Sozialleistungen & Gesundheit

Wenig Aussicht auf Verbesserung der Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen lässt die Bundesregierung erkennen, dass sie wenig Interesse an einer Verbesserung der Situation und Behandlung von traumatisierten oder sonstwie schwer belasteten Flüchtlingen hat, die sich noch im Asylverfahren befinden.

  • 14.05.2013 „Gesundheitliche Versorgung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen in Deutschland.“ Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (BT-Drs. 17/13461)

 

Bayern stellt "Taschengeld"kürzungen ein

Ende der Sanktionen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist auch ein Erfolg des Bayerischen Flüchtlingsrats

Während im grünrot-regierten Baden-Württemberg immer noch und sehr häufig die Bargeldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekürzt oder gestrichen werden, wenn eine Person mit Duldung bei der Beschaffung von Papieren für die Aufenthaltsbeendigung nach Auffassung der Ausländerbehörde nicht ausreichend mitwirkt, hat das CSU-regierte Bayern jetzt nachgegeben. Sozialministerin Haderthauer folgte mit einer Weisung vom 27.3.2013 nun einem Beschluss des Bayrischen Landessozialgerichts vom 24.1.2013, nach der die Kürzung oder Streichung des "Taschengelds" mit Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012 vorläufig untersagt wurde.

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Flüchtlinge im Hohenlohekreis fordern Bargeld statt Essenspakete

Am 15. März demonstrierten 70 Flüchtlinge vor der Gemeinschaftsunterkunft in Künzelsau

Auch im Hohenlohekreis halten die zuständigen Behörden bislang an den diskriminierenden Sachleistungen durch Essenspakete fest und nutzen nicht die Möglichkeiten, die die seit August geltenden "Vorläufigen Anwendungshinweise" des Integrationsministeriums zum Flüchtlingsaufnahmegesetz bieten. Am vergangenen Freitag demonstrierten daher zahlreiche Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft Künzelsau für die Umstellung von Sachleistungen auf Bargeld. Sie erklärten sogar den Eintritt in einen Hungerstreik, wie das Online-Portal der Heilbronner Stimme berichtete.

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Neckar-Odenwaldkreis: Flüchtlinge fordern Bargeld statt Lagershop

In einem Brief wenden Sie sich an Landrat Achim Brötel (CDU)

Am Freitag, den 1. März boykottierten die Asylsuchenden in der Gemeinschaftsunterkunft Hardheim (Neckar-Odenwaldkreis) die Ausgabe der Essensrationen. In einem Brief, der von 80 Bewohner/innen der Unterkunft unterzeichnet ist, wandten sich die Flüchtlingen an den Landrat Achim Brötel (CDU). In dem Brief bedanken sich die Flüchtlinge für die Aufnahme in Deutschland und die Versorgung mit dem Lebensnotwendigen. Sie fordern aber die Auszahlung von Bargeld statt die weitere Versorgung mit minderwertigen Lebensmitteln.

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Starke Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Asylbewerberleistungsgesetz

Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingshilfsorganisationen und Bundesländer legen umfangreiche Stellungnahmen vor

Am 30. November legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen lange aufgeschobenen "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes" vor. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, in dem die bisherigen Grundleistungen nach dem AsylbLG als "evident unzureichend" verurteilt wurden, wurde der Gesetzgeber aufgefordert, umgehend eine Neuregelung zu erarbeiten. Der Entwurf weist nach Auffassung von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingshilfsorganisationen und einigen Bundesländern erhebliche Mängel auf und bleibt hinter den gewünschten Verbesserungen und den vom Verfassungsgericht formulierten Anforderungen weit zurück. In umfangreichen Stellungnahmen haben die genannten Organisationen und Bundesländer nun zahlreiche Verbesserungsvorschläge eingebracht. Auch das Land Baden-Württemberg (Ministerium für Integration) hat eine Stellungnahme abgegeben. Es kritisiert u.a., dass weiterhin der Vorrang des Sachleistungsprinzip gelten soll, dass mit der Art der Gesundheitsversorgung weiterhin eine unnötige Parallelstruktur zur GKV praktiziert werden soll und dass keine Gleichstellung mit den Grundleistungen nach SGB II / XII geplant sei. Zu Gesetzesentwurf und Stellungnahmen...

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Landkreis Reutlingen will von Essenspaketen auf Geldleistungen umstellen

Flüchtlinge kritisieren die lange Wartezeit bei den Nachzahlungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Der Reutlinger Landrat Thomas Reumann hat gegenüber den im Landkreis untergebrachten Flüchtlingen versprochen, ab Mai 2013 auf Geldleistungen umzustellen. Unklar ist dabei noch, ob die Flüchtlinge Bargeld, ein Konto oder Geldkarten bekommen.

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Änderungsentwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz

Bundestag lehnt Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab - Bundesregierung legt neuen Gesetzesentwurf vor

Der Bundestag lehnte am 29. November  gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen den Gesetzentwurf der Grünen zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (17/1428) ab. Die Bundesregierung stellte am 30. November einen eigenen Gesetzesentwurf vor.

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Landkreis Freudenstadt: Flüchtlinge protestieren gegen Essenspakete

Landrat Rückert (CDU) will an der Diskriminierung durch Sachleistungen festhalten

Am 20. November protestierten Flüchtlinge aus dem Landkreis Freudenstadt für eine menschenwürdige Behandlung. Sie forderten die Abschaffung der Lebensmittelpakete und die Umstellung auf Geldleistungen, wie dies im Zuge der Übergangsregelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes bereits in mehreren Stadt- und Landkreisen umgesetzt wurde. In einem Schreiben an den Flüchtlingsrat erklärte Landrat Rückert vor Kurzem, dass der Kreis Freudenstadt das Sachleistungssystem beibehalten wolle, vor allem aus finanziellen Gründen. Die Rechnung scheint dort aufzugehen: Wenn ein gewisser Prozentsatz der Flüchtlinge die Essenspakete nicht annimmt und vom Leistungsbezug abgemeldet wird, lässt sich dadurch für den Landkreis gut sparen.

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Sozialgerichte: Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG sind verfassungswidrig!

Flüchtlingsrat Niedersachsen berichtet über erste kritische Urteile zum Thema "Taschengeld"streichung

Musterwiderspruch gegen Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG [PDF]

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (Tenor: die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren; das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt auch für Flüchtlinge) haben erste Gerichte auch Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG für rechtswidrig erklärt. Im Rahmen einstweiliger Anordnungen wurde die Ausländerbehörde verpflichtet, Leistungen im vollen Umfang der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgelegten (an das SGB II angelehnten) Übergangsregelung auszuzahlen.

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