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Bleiberechtsregelung für Jugendliche in Kraft!

Im Rahmen des sog. Zwangsheiratsbekämpfungsgesetzes ist nun am 1. Juli der bereits vom Bundestag verabschiedete neue § 25a AufenthG in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz können "gut integrierte" Jugendliche, die eine Duldung haben und zwischen 15 und 20 Jahren alt sind, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie seit mindestens 6 Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen können (Aufenthaltsgestattung oder Duldung) UND mindestens 6 Jahre "erfolgreich" eine Schule besucht bzw. einen schulischen Abschluss erworben haben. 
Auch die Eltern des Antragstellers/der Antragstellerin können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn die Abschiebung nicht aufgrund von falschen Angaben oder Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit verhindert wird UND der Lebensunterhalt (durch die Eltern) vollständig selbst gesichert wird.

Die Kritik an diesem Gesetz kurz zusammengefasst: Auch dieses Gesetz schließt einen großen Teil von (jugendlichen) Flüchtlingen von einer möglichen Antragstellung aus, es folgt einem ökonomischen Nützlichkeitsdenken, es verlagert den Nachweis der Integrationsleistung von der Lebensunterhaltungssicherung auf den schulischen Erfolg, was noch nicht näher definiert ist, aber nicht weniger problematisch ist. Es nötigt die Eltern zur vollständigen Lebensunterhaltssicherung, was häufig eine unrealistische und nicht zu bewältigende Zumutung ist, es nimmt Familientrennungen durch Abschiebung in Kauf. Die Praxis wird zeigen, wer durch die Regelung eine Chance erhält. Betroffene sollten sich auf jeden Fall an sachkundige Beratungsstellen oder Anwälte wenden. Weitere Informationen:

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