Asylpolitik BRD

Bei Kontoeröffnungen haben es Asylbewerbewerber weiter schwer

Nach wie vor weigern sich viele Banken hartnäckig, Asylbewerbern ein für die Alltagsbewältigung so wichtiges Girokonto (auf Guthabenbasis) zu eröffnen. Das zeigt ein aktueller Bericht des "Hamburg Journals" (NDR). Begründet wird die Ablehnung - wie schon seit Jahren - meist damit, dass die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung kein ausreichendes Legitimationspapier im Sinne des Geldwäschegesetzes sei. Was man dazu wissen muss: Erst vor Kurzem hatte das Bundesfinanzministerium genau dieser Sichtweise eine Absage erteilt und in einem Rundschreiben klar gestellt, dass die Aufenthaltsgestattung für eine Kontoeröffnung genügt. Sollte auch "Ihre" Bank die Kontoeröffnung mit dieser Begründung ablehnen, schildern Sie den Sachverhalt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Tel.: 0228/29970299).

Kretschmann erwägt weitere „sichere Herkunftsländer“

Nach seinem Vorschlag, Asylbewerber verstärkt in schwach besiedelten Gebieten der neuen Bundesländer unterzubringen, erwägt Ministerpräsident Kretschmann nun die Einstufung weiterer Länder aus dem Balkan als „sichere Herkunftsstaaten“. „Wenn die Bundesregierung darlegt, dass es sinnhaft ist und was bringt, bin ich dafür offen. Schließlich habe ich schon mal sicheren Herkunftsländern zugestimmt,“ sagte er am Dienstag gegenüber der Frankfurter Rundschau.

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PRO ASYL: Deutschland setzt Aufnahmerichtlinie nicht um

Foto: Christina Kratzenberg

"Chancen gestalten" beginnt

Landesprogramm zur Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen seit 17. Juli in Kraft

Am 24. März hat die Landesregierung das Programm "Chancen gestalten - Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen" beschlossen. Ein wichtiger Bestandteil des Programms ist der Ausbau der Sprachförderangebote für Asylsuchende. Dafür stehen insgesamt 4,65 Mio. Euro zur Verfügung. Am 17. Juli trat das Programm mit der "Verwaltungsvorschrift Deutsch für Flüchtlinge" in Kraft. Diese enthält die Einzelheiten zum Aufbau der Sprachkurse. Antragsberechtigt und verantwortlich für die Durchführung sind die Stadt und Landkreise. Darüber hinaus ist im Rahmen des Programms „Chancen gestalten“ die Erfassung von Kompetenzen und Qualifikationen, die Bildung von arbeitsmarktlichen Integrationsnetzwerken unter Leitung der Stadt- und Landkreise und die Erleichterung des Zugangs zu Praktika geplant.

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Gesetzesentwurf: Quotenregelung für unbegleitete Minderjährige

Jugendamt Stuttgart und PRO ASYL warnen vor einer Qotenregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Das Familienministerium hat einen Gesetzesentwurf zur „Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ vorgelegt. Daraus geht unter anderem hervor, dass in Zukunft unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge per Quote auf Bundesländer und Kommunen verteilt werden sollen und nicht wie bisher im Bundesland ihrer Ankunft bleiben dürfen. Der Entwurf soll die aktuelle Situation der Überbelegung in Ballungszentren wie dem Stuttgarter Raum entspannen. PRO ASYL kritisiert die Pläne scharf: „Weil Bund und Länder nicht in der Lage sind, einen fairen Finanzausgleich zu errechnen, werden nun Kinder umhergeschoben.“

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Schmidt fordert Taschengeldstreichung für Balkanflüchtlinge

"Wir müssen Menschen, die vermutlich kein Asyl bekommen, sagen, dass sie vom ersten Tag in Deutschland an kein Taschengeld bekommen", sagte BAMF-Präsident Manfred Schmidt am 2. Juli in einem Interview mit der FAZ. Um dies durchzusetzen, wäre eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes notwendig, das bereits jetzt Leistungseinschränkungen ermöglicht, jedoch nur bei Personen mit Duldung oder bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen. Um Westbalkanflüchtlinge effektiv abzuschrecken, schlug Schmidt vor, ins AsylbLG einen Passus aufzunehmen, aus dem hervorgeht, dass Leistungskürzungen grundsätzlich auf Personen aus sicheren Herkunftsstaaten angewandt werden können.

