Sozialleistungen & Gesundheit

Asylbewerberleistungsgesetz: Nach dem Urteil des BVerfG - Jetzt Widersprüche für rückwirkende Leistungen einlegen!

Materialien und Musterwidersprüche

Das BVerfG hat am 18. Juli in seinem erfreulichen und wegweisenden Urteil die bisherigen Grundleistungen nach AsylbLG für verfassungswidrig und als „evident unzureichend für die Sicherung des Existenzminimums“erklärt. Jetzt steht die lang ersehnte Erhöhung der Grundleistungen auf der Tagesordnung. Das Integrationsministerium des Landes hat hierzu am einen Erlass herausgegeben, nachdem die Erhöhungen bereits ab 1. August gelten sollen.

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Länderinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Brandenburg haben angekündigt, im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung des AsylbLg einzubringen. ... Noch ist nicht klar, ob die beiden rot-grünen Bundesländer und das rot-rote Brandenburg mit ihrem geplanten Antrag durchdringen werden. Die Hoffnungen liegen auf den Stimmen der beiden großen Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Würde das Gesetz endlich abgeschafft werden, müssten Asylsuchende und Geduldete dieselben Leistungen bekommen wie andere Bedürftige. [weiter in der Meldung von Pro Asyl...]

  • 28.09. 2012 Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert Ministerpräsident Kretschmann auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Kurz vor dem "Tag des Flüchtlings" wurde bekannt, dass die von SPD-regierten Bundesländern geplante Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes anscheinend vom Innen-, Finanz- und Sozialministerium unseres grünroten Bundeslandes nicht mitgetragen werden. Weiterlesen … Pressemitteilung als PDF

 

Tag des Flüchtlings 2012

Flüchtlingsrat ruft zur Umstellung von Sachleistungen auf Bargeld auf

Zum Tag des Flüchtlings am 28. September fordert der Flüchtlingsrat Baden–Württemberg in einer Pressemitteilung die Stadt- und Landkreise auf, die Diskriminierung von Flüchtlingen durch Essenspakete, Lagershops und Gutscheinsystem in ganz Baden-Württemberg zu beenden.

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Auch Tübingen stellt auf Bargeldleistungen um

Während sich Aktion Asyl Tübingen und Flüchtlingsrat noch auf eine Protestaktion gegen die Essenspakete vorbereiteten, machte Landrat Walter Realpolitik und erklärte den Umstieg des Landkreises von Sachleistungen auf Bargeldzahlung. Diese Entscheidung kam überraschend, denn noch bis vor Kurzem verteidigte Landrat Walter das System der Essenspakete und bezeichnete die Übergangsregelungen des Integrationsministeriums als "schwammig".

Stadt Heidelberg steigt von Sachleistungen auf Bargeldzahlung um

Als erster der 44 Stadt- und Landkreise steigt die Stadt Heidelberg bei der Form der Leistungsgewährung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes vom Sachleistungssystem auf Bargeldzahlung um. Seit 1. August 2012 gelten die vom Ministerium für Integration verabschiedeten neuen Anwendungshinweise zum Flüchtlingsaufnahmegesetz. Unter Punkt 4 wird dort zwar festgehalten, dass das Asylbewerberleistungsgesetz Sachleistungen vorsehe, dass aber (wie in den meisten Bundesländern praktiziert) unter bestimmten Voraussetzungen auch Bargeld ausgezahlt werden kann. In Heidelberg soll auf Bargeld umgestellt werden, sobald die laufenden Verträge im Rahmen des aktuellen Gutscheinsystems dies zulassen. In anderen Landkreisen kommt dieser Prozess schleppend bzw. überhaupt nicht voran. So gibt es im Landkreis Heilbronn keine Reaktion auf einen Essenspaketboykott im Lager Brackenheim. Laut Auskunft des Landratsamts habe sich das Sachleistungssystem bewährt.

Flüchtlinge in Brackenheim verweigern Essenspakete

Seit 21. August verweigern die Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft Brackenheim im Landkreis Heilbronn die Annahme der diskriminierenden Essenspakete. In einer Erklärung an das Landratsamt Heilbronn schreiben sie: "...Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Unterzeichnenden die Annahme der Zuteilung von Lebensmitteln aus dem LKW-Verkauf des Landratsamtes ab der 35. KW verweigern. Wie bereits wiederholt mündlich mitgeteilt sind die Lebensmittel aus dem LKW nicht frisch, teuer im Vergleich zum öffentlichen Lebensmittelhandel und entsprechen in keiner Weise den Bedürfnissen der Empfänger..."

Seit 1. August könnte der Landkreis aufgrund der Übergangsregelungen des Integrationsministeriums auf Bargeld statt Sachleistungen umstellen. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli entzieht einer Fortsetzung besonders diskriminierender Formen der Ausgabe der Sozialleistungen die Legitimation.

Bundesverfassungsgericht: Grundleistungen nach dem AsylbLG sind verfassungswidrig

Nach der Anhörung am 20. Juni 2012 über die Vorlage des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen entschied das Bundesverfassungsgericht heute über die (Un-)Rechtmäßigkeit der Leistungssätze nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die rd. 40% unter dem Existenzminimum liegenden Grundleistungen nach § 3 AsylbLG gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) und gegen das Sozialstaatsgebot (Art. 20 GG). Der migrationspolitischen Abschreckungsfunktion des AsylbLG hat das Gericht die sozial- und menschenrechtlichen Grenzen aufgezeigt. Weitere Informationen mit zahlreichen Dokumenten...

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Bundesverfassungsgericht verhandelt Asylbewerberleistungsgesetz

Die bis zu 40% unter dem Hartz-IV-Satz liegenden Grundleistungen des AsylbLG werden auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 20. Juni 2012 über die Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zur Frage, ob die bis zu 40% unter dem Hartz IV-Satz liegenden Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz verfassungsgemäß sind.

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Asylbewerberleistungsgesetz: Übernahme von Dolmetscherkosten möglich

Dies ist eine gute Nachricht für alle therapeutischen Einrichtungen in der Flüchtlingshilfe: Wie das Ministerium für rheinland-pfälzische Integrationsministerium am 25. Januar mitteilte, können "Dolmetscherkosten zur therapeutischen Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen gem. §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“, übernommen werden, sofern die Herbeiziehung eines Dolmetschers für die Behandlung erforderlich ist.

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Asylbewerberleistungsgesetz: Regierung zögert Neuregelung hinaus!

Nach Auffassung des Flüchtlingsrats Berlin sitze die Bundesregierung die überfällige Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes aus.

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