Bleiberecht

"Schonzeit" für Flüchtlinge während der Ausbildung gefordert

In einem Brief an Bundeskanzlerin Merkel haben die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz dafür geworben, dass der Aufenthalt von jungen Flüchtlinge während der Zeit der Ausbildung nicht beendet werden soll. Die zwischen 16 und 35 Jahre alten Flüchtlinge seien "hochinteressant für die Wirtschaft", von deren Seite angesichts des Fachkräftemangels ein entsprechender politischer Druck kommt. Die Initiative zeigt guten Willen, geht aber an der Realität vorbei. Der Zugang zu einer Ausbildung ist für Flüchtlinge im Asylverfahren bereits rechtlich möglich. Es fehlt jedoch häufig an den nötigen Unterstützungsmaßnahmen. Problematisch wird es, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde und ein Arbeitsverbot erteilt wird. An diesem ausländerrechtlichen Sanktionsinstrument wollen auch die grün-mitregierten Länder offenbar nicht rütteln.

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Konzepte zur besseren Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Landtagsfraktion der Grünen lud am 9.Januar ein breites Spektrum an Akteuren in das Haus der Abgeordneten

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich die Verbesserung der arbeitsmarktlichen Integration von Flüchtlingen zu einer zentralen Aufgabe gemacht. Drei Monate nach dem "Asylkompromiss" und dem Stuttgarter Flüchtlingsgipfel lud die Landtagsfraktion der Grünen zu einem runden Tisch, zu dem Vertreter/innen von Ministerien, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, des Handwerkskammertags, der Südwestmetall, der kommunalen Spitzenverbände und die Bleiberechtsnetzwerke eingeladen waren. Auch das Integrationsministerium und die SPD stellten Anfang Januar ihre Konzepte vor.

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Arbeitsagentur und Handwerkskammertag zeigen sich offen für Flüchtlinge

Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge gefordert, die in Ausbildung oder Arbeit sind

In einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten kündigten Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Christian Rauch, Leiter der Regionaldirektion in Baden-Württemberg ein Förderprogramm für Flüchtlinge an: "In Baden-Württemberg werden wir im kommenden Jahr ein Grundangebot für Flüchtlinge anbieten. Dieses sieht vor, dass wir bei allen Flüchtlingen, die uns aufgrund ihrer Bleiberechtsperspektive von den Ausländerbehörden vorgeschlagen werden, prüfen, wie nah sie mit ihren Qualifikationen am Arbeitsmarkt sind und welche Sprach- und Qualifizierungskurse anstehen." Auch der Handwerkskammertag verwies in einer Zumeldung zur Pressekonferenz der Landesregierung vom 16.12. auf "einen Arbeitsmarkt mit vielen offenen Lehrstellen und hoher Nachfrage nach Fachkräften", Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle forderte indirekt Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge, wenn sie in Ausbildung oder Arbeit sind: "Wer seinen Leistungswillen unter Beweis gestellt hat, soll im Land bleiben dürfen".

Massive Verschärfung des Asyl- und Aufenthaltsrechts

Orwell läßt grüßen: Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung"

Die Bundesregierung knüpft die lang erwartete Einführung der neuen gesetzlichen Bleiberechtsregelung (§ 25b AufenthG) für Langzeitgeduldete, für die es bereits seit März 2012 eine Vorlage des Bundesrats (BR-Drucksache 505/12) gibt, an eine massive Verschärfung der Einreisebestimmungen und der Möglichkeit der Inhaftierung von Flüchtlingen zum Zweck der Abschiebung. Am 3.12. wurde der nochmals geänderte Gesetzentwurf im Bundeskabinett beraten. Die geplanten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes (vgl. § 11, Abs. 6 und 7 des Entwurfs) sehen die Verhängung von verschärften Einreise- und Aufenthaltsverboten gegen Personen mit Duldungsstatus vor. Dies läuft darauf hinaus, dass diese Menschen in der Kettenduldung verbleiben und somit das Bleiberechtsgesetz unterlaufen und nur für eine geringe Anzahl von Personen aussichtsreich wird.

