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Bilanz der Bleiberechtsregelungen

Ende Juni 2011 lebten in Deutschland nach wie vor knapp 90.000 (87.312) Flüchtlinge, die lediglich eine "Duldung" (§ 60a AufenthG) haben, davon ca. 60% seit sechs Jahren und länger. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/6816) auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN (BT-Drs. 17/6742) hervor. Dies zeigt, dass das Problem der "Kettenduldungen" nach wie vor nicht gelöst ist. Auch die seit dem 1.7.2011 geltende Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG) sei lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein, erklärte die migrationspolitische Sprecherin Ulla Jelpke. Zum Jahreswechsel 2011/2012 werde die Zahl der langjährig Geduldeten noch einmal erheblich steigen. Viele, die im Rahmen vorheriger Bleiberechtsregelungen nur eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhielten, werden diese zum 1.1.2012 wieder verlieren, wenn sie keine eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen können. Hiervon könnten über 10.000 Menschen betroffen sein, die dann bereits mehr als 10 Jahre in Deutschland leben. Die SPD hatte 2007 versprochen, dass bis zu 60.000 Menschen von der gesetzlichen Bleiberechtsregelung nach § 104a AufenthG profitieren könnten. Tatsächlich waren es nur etwa 22.000, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a erhielten, weil sie eine zumindest überwiegende eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen konnten. Weitere 15.000 Menschen erhielten ein Bleiberecht „auf Probe“ infolge des IMK-Beschlusses von Ende 2009 – von ihnen wird zum Jahreswechsel eine vollständige Lebensunterhaltssicherung verlangt. Die Bundesregierung müsse jetzt dringend eine großzügige gesetzliche Bleiberechtsregelung verabschieden, wie sie von Kirchen, Verbänden, Betroffenen und der Opposition seit langem gefordert wird.

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