Härtefallkommission Baden-Württemberg

Härtefallkommission BW: Jahresbericht 2018

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat den Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für 2018 veröffentlicht. Dieser zeigt, dass die Hürden für eine Aufenthaltserlaubnis infolge eines Härtefallersuchens weiterhin sehr hoch sind. Von den insgesamt 355 Entscheidungen wurden 144 eingehend beraten, in 62 Fällen entschied sich die Kommission für ein Härtefallersuchen an den Innenminister. Dieser erließ in 35 Fällen Aufenthaltserlaubnisse nach § 23a AufenthG. Die Quote der Übereinstimmung der Kommissionsersuchen mit den Entscheidungen des Innenministeriums sank folglich weiter auf einen Wert von 56 Prozent (2017: 62 Prozent).

Der Flüchtlingsrat BW stellt fest, dass sich die Tendenz der letzten Jahre weiter fortgesetzt hat, durch die diskrete Einführung neuer Kriterien seitens des Innenministeriums (bspw. bezüglich Mindestvoraufenthaltszeiten) zusätzliche Hürden aufzubauen. Wurde diese Praxis im Bericht von 2017 noch kritisch bewertet, so stellt der Bericht von 2018 nur nüchtern fest, dass unterschiedliche Bewertungen von Härtefallkommission und Innenministerium möglich seien. Es drängt sich folglich die Frage auf, wozu es eine Härtefallkommission braucht, wenn deren Empfehlungen nur in knapp 50 Prozent der Fälle gefolgt wird.

Kurz-Info Härtefallgesuch bei der Härtefallkommission des Landes BW

Wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt ist, kann ein Gesuch bei der Härtefallkommission den Vollzug der Ausreisepflicht oder auch die jahrelange Perspektivlosigkeit in der Duldung vermeiden. In jedem Fall sollte sorgfältig abgewogen werden, ob ein Härtefallgesuch sinnvoll und aussichtsreich ist. Es ist empfehlenswert, dass ein Härtefallgesuch von den Unterstützer/innen der Flüchtlinge eingereicht wird und nicht vom Rechtsanwalt / der Rechtsanwältin, der / die im Asylverfahren tätig war. Das Kurz-Info gibt eine Übersicht über die Erteilungsvorausssetzungen und möglichen Ausschlussgründe und stellt heraus, worauf es bei der Abfassung eines Härtefallgesuchs inhaltlich ankommt.

Neue Kontaktdaten der Härtefallkommission

Die Kontaktdaten der Härtefallkommission haben sich geändert 
Der Antrag ist per Mail an: poststelle@im.bwl.de oder per Post zu richten an:

Härtefallkommission beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung
und Migration Baden-Württemberg
- Geschäftsstelle -
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart

Für weitere Fragen zur Behandlung von Härtefällen ist die Geschäftsstelle der Härtefallkommission telefonisch erreichbar unter Tel.: 0711/231-3465, - 3462, - 3461.

Innenministerium sagt immer häufiger "Nein" zu Härtefallersuchen

Härtefallkommission BW legt Jahresbericht 2017 vor

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat den Bericht der Härtefallkommission für 2017 veröffentlicht. Dieser bestätigt das, was der Flüchtlingsrat in den vergangenen Monaten bemängelt hat: In immer mehr Fällen folgt das Innenministerium nicht einer positiven Empfehlung der Kommission. Des Weiteren ist die Zahl der eingegangenen Härtefallanträge deutlich zurückgegangen: Lag die Zahl der Härtefallanträge im Jahr 2016 bei 610, so verzeichnet die Härtefallkommission im darauf folgenden Jahr nur noch 350 Eingaben. 

Was soll denn da noch ein Härtefall sein?

Baden-Württemberg kämpft verbissen und rücksichtslos um jede einzelne Abschiebung

In diesen Tagen werden weitere Fälle bekannt, in denen selbst in besonders extremen Fällen Härtefallanträge abgelehnt werden. Es sind Meldungen, die den eigentlichen Sinn der Härtefallkommission ad Absurdum führen. Scheinbar hat die politische gewollte "Null-Toleranz-Linie" Vorrang vor Humanität und Würdigung von Integrationsleistungen. Eine ähnliche Kritik hatte kürzlich der scheidende Vorsitzende Dr. Edgar Wais formuliert.

Zu den neuesten Fällen dokumentieren wir eine Pressemitteilung des Bündnisses move.on Menschenrechte Tübingen e.V.

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Dr. Edgar Wais beendet Tätigkeit als Vorsitzender der Härtefallkommission

Ehemaliger Präsident des Landkreistages saß Gremium von Anfang an vor

Dr. Edgar Wais ist seit Etablierung der Baden-Württembergischen Härtefallkommission im Jahre 2005 deren Vorsitzender. Mit dem Ende der aktuellen Amtszeit der Härtefallkommission am 31. März dieses Jahres endet seine Tätigkeit. Sein Nachfolger wird der Stuttgarter Bürgermeister Werner Wölfle. In einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten äußert er sich kritisch über die zunehmenden Ablehnungen von Empfehlungen der Härtefallkommission seitens des Innenministeriums. Diese Kritik teilt  der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.

