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"Residenzpflicht" in BW kurz vor dem Ende
Laut einem Artikel in den BNN vom 18. August ist die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete in Baden-Württemberg bereits faktisch aufgehoben. Anläßlich eines Besuchs von Integrationsministerin Öney in der Landesaufnahmestelle Karlsruhe wird ein Sprecher des Innenministeriums folgendermaßen zitiert: "Wer innerhalb von Baden-Württemberg unterwegs ist, um Besuche zu machen, der kann sich frei bewegen ... Wir haben den Ausländerbehörden mitgeteilt, dass sie diese Regelung nach Ermessen schon jetzt anwenden können." Auch die bisher verhängten Bußgelder bei Verstößen gelten nicht mehr. Am 5. September verfügte das ebenfalls rotgrün regierte Rheinland-Pfalz in einer "Landesverordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes" die räumliche Beschränkung auf das gesamte Bundesland auszuweiten. Nur noch bei "evidenten Rechtsverstößen" sollen Verlassenserlaubnisse versagt werden. Eine solche Verfügung fehlt in BW noch.
- 19.08.2011 Badische Neueste Nachrichten: "Neue Freizügigkeit für Asylbewerber. Residenzpflicht fällt. Für Besuch des Arztes oder von Freunden im Nachbarkreis ist ein Antrag überflüssig
- 05.09.2011 Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz: Landesverordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes.