Erstmals in Deutschland verpflichtete ein Sozialgericht eine Kommune zu höheren Leistungen als im Bundesgesetz vorgesehen. Mit einer einstweiligen Anordnung urteilte das Sozialgericht Mannheim am 10. August (Az.S.9AY 2678/11ER), dass einem Flüchtling zusätzlich zu den Regelleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes 65,51 € monatlich gezahlt werden müssen.
Obwohl die meisten anderen Bundesländer - auch aus Kostengründen - längst auf Geldleistungen umgestellt haben, hält Baden-Württemberg immer noch am diskriminierenden und teuren Sachleistungssystem bei der Essensversorgung von Asylbewerbern fest.
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am 21.12.2010 der seit 16 Jahren tätigen Ärztin das Recht entzogen, die Flüchtlinge in der „Gemeinschaftsunterkunft“ Hardheim zu behandeln. Die freie Arztwahl wurde aufgehoben und den Flüchtlingen gedroht, die Kosten für Behandlungen selbst tragen zu müssen, falls Sie sich weiter von der Ärztin behandeln lassen wollen und nicht zu einer lokalen internistischen Praxis gehen.
Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag
Zur Bundestagswahl 2009 haben wir die drängenden Fragen zum Thema 'Flucht und Asyl' in acht verschiedenen Wahlprüfsteinen zusammengestellt. An ihren Aussagen im Wahlkampf müssen sich die Abgeordneten auch bei zukünftigen Diskussionen messen lassen. Die uns bekannten Antworten sind auf der folgenden Seite veröffentlicht.
Infoblatt zum Zuwanderungsgesetz - Zugang zur Arbeit und zu Sozialleistungen
In einem Infoblatt der Evangelischen Landeskirche Baden wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen AusländerInnen in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Ebenso werden die gegenwäörtigen Zugangsmöglichkeiten zu Sozialleistungen unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen im Sozialrechtsbereich kurz skizziert.