Asylpolitik BRD

PRO ASYL zur Wiedereinführung der Grenzkontrollen: Hilfsbedürftige werden als Schachfiguren missbraucht

Presseerklärung 14. September 2015

Die Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch die Bundesregierung erachtet PRO ASYL als Missbrauch von hilfsbedürftigen Flüchtlingen zur Durchsetzung politischer Interessen. „Die Flüchtlinge werden von Deutschland behandelt wie die Bauern auf dem Schachfeld der Mächtigen“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Deutschland möchte offensichtlich Druck auf die anderen EU-Mitgliedstaaten ausüben. Grenzkontrollen werden die Flucht der Menschen nicht verhindern. Aber sie werden das Leid der Flüchtlinge vergrößern, sie auf längere Wege in der anbrechenden Kälte durch Europa verweisen. Neue Profitmöglichkeiten für Schlepper werden geschaffen.

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Übergangsregelung bis zur Einführung des „Kontos für Jedermann“

Mit dem für 2016 geplanten Zahlungskontengesetz hat grundsätzlich jede Person einen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos. Im Vorgriff hierauf werden die Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung schon jetzt erheblich erleichtert, wie aus einem Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21.08.2015 hervorgeht. Als ausreichende Legitimationspapiere werden danach (auch) Dokumente angesehen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

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Ergebnisse des Koalitionsausschusses der Bundesregierung

Als Reaktion auf den verstärkte Zustrom von Flüchtlingen konzipierte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung weitreichende Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die Vorschläge enthalten wie so oft Licht und Schatten.

Einreise- und Aufenthaltsverbote

BAMF fordert Betroffene in einem Schreiben zur Stellungahme auf

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung am 1.8.2015 weist das Bundesamt nun darauf hin, dass es Einreise- und Aufenthaltsverbote (nach § 11 Abs. 7 AufenthG) verhängen kann und wird. Es werden sowohl Personen im Asylverfahren wie auch Personen mit Duldung angeschrieben. Im entsprechenden Schreiben werden die Betroffenen aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen - bei sog. 'sicheren Herkunftsländern' innerhalb einer Woche - Gründe vorzutragen, die einer solchen Verhängung entgegenstehen.

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Paritätischer fordert Aufenthaltserlaubnis für UMF

Südzeit: Themenheft Asyl

Asylbewerber aus Tauberbischofsheim berichten im Themenheft "Asyl" des Magazins Südzeit über ihre aktuelle Situation und ihr Leben in Deutschland. Miriam Sommer, Koordinatorin des dortigen "Runder Tisch Asyl", erzählt von ihren Erfahrungen und ihrer Motivation. Daneben enthält die Ausgabe 65 der Südzeit viele Informationen rund um den gesamten Bereich Asyl.

Schriftliches Anhörungsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien, Eritrea und Nordirak

Syrische und eritreische Staatsangehörige sowie Christen, Mandäer und Yeziden aus dem Irak erfüllen nach der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der Regel die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Das Bundesamt hat daher für diese Personengruppe ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt, um eine zeitnahe Anerkennung als Flüchtling zu ermöglichen.

Aussetzung der Abschiebung bei Ausbildungsverhältnis möglich

Personen über 21 Jahre und Personen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten sollen aber ausgeschlossen werden

Im Rahmen des "Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" wurde auch eine Änderung des § 60 a Aufenthaltsgesetz (Aussetzung der Abschiebung, Duldung) beschlossen. Demnach sollen Personen im Duldungsstatus eine auf ein Jahr ausgestellte Duldung erhalten können, wenn sie eine qualifizierte Berufsausbildung begonnen haben. Die Duldung soll dann bei weiter bestehendem Ausbildungsverhältnis verlängert werden. Dies soll aber nicht für Personen gelten, die älter als 21 Jahre sind und ebenso nicht für Personen, die aus den sog. "sicheren Herkunftsstaaten" kommen. Die Regelung kommt den Interessen von Wirtschaftsverbänden und Arbeitgebern entgegen. Diese fordern jedoch nach wie vor aufenthaltsrechtliche Sicherheit durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Fall eines Ausbildungsverhältnisses.

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Flüchtlingsgipfel 2015. Foto: Joachim E. Röttgers

Zweiter Flüchtlingsgipfel der Landesregierung schnürt Maßnahmenpaket

Weiterer Ausbau der Erstaufnahme, weitere Politik gegen Flüchtlinge aus Balkanstaaten

Während der erste baden-württembergische Flüchtlingsgipfel im Herbst 2014 - kurz nach der Zustimmung zum Sichere-Herkunftsstaaten-Gesetz - dazu diente, trotzdem die Bereitschaft zu einer Willkommenskultur für Flüchtlinge und für Integrationsmaßnahmen zu signalisieren, stand der zweite Flüchtlingsgipfel Ende Juli 2015 im Zeichen eines Krisenmanagements zur Bewältigung der Aufgaben angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen. So verkündeten die Vertreter/innen der Landesregierung die Bereitschaft, die Erstaufnahmeplätze im Land um weitere knapp 6.000 Plätze noch in diesem Jahr zu erweitern. Flüchtlinge aus dem Westbalkan, die keine Chancen im Asylverfahren haben, sollen schneller "rückgeführt" werden. Den Menschen aus dieser Region wurden aber auch legale Wege in den Arbeitsmarkt in Aussicht gestellt. Die am Gipfel beteiligten Kirchen forderten erneut ein "Bündnis für Flüchtlinge".

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Anspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten gilt auch für alle „Altfälle“ ab dem 01.01.2011!

ACHTUNG: Drei-Monatsfrist hat mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.08.2015 zu laufen begonnen!!!

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung („Bleiberechtsgesetz“) am 01.08.2015 haben alle subsidiär Schutzberechtigten, denen dieser Status seit dem 01.01.2011 unanfechtbar zuerkannt wurde, einen Anspruch auf Nachzug der „Kernfamilie“. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten gestellt wird. Nur dann ist zwingend vom Nachweis ausreichenden Wohnraums und der Lebensunterhaltssicherung abzusehen. Wichtig: Einheitlicher Fristbeginn für alle „Altfälle“ war das Datum der Gesetzesverkündung am 01.08.2015. Fristablauf ist damit der 31.10.2015.

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