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Bayern: Arbeitsverbot für Balkanflüchtlinge

Nachdem Bayern Ende April seine Pläne vorgestellt hatte, Flüchtlingen vom Balkan die Sozialleistungen zu kürzen, wartet das bayerische Staatsministerium nun mit einer weiteren Abschreckungsmethode auf: Nach Angaben des Bayerischen Flüchtlingsrats und der Süddeutschen Zeitung wurden die Ausländerbehörden in einem Erlass vom 31. März 2015 angewiesen, „Asylbewerbern und Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten […] oder deren Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF aus sonstigen Gründen als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist […] ab sofort grundsätzlich keine Beschäftigungserlaubnisse mehr zu erteilen oder zu verlängern“. Diese Praktik soll auch auf Personen angewandt werden, die bereits eine Beschäftigungserlaubnis bekommen hatten und einer Beschäftigung nachgehen. Mit diesen Bestrebungen konterkariert das bayerische Staatsministerium die Bemühungen des Bundes, Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

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