren Integration von Flüchtlingen" beinhalten unter anderem, dass "die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung in einem Engpassberuf verbunden sein muss mit einer unbefristeten Bleibeperspektive in Deutschland", auch für Geduldete. Flüchtlingen, die sich noch im Asylverfahren befinden, müsse die Möglichkeit des "Spurwechsels" gegeben werden. Asylsuchende und insbesondere UMF bräuchten bessere Sprachförderung und Möglichkeiten für assistierte Ausbildungen.

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Gesetzentwurf des Bundes zum Aufenthaltsgesetz hintertreibt Bleiberechtsregelung

Das "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" sieht die Einführung einer neuen gesetzlichen Bleiberechtsregelung für Langzeitgeduldete vor. Diese soll aber nur in Verbindung mit gleichzeitig geplanten massiven Verschärfungen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts verabschiedet werden, die wiederum die Chancen für viele Langzeitgeduldete auf eine Aufenthaltserlaubnis unterminieren. Am 6. Februar war der Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung im Bundesrat behandelt. Die 1. Lesung im Bundestag war am 6. März. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird im Sommer gerechnet. Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingshilfsorganisationen haben den Gesetzentwurf scharf kritisiert. Der Bundesrat fordert Nachbesserungen bei dem Gesetz, muss aber im Gesetzgebungsverfahren nur gehört werden.

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