Härtefallkommission BW: Jahresbericht 2016

Erhöhung der Antragszahlen sowie der Ablehnungen

Dem 11. Tätigkeitsbericht der baden-württembergischen Härtefallkommission ist zu entnehmen, dass sich die Zahl der eingegangen Härtefallanträge deutlich erhöht hat — von 393 im Vorjahr auf 610 im Jahr 2016. Knapp ein Drittel davon wurde aus formalen Gründen (z.B. wegen noch nicht abgeschlossener Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren) bereits in der Vorprüfung abgelehnt. Fast drei Viertel der Anträge, mit denen sich die Kommission inhaltlich auseinandergesetzt hat, wurden mit der Begründung einer sehr kurzen Aufenthaltsdauer und/oder einer noch nicht ausreichend erfolgten Integration als offensichtlich unbegründet abgelehnt. In 36 Fällen hat die Kommission ein Härtefallersuchen an den Innenminister gestellt, der in 34 Fällen ein Aufenthaltsrecht gewährt hat.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Tätigkeitsberichts empfiehlt der Flüchtlingsrat BW eine umfassende Prüfung, ob ein Härtefallantrag das Mittel der Wahl ist, sowie eine sehr sorgfältige Ausarbeitung eines Härtefallantrags. Personen, die einen Härtefallantrag für eine geflüchtete Person einreichen möchten, können sich gerne mit Fragen an uns wenden. Zudem weisen wir darauf hin, dass ein Härtefallantrag NICHT von Rechtsanwält*innen eingereicht werden sollte, dies schmälert die Erfolgsaussichten drastisch.

Was muss ich bei einem Härtefallantrag in Baden-Württemberg beachten?

Ausführlicher Reader von Caritas und Diakonie

Nach der Ablehnung im Asylverfahren gibt es in Deutschland nur wenige Möglichkeiten, einen Aufenthalt zu erhalten. In einigen Fällen kann der Härtefallantrag eine Chance sein.

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Härtefallkommission: Jahresbericht 2015

Starke Zunahme der Anträge und der Ablehnungen, nur 31 Härtefallersuchen

Aus dem aktuell vom Ministerium für Integration herausgegebenen Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission (HFK) des Landes Baden-Württemberg ergibt sich, dass sich die Zahl der Anträge bei der HFK im Jahr 2015 mehr als verdoppelt hat. Im Jahr 2015 wurden laut Bericht insgesamt 393 Anträge eingereicht (2014: 185). Tatsächlich entschieden hat die HFK im Jahr 2015 über 297 Anträge. Von diesen wurden bereits in der Vorprüfung 105 Anträge aus rechtlichen Gründen (z.B. noch laufendes Gerichtsverfahren) und 144 Anträge als "offensichtlich unbegründet" wegen zu kurzem Aufenthalt und damit nicht ausreichender sozialer und wirtschaftlicher Integration abgelehnt. Von den lediglich 48 im Jahr 2015 eingehend beratenen und geprüften Eingaben wurden schließlich 31 positiv beurteilt und dem Innenminister als Gesuch vorgelegt. Die vorgelegten Gesuche wurden vom Innenminister alle angenommen und somit in diesen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Im Vergleich zum Jahr 2014 sind damit bei gleichzeitig massiv verschärften Asylgesetzen auch die Chancen für einen erfolgreichen Härtefallantrag stark gesunken. Die HFK sieht die Gründe in der Zunahme der Ablehnung in der zu geringen Aufenthaltsdauer / Integrationsleistung und auch in der sonstigen mangelnden Qualität vieler Anträge.

Jahresbericht der Härtefallkommission

Zunahme von Anträgen, deutliche Abnahme positiver Entscheidungen durch die Kommission, 2 Gesuche vom Innenminister abgelehnt

Das Ministerium für Integration legte am 26. März den 9. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für Baden-Württemberg vor. Demnach wurden von den 185 Eingaben des vergangenen Jahres bereits im Rahmen der Vorprüfung 60 Eingaben aus rechtlichen Gründen und 68 Eingaben wegen "kurzen Aufenthalts und darauf beruhender fehlender Integration" als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. (vgl. Bericht S.9) 80 Eingaben wurden von der Kommission eingehend geprüft, davon wurden 52 dem Innenminister als Härtefallersuchen vorgelegt (35% aller Eingaben). In 50 Fällen gab der Innenminister dem Härtefallersuchen statt, in zwei Fällen lehnte er die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG ab.