Sozialleistungen & Gesundheit

Anmeldestopp bei refugio stuttgart e.V.

Seit Jahren gehen bei refugio stuttgart e.V. mehr Anmeldungen ein, als bewältigt werden können. Darum können bis 31. Januar 2018 keine neuen Anmeldungen entgegen genommen werden, um die bereits angemeldeten Klient*innen zunächst versorgen zu können.

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Neugeborene Kinder von Asylberechtigten und international Schutzberechtigten haben unmittelbar Anspruch auf SGB II-Leistungen

Das Bundesministerium des Inneren hat klargestellt, dass neugeborene Kinder von Asylberechtigten oder international Schutzberechtigten ab Geburt SGB II-leistungsberechtigt sind, da sie nach § 33 AufenthG einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben. Das bedeutet, dass SGB-II-Leistungen für ein neugeborenes Kind nicht mit dem Argument verwehrt werden dürfen, für dieses müsse erst ein Antrag auf Familienasyl gestellt und bewilligt werden.

Hilfetelefon für Schwangere in 18 Sprachen

Seit drei Jahren gibt es das Hilfetelefon für „Schwangere in Not“. Frauen, die auf sich allein gestellt sind oder sich anderweitig in einer psychosozialen Notlage befinden, können dort zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen. Alles, was dort besprochen wird, ist streng vertraulich. Das Hilfetelefon vermittelt die Betroffenen weiter an eine Beratungsstelle vor Ort.

Die Telefonnummer lautet: 0800/ 40 40 020
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage http://www.schwanger-und-viele-fragen.de

Gesundheitskarte zur medizinischen Versorgung Geflüchteter auf Landes- und Kommunalebene

Hinweise und Argumente zur Kostenkalkulation

Das Netzwerk der Medibüros/Medinetz für Geflüchtete hat ein Argumentationspapier zur Gesundheitskarte für Geflüchtete innerhalb der ersten 15 Monate herausgegeben, das sich insbesondere mit der Frage der Kosten für die Sozialverwaltung auseinandersetzt. Die Argumente in dem Papier können in BW u.a. gut genutzt werden, um sich in Gesprächen mit Landtagsabgeordneten für eine Einführung der Gesundheitskarte auch für Geflüchtete mit einer Aufenthaltsdauer unter 15 Monaten einzusetzen. Diese Lösung war kurz nach der Landtagswahl politisch abgelehnt worden. 

"Soziale Rechte für Flüchtlinge"

Broschüre des Paritätischen

Die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsmarktzugangs und der Sozialleistungen für geflüchtete Menschen sind in Deutschland seit Langem sehr komplex. Seit dem Jahr 2015 haben zahlreiche Gesetzesänderungen jedoch dazu geführt, dass nicht mehr nur anhand des Aufenthaltsstatus, sondern auch aufgrund der Staatsangehörigkeit differenziert wird und manche Zugänge nur noch für Menschen mit einer sogenannten „guten Bleibeperspektive“ gewährt werden. Sowohl für geflüchtete Menschen als auch für ihre Beraterinnen und Berater hat sich die Lage in Folge der immer rascher aufeinander folgenden Gesetzesänderungen noch zusätzlich verkompliziert. Die Broschüre gibt einen kompakten Überblick über die zentralen Regelungen. Sie ist praxisorientiert angelegt und enthält zahlreiche Tipps für die Beratungspraxis.

Keine Zustimmung im Bundesrat zu AsylbLG-Verschärfung

Der Bundesrat hat am 16. Dezember dem Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht zugestimmt. Damit sollten weitere gravierende Leistungskürzungen für Asylsuchende, die teilweise mit - völlig realitätsfernen - Einspareffekten beim Zusammenleben in einer Gemeinschaftsunterkunft begründet wurden, eingeführt werden. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrats und schließen uns Günter Burkhardt von PRO ASYL an, der fordert: "Wir appellieren an Bundesregierung und Bundestag, diese Entscheidung zu akzeptieren und nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen". Infolge der Nicht-Zustimmmung des Bundesrates bleibt es nun auch nach dem 1. Januar 2017 bei den Leistungssätzen des Jahres 2016.

Verschlechterung des Asylbewerberleistungsgesetzes stoppen!

PRO ASYL appelliert an Bundestag und Bundesländer

Mit Bestürzung nimmt PRO ASYL den gestern im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes der Bundesregierung zur Kenntnis. PRO ASYL appelliert an den Bundestag und an die Bundesländer, dieses Gesetz nicht zu beschließen.

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Infos zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete

Neue Website gestartet

Eine Gruppe von Medinetzen / Medizinischen Flüchtlingshilfen in Deutschland, die sich mit Fragen der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Änderung der Asylgesetzgebung auseinandersetzen, haben jetzt eine Website erstellt. Übersichtlich dargestellt werden sollen dort immer wieder in der Praxis und von journalistischer Seite auftauchende Grundfragen zur Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden, Geduldeten und Papierlosen.

Landesärztekammer: Gesundheitskarte für Flüchtlinge überfällig

Im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten spricht Landesärztepräsident Dr. Ulrich Clever über die Flüchtlingssituation aus der Perspektive der ÄrztInnen und bezeichnet die Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete als "überfällig".

Leitfaden: Anforderungen an ärztliche Atteste

Damit bestehende Erkrankungen als Abschiebungshindernis gewertet werden können, bedarf es umfassender ärztlicher Atteste. Durch das im März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II sind die Anforderungen an ärztliche Bescheinigungen angehoben worden. Welche Elemente ein geeignetes Attest enthalten sollte und worauf allgemein zu achten ist, hat Rechtsanwalt Bahr in einem kurzen Leitfaden zusammengefasst.