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Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erleichtert

Neue gesetzliche Regelungen beim Arbeitsmarktzugang von Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

In der Folge des von Ministerpräsident Kretschmann ausgehandelten „Asylkompromisses“ vom 19. September 2014 hat die Bundesregierung den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung geändert. Seit Anfang November 2014 gelten folgende neue Regelungen:

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Postkartenaktion: Nah dran! BAfög und BAB!

Jugendliche ohne Grenzen setzen sich für besseren Zugang zu Bildung und Ausbildung ein

Alle Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sowie geduldete Flüchtlinge sollen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits nach 15 (statt bisher 48) Monaten Wartezeit bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Dies betrifft jedoch nicht Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung!

Zur Kampagnenseite bei Jugendliche ohne Grenzen

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Kommt bald das neue "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung?"

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine neue gesetzliche Bleiberechtsregelung angekündigt. Aktuelle Aussagen von Innenminister Thomas de Maiziere deuten darauf hin, dass in Kürze ein überarbeiteter Gesetzentwurf kommt. Doch dieser wird aller Voraussicht nach erhebliche Verschlechterungen für Asylsuchende und Geduldete bringen.

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12.000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg von Abschiebung bedroht

Nach Angaben des Landes-Innenministeriums leben derzeit 12.000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden und die vollziehbar ausreisepflichtig sind (2013: 10.500). Wer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden kann, erhält eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AufenthG). Nahezu die Hälfte dieser Menschen muss seit mehreren Jahren im prekären Duldungsstatus leben. Aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen fordern die Kommunalverbände und auch die Landes-CDU, dass "konsequenter" abgeschoben werden soll. Im Jahr 2013 wurden 985 Menschen aus Baden-Württemberg zwangsweise abgeschoben. Der Flüchtlingsrat, die Sozialverbände und andere fordern, dass die Bundesregierung endlich die geplante gesetzliche Bleiberechtsregelung (§ 25b AufenthG) einführt, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und damit auch eine menschliche Perspektive möglich macht.

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Bleiberecht für langjährig Geduldete!

"Kettenduldung – Bleiberecht und parlamentarische Initiativen 2000 – 2014" - Veröffentlichung des Flüchtlingsrat Brandenburg (Kay Wendel)

"Bleiberecht für langjährig Geduldete!" Diese Forderung ist so alt wie das wie das Phänomen der Duldung selbst, doch um nichts weniger aktuell. Alle Jahre wieder werden weitere Regelungen beschlossen, die jedoch an Bedingungen geknüpft sind, unter anderem an die sogenannten Mitwir­kungspflichten. So bleibt ein Großteil der Betroffenen weiter ausgeschlossen. Das letz­te Pro­jekt in dieser Reihe stellt der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom April 2014 dar, der eher einer Bedrohung als einer Lösung gleichkommt.

In der Online-Veröffentlichung Kettenduldung – Bleiberecht und parlamentarische Initiativen 2000 – 2014 zeichnet Kay Wendel die Logik des „ordnungspolitischen Machtblocks“ nach, an dem bisher alle nachhaltigen Lösungen scheiterten.

Auffangklassen an Berufsschulen?

An der Tübinger Mathilde Weber Schule wurde auf Initiative von Marena Sunten vom Freundeskreis Asyl Mössingen eine Auffangklasse für jugendliche Flüchtlinge über 16 Jahre eingerichtet. Dies geschah erst auf Intervention durch das Kultusministerium. Bis dahin hätten die Tübinger Behörden Behörden behauptet, für über 16-jährige bestünde keine Schulpflicht mehr. In anderen Städten gibt es bereits derartige Auffangklassen. Eine flächendecke und mit pädagogischem Konzept ausgestattete Zuführung von jugendlichen Flüchtlingen wie in Bayern in Modellprojekten praktiziert, gibt es in Baden-Württemberg allerdings nicht. Zum Bericht von Frau Sunten...

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