Sozialleistungen & Gesundheit

Bundestagsabgeordnete fordern die Verbesserung der Psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen

In einem Antrag an die Bundesregierung forderten zahlreiche Abgeordnete eine bessere psychosoziale Versorgung für Flüchtlinge. Diese sollen unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer in Deutschland Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Zudem wurde vorgeschlagen, die gesetzlichen Krankenversicherungen zur Übernahme der Kosten für DolmetscherInnen im Rahmen medizinischer und psychotherapeutischer Behandlungen zu verpflichten. Eine weitere Kernforderung des Antrags ist, die Finanzierung der Psychosozialen Zentren sicherzustellen und deren Ausbau zu fördern.

Versorgungsbericht zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland

Mit dem Versorgungsbericht stellt die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) eine erste bundesweite Dokumentation zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland zur Verfügung. Die Lebensbedingungen von traumatisierten Flüchtlingen sowie deren Zugang zu psychosozialer Versorgung werden umfassend, mit anschaulichen Praxisbeispielen und unter Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt. Außerdem enthält der Bericht Zahlen und Fakten zur Situation der Psychosozialen Zentren, über die die Versorgung traumatisierter Flüchtlinge in der Regel läuft.

Der Bericht fasst Hintergrundanalysen zu den Lebens- und Versorgungsbedingungen, mit denen Geflüchtete im Exil konfrontiert sind zusammen und stellt sowohl die rechtlichen Vorgaben internationaler Konventionen und EU-Richtlinien als auch den rechtlichen und strukturellen Gestaltungsspielraum dieser dar. - See more at: http://www.baff-zentren.org/news/versorgungsbericht-2/#sthash.kw4HwCMR.dpuf
Der Bericht fasst Hintergrundanalysen zu den Lebens- und Versorgungsbedingungen, mit denen Geflüchtete im Exil konfrontiert sind zusammen und stellt sowohl die rechtlichen Vorgaben internationaler Konventionen und EU-Richtlinien als auch den rechtlichen und strukturellen Gestaltungsspielraum dieser dar. - See more at: http://www.baff-zentren.org/news/versorgungsbericht-2/#sthash.kw4HwCMR.dpuf
Mit dem Versorgungsbericht stellt die BAfF eine erste bundesweite Dokumentation zur psychosozialen Versorgung Geflüchteter in Deutschland zur Verfügung. Der Bericht fasst Hintergrundanalysen zu den Lebens- und Versorgungsbedingungen, mit denen Geflüchtete im Exil konfrontiert sind zusammen und stellt sowohl die rechtlichen Vorgaben internationaler Konventionen und EU-Richtlinien als auch den rechtlichen und strukturellen Gestaltungsspielraum dieser dar. - See more at: http://www.baff-zentren.org/news/versorgungsbericht-2/#sthash.kw4HwCMR.dpuf
Mit dem Versorgungsbericht stellt die BAfF eine erste bundesweite Dokumentation zur psychosozialen Versorgung Geflüchteter in Deutschland zur Verfügung. Der Bericht fasst Hintergrundanalysen zu den Lebens- und Versorgungsbedingungen, mit denen Geflüchtete im Exil konfrontiert sind zusammen und stellt sowohl die rechtlichen Vorgaben internationaler Konventionen und EU-Richtlinien als auch den rechtlichen und strukturellen Gestaltungsspielraum dieser dar. - See more at: http://www.baff-zentren.org/news/versorgungsbericht-2/#sthash.kw4HwCMR.dpuf
Mit dem Versorgungsbericht stellt die BAfF eine erste bundesweite Dokumentation zur psychosozialen Versorgung Geflüchteter in Deutschland zur Verfügung. Der Bericht fasst Hintergrundanalysen zu den Lebens- und Versorgungsbedingungen, mit denen Geflüchtete im Exil konfrontiert sind zusammen und stellt sowohl die rechtlichen Vorgaben internationaler Konventionen und EU-Richtlinien als auch den rechtlichen und strukturellen Gestaltungsspielraum dieser dar. - See more at: http://www.baff-zentren.org/news/versorgungsbericht-2/#sthash.kw4HwCMR.dpuf

Vorschläge zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat ein Konzept zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg erarbeitet, das zur Entbürokratisierung der medizinischen Behandlung von Flüchtlingen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes führen soll. Zum Konzept gehört auch die Einrichtung von Notfallpraxen in Sammelunterkünften.

Bund will Einführung von Gesundheitskarten für Asylsuchende erleichtern

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE geht hervor, dass der Bund derzeit gemeinsam mit den Ländern prüft, wie die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende durch mögliche gesetzliche Regelungen erleichtert werden kann. Informationen des Deutschen Ärzteblattes zufolge hat sich auch die Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, auf einer Konferenz im April optimistisch gezeigt, dass die Gesundheitskarte für Asylsuchende bundesweit kommt - zumal damit auch Kosten eingespart werden könnten. Bislang sind die Stadtstaaten Hamburg und Bremen die einzigen Bundesländer, die Flüchtlingen eine Chipkarte zur Verfügung stellen.

