Bleiberecht

Modellprojekt: Jeder Mensch hat Potential

Frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Gemeinsam unterstüzen Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem Pilotprojekt Asylsuchende bei der Arbeitsmarktintegration. An den Modellstandorten München (Augsburg), Düsseldorf (Köln), Chemnitz (Dresden), Karlsruhe (Freiburg), Hamburg (Hamburg) und Bremen (Bremen) werden Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, d.h. bei welchen von einem positiven Ausgang des Asylverfahrens ausgegangen wird, bereits im Asylverfahrens in die Vermittlungsstrukturen der Arbeitsagentur einbezogen. So soll eine frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Ministerium erhöht Zahl der Vorbereitungsklassen

Das baden-württembergische Kultusministerium erhöht angesichts wachsender Flüchtlingszahlen die Zahl der Vorbereitungsklassen. So werden im nächsten Schuljahr beispielweise in Stuttgart doppelt so viele internationale Vorbereitungsklassen eingerichtet wie noch im letzten Schuljahr. Ziel dieser Klassen ist es, den Kinder und Jugendlichen einen Einstieg in die regulären Klassen zu erleichtern.

Jugendliche Flüchtlinge: Mein Zeugnis für Merkel!

Mit der Aktion „Mein Zeugnis für Merkel“ wollen wir jungen Flüchtlinge erreichen, dass jede und jeder von uns, die/der die Schule besucht oder einen Schulabschluss hat, in Deutschland ein dauerhaftes Bleiberecht erhält.

Das Ziel ist es möglichst viele Kopien von Zeugnisse von Flüchtlingen an die Bundeskanzlerin Angela Merkel zu schicken und zu sagen: Hier ist mein Zeugnis bitte schicken Sie mir eine Aufenthaltserlaubnis zurück. Denn nur wenn wir ohne Angst leben, können wir einen guten Beruf erlernen und das Beste aus unserem Leben machen.

Also mach mit und sende uns dein Zeugnis zu! Sag es deinen Freunden weiter und lass uns zusammen für ein besseres Leben kämpfen! Und so gehts!

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BAMF bricht berufsbezogene Sprachförderung ab

Seit 1. April sind keine neuen ESF-BAMF-Sprachkurse mehr möglich - Angebotslücke von voraussichtlich mindestens acht Monaten

Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 1. April 2014 in einem Schreiben mitteilte, sind im ESF-BAMF-Programm keine Mittel mehr vorhanden, sodass nur noch Kurse, die vor dem 31.3.14 beantragt wurden, durchgeführt werden können. In 2014 werden also aller Voraussicht nach keine neuen ESF-BAMF-Kurse mehr stattfinden können. Dies führt dazu, dass auch mehrere von den Bleiberechtsnetzwerken initiierte bzw. geplante Kurse für Flüchtlinge gestrichen werden mussten. Der Bundesrat hat am Freitag einen Antrag angenommen, der den Bund auffordert, das Geldloch bei Deutschkursen für Migranten im Bundeshaushalt 2014 zu überbrücken. Baden-Württemberg war einer der Antragsteller. In einer Landtagsanfrage (Drucksache 15/5064) wollen die Grünen Aufklärung und fordern, dass die für die kommende Förderperiode geplante Einschränkung der Zielgruppen (keine Flüchtlinge mehr ohne Aufenthaltserlaubnis) überdacht wird.

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Die neue Bleiberechtsregelung kommt!

Auch Baden-Württemberg hat eine Vorgriffsregelung zum geplanten § 25 b AufenthG erlassen

