Bleiberecht

Verlängerung der verlängerten Altfallregelung oder neue gesetzliche Bleiberechtsregelung oder beides?

Das Ergebnis der Innenministerkonferenz vom 8.-9. Dezember in Wiesbaden ist uneindeutig und relativ ernüchternd: Es besteht lediglich Einigkeit darüber, dass eine Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Bleiberechtsregelung auf landesrechtlicher Grundlage möglich sein soll. Allerdings stand der Gesetzgebungsvorschlag von Schleswig-Holstein für eine stichtagsfreie Regelung bereits am 16. Dezember im Bundesrat zur Beratung an.

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Landesregierung setzt sich für neue gesetzliche Bleiberechtsregelung ein!

Anfang Dezember wussten wir noch nicht, welche Position unsere neue Landesregierung in der Diskussion um eine neue Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge einnehmen wird.

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Für eine neue stichtagsfreie und humanitäre Bleiberechtsregelung

Anlässlich der Innenministerkonferenz fordert der Flüchtlingsrat die Landesregierung zu einem politischen Signal im Sinne des Koalitionsvertrag auf

Zur bevorstehenden Innenministerkonferenz am 8. und 9. Dezember haben die Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein Gesetzesentwürfe für eine neue stichtagsfreie Bleiberechtsregelung eingebracht. Zum ersten mal sollen auch alte, kranke und traumatisierte Menschen eine Chance auf eine Aufenthalterlaubnis nach langjähriger Duldung erhalten.

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Flüchtlingsrat in Bleiberechts-Netzwerk

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg nimmt als einer von 14 Partnern am neuen "Netzwerk Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim" teil. Das Projekt wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Es zielt auf die arbeitsmarktliche und aufenthaltsrechtliche Integration von Flüchtlingen.

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Bilanz der Bleiberechtsregelungen

Ende Juni 2011 lebten in Deutschland nach wie vor knapp 90.000 (87.312) Flüchtlinge, die lediglich eine "Duldung" (§ 60a AufenthG) haben, davon ca. 60% seit sechs Jahren und länger.

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Bleiberechtsregelung für Jugendliche in Kraft!

Im Rahmen des sog. Zwangsheiratsbekämpfungsgesetzes ist nun am 1. Juli der bereits vom Bundestag verabschiedete neue § 25a AufenthG in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz können "gut integrierte" Jugendliche, die eine Duldung haben und zwischen 15 und 20 Jahren alt sind, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie seit mindestens 6 Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen können (Aufenthaltsgestattung oder Duldung) UND mindestens 6 Jahre "erfolgreich" eine Schule besucht bzw. einen schulischen Abschluss erworben haben.

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Bericht vom Fachtag des Diakonischen Werks

Von Hanna Weil (Praktikantin beim Flüchtlingsrat)
Am 17. Mai folgten etwa 50 haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätige Menschen der Einladung des Diakonischen Werks Württemberg zum Fachtag. Der Vormittag stand ganz im Zeichen des Asylbewerberleistungsgesetzes und der neuen Bleiberechtsregelung... Am Nachmittag wurden verschiedene Projekte und Initiativen vorgestellt, die junge Flüchtlinge bei Arbeitssuche, Ausbildung, Schule und Studium fördern und beraten. Zum gesamten Artikel

Innenministerkonferenz stellt neue Bleiberechtsregelung in Aussicht

Die Vorschläge der Innenministerkonferenz vom 18./19. November für eine neue Bleiberechtsregelung stoßen auf breite Kritik (siehe auch unsere Pressemitteilung).

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Flüchtlingsrat fordert großzügiges Bleibrecht für Flüchtlinge statt Selektion nach Nützlichkeitskriterien

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß der Bundesländer Niedersachsen und Hamburg für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung zugunsten geduldeter Flüchtlinge:

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Verlägerung der Altfallregelung

Die Innenministerkonferenz in Bremen hat sich auf eine Verlängerung der zum Jahresende 2009 auslaufenden Altfallregelung verständigt. Die Verlängerung um zwei Jahre ist ein Minimalkonsens, der zumindest verhindert, dass Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach dieser Regelung erhalten haben, ab dem 1. Januar 2010 wieder in die Duldung zurückfallen.

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