Asylpolitik BRD

Weiteres Bundesland widerspricht Rechtsauffassung der Bundesregierung zur Geltungsdauer von Verpflichtungserklärungen

Hat die Flüchtlingsanerkennung syrischer Personen, die über ein Landes- oder Bundesaufnahmeprogramm (§ 23 Abs. 1 und 2 AufenthG) nach Deutschland gekommen sind, zur Folge, dass eine zu ihren Gunsten abgegebene Verpflichtungserklärung erlischt? Nach Niedersachsen bejaht jetzt auch Nordrhein-Westfalen diese Frage. Beide Bundesländer treten damit ausdrücklich der Bundesregierung entgegen, die von einer Fortgeltung der Verpflichtungserklärung im Falle einer Flüchtlingsanerkennung ausgeht.

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Baden-Württemberg will Asylverfahren von drei Monaten

Nach Aussage von Staatskanzleichef Klaus Murawski (Grüne) will die Landesregierung bei der Konferenz der Ministerpräsidenten am 11. Juni eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren voranbringen. Nach der Vorstellung von Baden-Württemberg sollten Asylverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Im Kalkül der grünroten Landesregierung könnte dies einerseits zu einer frühzeitigeren Integration von anerkannten Flüchtlingen führen, andererseits zur schnelleren Abschiebung von abgelehnten Asylsuchenden. Letzteres trifft sich mit den Forderungen der CDU-regierten Bundesländer.

Bertelsmann-Stiftung fordert bessere Arbeitsintegration von Flüchtlingen

Am 26.05.2015 veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung eine Studie über „die Arbeitsintegration von Flüchtlingen in Deutschland“. Die WissenschaftlerInnen betonen dabei, dass die Politik mit der aktuellen Asylverfahrenspraxis weit davon entfernt ist, die mit Migration einhergehenden Potentiale zu nutzen. Im Mittelüunkt der Lösungsvorschläge steht die deutliche Verkürzung der Asylverfahren.

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Razzien in Asylheimen wegen Verdacht auf Drogenhandel - Vorwurf von überharten Polizeieinsätzen

Im Laufe des April und Mai führte die Polizei mehrere Razzien in Flüchtlingsunterkünften durch. In Ravensburg, Mannheim und Backnang wurden jeweils in den frühen Morgenstunden Großeinsätze durchgeführt, bei denen Personen kontrolliert, zum Teil verhaftet und geringere Mengen Marihuana beschlagnahmt wurden. Im Mittelpunkt stehen vor allem zahlreiche Asylsuchende aus Gambia, die die Polizei des gewerbsmäßiges Handels mit Marihuana verdächtigte. Nach Auffassung der betroffenen Flüchtlinge und von Unterstützer seien die Polizeieinsätze vor allem in Ravensburg und Backnang in übermaßig gewaltsamer Weise erfolgt.

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Flüchtlingsgipfel: Schnellere Asylverfahren, schnellere Abschiebungen

Der kleine Flüchtlingsgipfel vom 8. Mai im Bundeskanzleramt hatte im Wesentlichen zwei Ergebnisse:

  • Flüchtlinge aus den so genannten "sicheren Herkunftsstaaten" sollen schneller abgeschoben werden. Um dies zu realisieren, ist in der Diskussion, spezielle "Aufnahmezentren" für diese Flüchtlinge zu schaffen und Bundespolizei einzusetzen.
  • Um eine schnellere Bearbeitung der Asylanträge zu ermöglichen, soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2000 zusätzliche Personalstellen erhalten, 750 Stellen sollen per Nachtragshaushalt noch in diesem Jahr geschaffen werden.

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Bayern: Arbeitsverbot für Balkanflüchtlinge

Nachdem Bayern Ende April seine Pläne vorgestellt hatte, Flüchtlingen vom Balkan die Sozialleistungen zu kürzen, wartet das bayerische Staatsministerium nun mit einer weiteren Abschreckungsmethode auf: Nach Angaben des Bayerischen Flüchtlingsrats und der Süddeutschen Zeitung wurden die Ausländerbehörden in einem Erlass vom 31. März 2015 angewiesen, „Asylbewerbern und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten […] oder deren Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF aus sonstigen Gründen als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist […] ab sofort grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse mehr zu erteilen oder zu verlängern“.

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Förderung von Sportvereinen zur Integration von Flüchtlingen

Wie der Landessportverband am 5. Mai mitteilte, hat das Sozialministerium 60.000 € für die Förderung von Sportvereinen, die Flüchtlinge in ihre Angebote integrieren, zur Verfügung gestellt. Sportvereine, die mindestens zehn Flüchtlingen eine Teilnahme ermöglichen, können somit eine einmalige Förderung von 500 € erhalten. Bei fünf bis neun teilnehmenden Asylsuchenden ist eine Förderung in Höhe von 250 € möglich. Interessierte Vereine können bis zum 15. Juli einen Antrag bei ihrem jeweiligen Sportbund einreichen.

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SPD-Präsidium beschließt Grundsatzpositionen zur Flüchtlingspolitik

Unter dem Titel „Gemeinsame Verantwortung, gemeinsames Handeln, gerechte Aufgabenverteilung - Für eine wirksame Flüchtlingspolitik von Bund, Ländern und Kommunen“ hat die Spitze der Bundes-SPD Grundsatzpositionen zur Flüchtlingspolitik beschlossen. Unter anderem fordert die SPD die Abschaffung des „Dublin“-Verfahrens – eine Forderung die der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg oder etwa PRO ASYL schon seit langem erheben.

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BAMF: Kosovo und Albanien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung drängte BAMF-Präsident Manfred Schmidt darauf, den Kosovo und Albanien als so genannte „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen und rechtfertigte seine Forderung mit den steigenden Asylanträgen aus den beiden Balkanstaaten. Seiner Meinung nach kämen die Balkanflüchtlinge allein aus wirtschaftlichen Gründen und wegen der Sozialleistungen nach Deutschland. Daher müssten sie konsequenter abgeschoben werden.

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Beschleunigung des schriftlichen Asylverfahrens für syrische und irakische „Altfälle“

Asylbewerber aus Syrien und dem Irak (Yeziden, Christen, Mandäer) sollen das schriftliche Verfahren zukünftig von Ihrem Unterbringungsort aus durchführen können. Das BAMF schickt Ihnen dazu den Fragebogen „nach Hause“. Voraussetzung ist, dass noch keine Anhörung durchgeführt wurde und der Asylantrag auf internationalen Schutz (Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz) beschränkt wird. Zudem muss bereits eine gültiger Reisepass oder ein vergleichbares Personaldokument vorgelegt worden sein. Bislang mussten Antragsteller auf eine Einladung des BAMF warten, um den Fragebogen dann dort auszufüllen.

Die Informationen stammen aus einer Auskunft des BAMF vom 07.04.2015 gegenüber dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Betroffene Antragsteller aus Baden-Württemberg sollten sich umgehend mit der zuständigen BAMF-Außenstelle in Verbindung setzen und um Zusendung des Fragebogen bitten. Auch weil die Fragen teilweise recht kompliziert formuliert sind, sollte der Fragebogen nur mit fach- und sprachkompetenter Unterstützung ausgefüllt werden.