Die von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte neue stichtagsfreie Bleiberechtsregelung (§ 25b AufenthG) eröffnet vielen Geduldeten die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis und eine menschenwürdige Perspektive. Allein in Baden-Württemberg gibt es über 10.000 Geduldete, davon über 4.000, die bereits seit über 6 Jahren in diesem (Nicht-)Status leben müssen. Grundlage für den geplanten § 25b AufenthG ist der Bundesratsbeschluss vom 28. August 2012 (BR-Drucksache 505/12). Damit Geduldete, die die Erteilungsvoraussetzungen eventuell erfüllen, bis zur Verabschiedung des Gesetzes nicht von Abschiebung bedroht sind, haben einige Bundesländer Vorgrifffsregelungen erlassen, darunter auch Baden-Württemberg mit einem Erlass des Innenministeriums vom 11.2.2014. Mit der Einführung des § 25 b AufenthG soll auch eine Änderung des bereits bestehenden § 25a AufenthG kommen. Demnach sollen „gut integrierte Jugendliche“ (15-21 Jahre) mit Duldung ab dann bereits nach 4 Jahren (bisher 6) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

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Vorgriffsregelungen zum Bleiberecht

Vorgriffserlass jetzt auch in Baden-Württemberg

Die von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte neue stichtagsfreie Bleiberechtsregelung (§25b AufenthG) eröffnet vielen Geduldeten die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis und eine menschenwürdige Perspektive. Allein in Baden-Württemberg gibt es über 10.000 Geduldete, davon über 4.000, die bereits seit über 6 Jahren in diesem (Nicht-)Status leben müssen. Schleswig-Holstein, NRW und Niedersachsen haben Anfang Januar als erste Bundesländer mit Blick auf den Koalitionsvertrag des Bundes erwartete gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete Vorgriffserlasse formuliert, am 5.2. auch das schwarz-grün regierte Hessen. Das Innenministerium von Baden-Württemberg erließ eine Vorgriffsregelung am 13.2.2014. Grundlage für den geplanten § 25b AufenthG ist der Bundesratsbeschluss vom 28. August 2012 (BR-Drucksache 505/12)

Neue Chanchen für den Arbeitsmarkt

Veranstaltungsbericht

Das Netzwerk Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim veranstaltete am 25. Oktober 2013 einen Fachtag, der sich dem Thema Qualifizierung sowie arbeitsmarktliche Integation von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten widmet. Der Fachvortrag von Frau Dr. Safiye Yıldız am Vormittag richtet den Fokus auf die Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Flüchtlingen ohne schulische Vorbildung. Am Nachmittag werden gute Beispiele arbeitsmarklicher Integration und der Sprachförderung aus Pforzheim vorgestellt.

Programmflyer als [pdf]

26.10.2013 Pforzheimer Zeitung "So kann Integration gelingen"

Stadt Freiburg spricht sich für die Fortsetzung des Bleiberechtsprojekts aus

Anfang August beschloss der Gemeinderat der Stadt Freiburg, den Projektverbund Bleiberecht Freiburg / Breisgau-Hochschwarzwald nach dem drohenden Auslaufen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds bis Ende 2014 mit einem Zuschuss von 124.000 Euro weiter zu fördern.

Gekommen um zu bleiben - Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge

Veranstaltungsbericht

Am 27. September 2013 lud das Netzwerk Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim zu einer Informations- und Vernetzungsveranstaltung für Akteure in der Flüchtlingshilfe sowie Arbeitgeber und Behördenmitarbeiter/-innen in der Region Tübingen ein. Der Tübinger Bürgermeister Michael Lucke begrüßte die Teilnehmenden und hob die Bedeutung des Netzwerks für die in Tübingen untergebrachten Flüchtlinge hervor.

Nach einer Einführung in die Arbeit des Netzwerks in Tübingen durch die Projektkoordinatorin Mattea Schimpf (Werkstatt Parität) wurden an vier Thementischen zielgruppenspezfische Angebote in den Bereichen "Jungend und Ausbildung", "Sprache und Qualifizierung", "Beratung und Begleitung" und "Vermittlung und Arbeitsangebote" vorgestellt.

Ergebnis der Veranstaltung ist die Einrichtung eines runden Tischs für Arbeitsmarktakteure und Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge in Tübingen.

Neue Beschäftigungsverordnung in Kraft getreten

Seit 1. Juli 2013 gilt die neue Beschäftigungsverordnung (BeschV). Sie bringt auch diverse Veränderungen für den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten. In der Pressemitteilung von PRO ASYL vom 1.7.2013: "Neues Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldete" werden die Änderungen gut zusammengefasst beschrieben.