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Verlägerung der Altfallregelung

Die Innenministerkonferenz in Bremen hat sich auf eine Verlängerung der zum Jahresende 2009 auslaufenden Altfallregelung verständigt. Die Verlängerung um zwei Jahre ist ein Minimalkonsens, der zumindest verhindert, dass Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach dieser Regelung erhalten haben, ab dem 1. Januar 2010 wieder in die Duldung zurückfallen. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bedauert, dass sich die Innenminister nicht zu einer grundsätzlichen Reform der Altfallregelung durchringen konnten, um die unsäglichen Kettenduldungen endlich zu beenden. Durch die Ausschlussgründe hat ein großer Teil der Flüchtlinge keine Chance unter diese Regelung zu fallen.

  • Flyer Kettenduldungen beenden - humanitäres Bleiberecht sichern
    Aktion Bleiberecht der Diakonie und Caritas [PDF 2,7 MB]
  • Pressemitteilung des Flüchtlingsrats BW vom 4. Dezember 2009 [PDF 30 KB]
  • IMK-Beschluss vom 04. Dezember 2009 im Wortlaut [PDF 59 KB]
  • Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 18.12.2009 [PDF 276 KB]
  • Flüchtlingsrat BW setzt sich für Bleiberechtsregelung aus humanitären Gründen ein
    Pressemitteilung vom 2. Dezember 2009 zur Verlängerung der Bleiberechtsregelung über den 31.12.2009 hinaus [PDF 29 KB]
  • Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung - Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit aktuellen statistischen Daten (Stand 31.08.09) [PDF 162 KB]

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