Schier unüberwindbare Hindernisse beim Familiennachzug

Das ARD-Magazin Kontraste begleitet Angehörige syrischer Flüchtlinge im Irak

Im Rahmen der ARD-Sendung Kontraste begleiteten Journalisten die im Irak festsitzenden Angehörigen von anerkannten syrischen Flüchtlingen in Deutschland. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Die deutsche Botschaft in Erbil erteilt inzwischen ausschließlich Visa für Geschäftsleute und verweist die Angehörigen stattdessen an die deutsche Auslandsvertretung in Ankara, obwohl die Türkei keine syrischen Flüchtlinge mehr ins Land lässt. Selbst wenn die Einreise in die Türkei jedoch geglückt ist, besteht bei der Terminvergabe der deutschen Botschaft in Ankara offensichtlich eine Wartezeit von ca. neun Monaten.

Enttäuschende Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels

Abschiebung von Balkan-Flüchtlingen aus der Erstaufnahme / Sprachkurse nur bei sog. "Bleibeperspektive" / Noch mehr "sichere Herkunftsstaaten"

Beim gestrigen Treffen der MinisterpräsidentInnen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde die Einführung eines 2-Klassen-Asylrechts beschlossen (s. Beschlussdokument im Anhang). Flüchtlinge „aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote“ sollen schneller abgelehnt und abgeschoben werden. In "Clustern" unter Federführung des Bundes und in enger Zusammenarbeit mit allen Behörden soll „eine maximale Verfahrenseffizienz“ bei optimalem Einsatz der begrenzten Ressourcen erreicht werden. Der Bund hilft dann noch bei den Abschiebungen.

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Bund und Länder planen Sonderlager für Balkan-Flüchtlinge

Ministerpräsidentenkonferenz am 18.6.15 soll entsprechende Pläne beschließen / Großer Anteil an Roma unter Balkan-Flüchtlingen / Deutschland muss historischer Verantwortung gerecht werden

Wie der Flüchtlingsrat Bayern in einer Presseerklärung mitteilt, sollen bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 18.6.2015 in Berlin die Planungen von Bund und Ländern für eine Neuausrichtung der Asylpolitik beschlossen werden. Durchgesetzt hat sich offenbar das Aschenputtel-Prinzip: Die ‚guten’ Flüchtlinge mit Bleibeperspektive sollen ins ‚Töpfchen’ und bereits im Asylverfahren Zugang zu Integrationskursen und eine verbesserte medizinische Versorgung bekommen. Die ‚bösen’ Flüchtlinge, die angeblich „tausendfachen Asylmissbrauch“ begehen (Bayerns Innenminister Joachim Herrmann), kommen ins ‚Kröpfchen’, sollen in Sonderlagern untergebracht und schnellstmöglich abgeschoben werden.

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Neuregelung zur Kontoeröffnung für Flüchtlinge geplant

Nach einer telefonischen Auskunft des Bundesfinanzministeriums vom 03.06.2015 soll der Zugang zu einem Girokonto für Flüchtlinge ganz erheblich erleichtert werden. Vor allem soll Personen im Duldungsstatus ein Konto zukünftig nicht mehr mit dem Argument verweigert werden können, dass die Duldung „auf eigenen Angaben“ beruht oder keine „Ausweisersatzfunktion“ hat. Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere das Geldwäschegesetz (GwG) und darauf aufbauende Rechtsverordnungen. Ein entsprechender Referentenentwurf soll noch vor der Sommerpause eingereicht werden. Die Regelung wäre ein erster Schritt in Richtung eines „Kontos für jedermann“, zu deren Einrichtung Deutschland europarechtlich verpflichtet ist.