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Innenministerkonferenz stellt neue Bleiberechtsregelung in Aussicht

Die Vorschläge der Innenministerkonferenz vom 18./19. November für eine neue Bleiberechtsregelung stoßen auf breite Kritik (siehe auch unsere Pressemitteilung). Doch zunächst der Wortlaut des Beschlusses: "Die Innenminister und -senatoren der Länder sprechen sich dafür aus, gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Dazu müssen sie die Voraussetzungen entsprechend der sog. Wiederkehroption (§37 AufenthG) erfüllen und aufgrund ihrer bisherigen Integrationsleistungen die Gewähr bieten, dass sie sich in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen werden. Die Eltern der Jugendlichen können ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ausreichende Integrationsleistungen erbracht haben und durch eigene Leistungen den Lebensunterhalt überwiegend sichern können. Eltern bzw. Elternteile, die erhebliche Straftaten begangen haben, sind von dieser Regelung auszuschließen. ..."  Pro Asyl kritisierte dies in einer Presseerklärungals "Minimallösung für Jugendliche" und forderte den Bundesgesetzgeber dazu auf, die von der IMK ignorierten Fragen aufzugreifen. In dem zwölfseitigen Papier "Hier geblieben" formuliert Pro Asyl "Anforderungen an eine neue Bleiberechtsregelung". Diese sind im Wesentlichen: Es darf keinen Stichtag geben - eine Regelung muss "rollierend" sein. Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen realistisch sein - auch Sozialleistungsbezug und geringe Qualifikationen dürfen ein Bleiberecht nicht ausschließen. Dies gilt vor allem für Alte, Kranke, Behinderte... Auf sog. Ausschlußgründe sollte verzichtet werden - auch wer keinen Pass hatte oder einmal eine falsche Identität angab, sollte eine Chance bekommen. Wenn eine Person einmal straffällig wurde, darf nicht die ganze Familie bestraft werden. Es darf nicht zu Familientrennungen kommen.

Da die Vorschläge der Innenminster noch sehr vage waren, werden sie in Baden-Württemberg vorerst keine tatsächlichen Maßnahmen zur Folge haben. Dies teilte ein Vertreter des Innenministeriums dem Flüchtlingsrat in einem Schreiben mit.

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