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Psychosoziale Versorgung traumatisierter Flüchtlinge droht wegzubrechen

DIE LINKE fordert den Bund zu mehr Unterstützung auf

Die Finanzsituation der Psychosozialen Zentren (PSZ) ist mehr als prekär, da die für Anfang 2015 zugesicherte Entscheidung über die EU-Gelder, die eine wichtige Finanzierungsquelle für die PSZ darstellen, immer noch nicht gefallen ist. Zudem sorgt die AsylbLG-Novelle, nach der Asylsuchende ab einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten über die gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, aufgrund der fehlenden Kassenzulassung der Zentren für Schwierigkeiten (für weitere Informationen siehe: Rundbrief 1/2015: "Herausforderungen für die Psychosozialen Zentren"). Vermehrt müssen bereits bewilligte Therapien abgebrochen werden, einigen der Zentren droht vor diesem Hintergrund mittel- bis längerfristig wohl die Schließung. In Anbetracht dieser schwierigen Situation forderte DIE LINKE die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf. In der Antwort auf diese Anfrage verwies die Regierung hauptsächlich auf die Zuständigkeit der Länder, was von Ulla Jelpke, der innenpolitischen Sprecherin der LINKEN, scharf kritisiert wurde.

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Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015

Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands

Am 1. März 2015 ist die Novelle des Asylbewerberleistungsgesetze in Kraft getreten. Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe herausgegeben, die einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung für die Beratungspraxis gibt.

Neues Asylbewerberleistungsgesetz am 1.3.2015 im Kraft getreten

Die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes ist am 1. März 2015 in Kraft getreten. Sie schreibt eine Anhebung der vom Bundesverfassungsgericht 2012 für verfassungswidrig erklärten Leistungssätze fest.

Weitere wichtige Änderungen der Asylblg-Novelle sind:

  • § 2: Nachdem sich ein Leistungsberechtigter 15 Monate im Bundesgebiet aufgehalten hat, erhält er in der Regel Leistungen nach SGB XII. Bislang war ein 48-monatiger Bezug der Asylblg-Leistungen Voraussetzung für den Zugang zu den sogenannten „Analogleistungen“.
  • § 3: Außerhalb der Unterbringung in Erstaufnahmestellen sollen vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs gewährt werden. Diese an sich sehr fortschrittliche Änderung wird leider eingeschränkt durch eine Klausel, nach der die Leistungsgewährung, „soweit es nach den Umständen erforderlich ist“, auch in Form von Sachleistungen oder Wertgutscheinen erfolgen kann.

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Logo der Kampagne "Gesundheit für alle - AsylbLG abschaffen". http://stopasylblg.de

Schon wieder ein Asylkompromiss

Bundesregierung kauft Ländern die Zustimmung zum Asylbewerberleistungsgesetz für 1 Milliarde Euro ab

Jeweils 500 Millionen Euro wird die Bundesregierung den Ländern und Kommunen für die dringend nötige bessere Finanzierung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 zur Verfügung stellen. Um diese zusätzlichen Mittel erhalten zu können, ließen sich die von SPD und Grünen (mit-)regierten Bundesländer die Zustimmung zur Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes abkaufen. Am 28. November stimmte der Bundesrat dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zu. Damit ist auch die von Grünen und SPD geforderte Abschaffung dieses Sondergesetzes vom Tisch. Es bleiben: Eingeschränkte medizinische Leistungen, Grundleistungen unter dem Existensminimum, Leistungskürzungen als Sanktionsinstrument. Selbst der im Kretschmann-Asylkompromiss verhandelte Vorrang von Geldleistungen, wurde im Gesetzentwurf durch eine Klausel wieder relativiert. "Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren", postulierte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2012. Das Gesetz, das die Grundleistungen entsprechend dem Urteil des BVerfG anhebt und von D-Mark auf Euro umstellt, wird voraussichtlich ab März 2015 rechtskräftig sein.

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Landtagsgrüne setzen sich für Gesundheitskarte ein

Die Landtagsabgeordneten Manfred Lucha, Daniel Lede Abal und Ulrich Sckerl wandten sich Ende September mit einem Brief an Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD), in dem sie sich für eine Umstellung der Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf eine Gesundheitskarte nach dem Bremer Modell einsetzen. Nach Vorstellung der Grünen sollten die Gesundheitskosten für Flüchtlinge in Zukunft nicht mehr über die Sozialämter der Kreise, sondern über einen Rahmenvertrag zwischen den Kreisen und der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen. Auf dieser Grundlage könnten die gesetzlichen Krankenkassen den Leistungsberechtigten elektronische Gesundheitskarten ausstellen.

Main-Tauber-Kreis: Leichte Verbesserungen beim Umgang mit den Flüchtlingen

Ein Jahr nach dem mehrwöchigen Protest von Flüchtlingen aus dem Main-Tauber-Kreis vor dem Integrationsministerium in Stuttgart zieht dieser Artikel eine teils positive Bilanz über die zwischenzeitlichen Veränderungen im Umgang mit den Asylsuchenden in diesem Landkreis.