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Psychosoziale Versorgung traumatisierter Flüchtlinge droht wegzubrechen

DIE LINKE fordert den Bund zu mehr Unterstützung auf

Die Finanzsituation der Psychosozialen Zentren ist mehr als prekär: Ursprünglich sollte über die AMIF-Anträge, die für viele der Psychosozialen Zentren eine wichtige Finanzierungsquelle darstellen, Anfang des Jahres entschieden werden, doch bis jetzt liegt noch keine Entscheidung vor, welche Zentren in welcher Höhe gefördert werden. Zudem sorgt die AsylbLG-Novelle, nach der Asylsuchende ab einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten über die gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, für Schwierigkeiten, da die Psychosozialen Zentren über keine Kassenzulassung verfügen (für weitere Informationen siehe: Rundbrief 1/2015: "Herausforderungen für die Psychosozialen Zentren").

Hinsichtlich dieser problematischen Situation forderten einige Abgeordneten der LINKEN die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf. In der Antwort auf diese Anfrage verwies die Regierung darauf, dass die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen in die Zuständigkeit der Länder falle, die unter anderem für diese Aufgabe für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro erhalten hätten ("Kretschmann-Kompromiss"). Zudem könnten die gesetzlichen Krankenkassen im Einzelfall die Kosten für dolmetschgestützte Therapien in den Psychosozialen Zentren übernehmen, was jedoch in der Realität nicht sonderlich häufig vorkommt. Bei Refugio Villigen-Schwennigen beispielsweise sind bislang mindestens 20 Patienten/innen betroffen, weil Kostenübernahmen für Therapie und Dolmetscher widerrufen wurden. Es steht zu befürchten, dass mittel- bis längerfristig einige der Zentren von der Schließung bedroht wären.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der LINKEN, äußerte sich folgendermaßen zur Antwort der Bundesregierung: "Die Bundesregierung darf sich nicht bei der psychosozialen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge aus der Verantwortung stehlen. Deutschland ist hierzu auch aufgrund einer EU-Richtlinie rechtlich verpflichtet. Wenn EU-Fördermittel nicht ausreichen und Therapiekosten durch Krankenkassen in der Praxis nicht übernommen werden, ist der Bund in der Pflicht, finanziell und durch rechtliche Regelungen zu helfen".

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