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Einreise- und Aufenthaltsverbote

BAMF fordert Betroffene in einem Schreiben zur Stellungahme auf

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Bleiberecht und der Aufenthaltsbeendigung am 1.8.2015 weist das Bundesamt nun darauf hin, dass es Einreise- und Aufenthaltsverbote (nach § 11 Abs. 7 AufenthG) verhängen kann und wird. Es werden sowohl Personen im Asylverfahren wie auch Personen mit Duldung angeschrieben. Im entsprechenden Schreiben werden die Betroffenen aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen - bei sog. 'sicheren Herkunftsländern' innerhalb einer Woche - Gründe vorzutragen, die einer solchen Verhängung entgegenstehen.

Es werden dabei nur sog. schutzwürdige Belange wie Krankheit, bevorstehende Geburt o.ä. berücksichtigt. Wichtig ist nun, ärztliche Atteste oder ähnliche Belege anzufordern/zu sammeln, damit man für ein solches Schreiben vorbereitet ist. Die Verhängung des Einreise- und Aufenthaltsverbots ist besonders für Personen aus den sog. sicheren Herkunftsländern relevant, deren Asylantrag bestandskräftig als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde.

Auf die Schreiben des BAMF sollte auf jeden Fall reagiert werden. Eine Orientierung gibt ein aktuelles Musterschreiben zu dem Sachverhalt.

 

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