Sozialleistungen & Gesundheit

AOK-Studie zum Gesundheitszustand von Syrern, Afghanen und Irakern in Deutschland

Der Wissenschaftliche Dienst der AOK hat zwischen 2017 und 2018 mehr als 2000 Menschen mit Fluchterfahrung aus Syrien, dem Irak und Afghanistan zu ihrem Gesundheitszustand befragt. Die Studie ergab, dass die große Mehrheit dieser Menschen durch persönliche Gewalterfahrungen (wie Kriegserlebnisse, direkte Angriffe durch Militärs und andere Bewaffnete, Verschleppung oder Ermordung von Angehörigen/Nahestehenden, Folter, Lager oder Isolationshaft, Misshandlung, Vergewaltigung oder Zeugesein von Gewalt) traumatisiert ist. Bislang wird nur ein Bruchteil der Traumatisierten betreut.

Passbeschaffungskosten für Leistungsberechtigte nach SGB II

Die Frage, ob das Jobcenter oder das Sozialamt die teilweise extrem hohen Kosten für die Beschaffung oder Verlängerung eines ausländischen Reisepasses übernehmen muss, ist in der Beratungspraxis mit großer Unsicherheit verbunden. Im Anhang finden Sie hierzu Informationen.

Lange Wartezeiten und mehr Ablehnungen

Versorgungsbericht 2018 zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Deutschland

Psychisch erkrankte Geflüchtete finden in Deutschland nur eingeschränkt Zugang zu psychosozialen Unterstützungsangeboten. Laut dem aktuellen Versorgungsbericht der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) können die bundesweit 37 spezialisierten Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge noch immer nur einen Bruchteil der Geflüchteten versorgen, die sich mit Behandlungs- und Beratungsanfragen an sie wenden. Die Wartezeit auf eine Psychotherapie beträgt durchschnittlich 6 Monate, die Ablehnungszahlen sind um 85% auf eine Gesamtanzahl von 10.000 Personen gestiegen und die Perspektive für die Einrichtungen und ihre Klient*innen bleibt unter anderem aufgrund Finanzierung über zeitlich begrenzte Projektgelder unsicher.

Handbuch zur gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten

Das von Caritas herausgegebene Handbuch bietet Haupt- und Ehrenamtlichen eine Übersicht im Bereich "Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen". Während zunächst allgemeine Informationen zum Gesundheitssystem aufgeführt werden, geht das Handbuch weiterführend auf die in der Flüchtlingshilfe relevanten Gesetze ein. Unter anderem werden Hinweise zur Beantragung der Kostenübernahme für Dolmetscher gegeben und Checklisten zur Orientierung und Überprüfung der Qualitätsstandards bereitgestellt. Da keine Vorkenntnisse vorausgesetzt werden, dient es hervorragend zur Einführung ins Fachgebiet.

Erklärfilme auf sechs EU-Sprachen zu Familienleistungen des Bundesfamilienministeriums

Das Bundesfamilienministerium bietet in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Infografiken und Erklärfilme zu verschiedenen Leistungen für Familien in sechs EU-Sprachen an. Erklärt werden die Familienleistungen Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

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FAQ zum Thema Gewaltschutz geflüchteter Frauen und Mädchen

Die Frauenhauskoordinierung e.V. hat zusammen mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) ausführliche FAQ rund um das Thema Gewaltschutz für geflüchtete Frauen erstellt. Die Broschüre gliedert sich in zehn thematische Unterpunkte und beantwortet beispielsweise Fragen zu aufenthaltsrechtlichen Regelungen, Ehe- und Familienrecht, medizinischer Versorgung, Gewaltschutzmaßnahmen für Frauen, die in Unterkünften leben und zur Aufnahme von geflüchteten Frauen ins Frauenhaus.

BumF, IPPNW und Deutsches Kinderhilfswerk lehnen "medizinische Altersfeststellung" ab

In einer Stellungnahme vom 13.12.2017 sprechen sich BumF (Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge), IPPNW (Deutsche Sektion der internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.) und DKHW (Deutsches Kinderhilfswerk) gegen den Vorstoß verschiedener CDU-Politiker/-innen aus, eine medizinische Untersuchung zur Feststellung des Alters von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gesetzlich vorzuschreiben.

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Änderung beim Kindergeld

Ab Januar 2018 greift eine Änderung bezüglich des Kindergelds. So wird ab dem 01.01.2018 beantragtes Kindergeld nur noch für sechs Kalendermonate vor der Antragstellung gezahlt, vorher war es möglich, vier Jahre rückwirkend Kindergeldzahlungen zu erhalten. Laut Begründung des Gesetzgebers soll damit „der Missbrauch auch durch EU-Ausländer verhindert werden“. Welche Personengruppen einen Anspruch auf Kindergeldzahlungen haben, ist auf der Homepage der GGUA dargelegt.

Studie von "Ärzte der Welt" zeigt: Für Migranten in Europa ist das Recht auf medizinische Versorgung oft eingeschränkt

Eine Studie der Organisation "Ärzte der Welt" hat in 14 europäischen Ländern in ihren Kliniken und in Kliniken von Partnerorganisationen eine Erhebung zur medizinischen Versorgung ihrer Patienten durchgeführt. "Ärzte der Welt" behandeln Menschen, die keinen oder einen erschwerten Zugang zu Gesundheitsleistungen haben. Von den über 40 000 Teilnehmer/-innen stammten 12,1 Prozent aus den jeweiligen Ländern, 7,5 Prozent waren aus EU-Staaten und 79,1 Prozent waren Menschen aus Nicht-EU-Ländern - darunter auch viele Geflüchtete. Die Studie zeigt, dass über die Hälfte der Personen nicht krankenversichert waren und zusätzlich 18,3 Prozent nur Anspruch auf eine medizinische Notfallversorgung hatten.

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Webportal mit Informationen zu Gesundheitsthemen in zahlreichen Sprachen

Das Bundesgesundheitsministerium versammelt auf einem neuen Webportal zahlreiche mehrsprachige Informationen zu Gesundheitsthemen. Auf dem Portal lässt sich schnell recherchieren, welche gesundheitlichen Informationen in einer bestimmten Sprache vorliegen. Unter den Informationen sind Verständigungshilfen, Aufklärungsbroschüren und allgemeine Erklärungen zum deutschen Gesundheitswesen.