Informationen

Übergangsregelung bis zur Einführung des „Kontos für Jedermann“

Mit dem für 2016 geplanten Zahlungskontengesetz hat grundsätzlich jede Person einen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos. Im Vorgriff hierauf werden die Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung schon jetzt erheblich erleichtert, wie aus einem Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21.08.2015 hervorgeht. Als ausreichende Legitimationspapiere werden danach (auch) Dokumente angesehen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde
  • Identitätsangaben (Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift)
  • Lichtbild
  • Siegel der Ausländerbehörde
  • Unterschrift des ausstellenden Bearbeiter
Diese Voraussetzungen erfüllen regelmäßig sowohl die sogenannten BÜMA („Heimausweise“) als auch Duldungsbescheinigungen, auch wenn sie nicht als Ausweisersatz bezeichnet sind.

Zurück