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In einem freien Land sollen sich auch Flüchtlinge frei bewegen können

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte fordern der Paritätische BW, die AG Dritte Welt Stuttgart und der Flüchtlingsrat BW die Abschaffung der Residenzpflicht

Nach dem Aufenthalts- und Asylrecht unterliegen rund 15.000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg der Residenzpflicht. Sie dürfen sich lediglich im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ausländerbehörde bewegen. Andernfalls machen Sie sich strafbar. Dabei sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vor, die Residenzpflicht in Bezug auf eine hinreichende Mobilität zu lockern – leider bisher folgenlos. Die Flüchtlinge in Baden-Württemberg werden durch die Residenzpflicht erheblich in ihrem Recht auf Freiheit und menschenwürdige Lebensbedingungen eingeschränkt. Deshalb setzen sich der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, die AGDW und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für eine Lösung ein und fordern die Abschaffung der Residenzpflicht in Baden-Württemberg und bundesweit. Die gemeinsame Pressekonferenz war in der Flüchtlingsunterkunft in Stuttgart-Heumaden. Neben den VertreterInnen der Organisationen sprachen auch ein iranischer und ein armenischer Flüchtling, die  beispielhaft darlegen konnten, wie schikanös und diskriminierend die Residenzpflicht ist.

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