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Verlängerung der verlängerten Altfallregelung oder neue gesetzliche Bleiberechtsregelung oder beides?

Das Ergebnis der Innenministerkonferenz vom 8.-9. Dezember in Wiesbaden ist uneindeutig und relativ ernüchternd: Es besteht lediglich Einigkeit darüber, dass eine Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Bleiberechtsregelung auf landesrechtlicher Grundlage möglich sein soll. Allerdings stand der Gesetzgebungsvorschlag von Schleswig-Holstein für eine stichtagsfreie Regelung bereits am 16. Dezember im Bundesrat zur Beratung an.

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