Asylpolitik BRD

Jugendliche Ohne Grenzen wählen Markus Ulbig zum Abschiebeminister 2015

Die Jugendlichen ohne Grenzen haben ihre jährliche Wahl getroffen: Markus Ulbig ist Abschiebeminister. Der Minister qualifizierte sich für die Anti-Ehrung durch sein „inkonsequentes Vorgehen gegen rassistische Angriffe und Hetze sowie die seit Jahren hohen Abschiebezahlen“ in Sachsen.

 

Von der BÜMA zum Ankunftsnachweis

Am 9.12.2015 legte das Bundeskabinett einen Gesetztesentwurf für einen einheitlichen Ankuftsnachweis für Asylsuchende vor. Dieser soll die BÜMA ersetzen.

Die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, kurz BÜMA, wird beim ersten Kontakt mit den Asylsuchenden von der Grenzpolizei, den Ausländerbehörden oder Erstaufnahmestellen ausgestellt. Bisher waren diese Daten nicht bundesweit abzurufen und zu vergleichen. Dies soll sich nun ändern. Genannte Ziele sind neben der Beschleunigung der Asylverfahren und Verhinderung der Doppelzählungen von Asylgesuchen auch sicherheitspolitischer Natur: Mit dem System sollen, laut Bundesinnenminister de Maizière, auch terrorismusrelevante Erkenntnisse schneller identifiziert werden können.

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Rückkehr zur Einzelfallprüfung für syrische Flüchtlinge

Auf der Innenministerkonferenz am 4. Dezember in Koblenz wurde beschlossen, dass syrische Flüchtlinge künftig wieder Anhörungen in der Einzelfallprüfung durchlaufen sollen. Somit ist das Fragebogenverfahren, das erst im letzten Jahr eingeführt wurde, obsolet. Nach Angaben von PRO ASYL sind bis zu 200.000 syrische AsylbewerberInnen, die bis Oktober eingereist sind, von dieser Änderung betroffen. In einer gemeinsamen Presseerklärung mit Jugendliche ohne Grenzen und dem Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz kritisiert PRO ASYL diese Entscheidung mit den folgenden Worten: "Statt kontraproduktiver Maßnahmen, die das ohnehin überlastete Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vollends lahmlegen würden, sind faire und zügige Asylverfahren und eine Entbürokratisierung der Verfahren dringend geboten".

Gesetzentwurf für beschleunigtes Asylverfahren ist "Frontalangriff auf das Asylrecht"

Nach dem "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" vom 1.8.2015 und dem "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" vom 24.10.2015 plant die Bundesregierung ein weiteres Gesetzespaket mit asylrechtlichen Verschärfungen. Insbesondere soll der neue § 30a in das Asylgesetz eingeführt werden, der ein Schnellverfahren vorsieht für Personen aus "sicheren Herkunftsstaaten" und anderen Flüchtlingen, die keine Identitäts- oder Reisedokumente haben. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte soll für 2 Jahre ausgesetzt werden. Abschiebungen sollen auch bei lebensgefährlichen Erkrankungen möglich gemacht werden. Dies soll durch vom Bundesinnenministerium eingesetzte Abschiebungsärzte abgesichert werden, die die alleinige Befugnis erhalten sollen, über Abschiebungshindernisse zu befinden. PRO ASYL kritisiert den Gesetzentwurf als "Sonderverfahren ohne faktischen Rechtsschutz".

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Dublin Verfahren gegen SyrerInnen werden wieder durchgeführt!

Vorsicht: Auch SyrerInnen droht wieder die Abschiebung in andere "Dublin-Staaten"

Einige Monate lang wurden keine Dublinverfahren gegen SyrerInnen mehr durchgeführt und Deutschland erklärte den Selbsteintritt. Dies gilt nicht mehr. Nach Auskunft des BAMF (09.11.2015) werden auch gegen SyrerInnen wieder Dublinverfahren eröffnet und durchgeführt. Ihnen drohen Rückschiebungen in andere europäische Staaten. Ab wann auch wieder Dublin Verfahren für Syrer durchgeführt werden, wissen wir leider nicht.

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Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung

PRO ASYL: Keine faulen Kompromisse auf Kosten der Menschenrechte!

PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem heutigen Spitzentreffen keine faulen Kompromisse zu schließen. „Schutzsuchende müssen den Zugang zu einem regulären Asylverfahren haben“, fordert PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhardt. Bei den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen geht es im Kern darum, Flüchtlingen den Zugang zu einem Asylverfahren zu verwehren. Das ist mit dem internationalen Flüchtlingsrecht nicht vereinbar. CDU/CSU hatten am Wochenende ein Papier vereinbart, in dem sich die Union auf neue Asylrechtsverschärfungen und Maßnahmen verständigt hat, die die Integration von Schutzsuchenden verhindern. Die SPD hat bereits Kompromissbereitschaft signalisiert, auch wenn sie die Haft an den Grenzen ablehnt.

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Stop Deportation- Equal Rights for Refugees!- 300 Menschen demonstrieren in Karlsruhe

300 Menschen sind am 30. und 31. Oktober gegen Abschiebungen und für die Gleichberechtigung geflüchteter Menschen auf die Straße gegangen. Die Teilnehmenden hatten zwei Tage lang verschiedene Aktionen organisiert, um so auf Karlsruhe als "Tatort der Unmenschlichkeit bei Abschiebungen" hinzuweisen.
Den Abschluss bildete ein zentraler Sternmarsch. RednerInnen kritisierten die erneuten Gesetzesverschärfungen und die Rolle der staatlichen Institutionen in Karlsruhe beim Thema Abschiebungen. Außerdem forderten sie die Lebensbedingungen von Asylsuchenden in Deutschland zu verbessern und durch einen Stopp der deutschen Waffenexporte, sowie einer anderen Wirtschaftspolitik, wirklich Fluchtursachen zu bekämpfen und nicht nur darüber zu sprechen.

Bundesregierung will nach Afghanistan abschieben

ProAsyl warnt vor Abschiebungen nach Afghanistan

"Es ist aus unserer Sicht unverantwortlich, in einer Umbruchsituation, wo das Land an den Abgrund rückt, Menschen abzuschieben", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. "Das Land steht vor dem Zerfall."
Laut Zeitungsberichten soll die EU-Kommission nach Willen der Bundesregierung ein entsprechendes Abkommen mit Afghanistan aushandeln. Die Gesamtschutzquote von Asylsuchenden aus Afghanistan betrug im 2. Quartal 2015 immerhin 40,4 % (Quelle BT-Drs. 18/5785) und auch die Personen, die keine Anerkennung erhielten, konnten aufgrund der unverändert schlechten Sicherheitslage nicht abgeschoben werden.

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Die neue Willkommenskultur naht

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz bereits ab 24.10. gültig

Bundes- und Landesregierung kündigen massenhafte Abschiebungen an

Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, dem am 17. Oktober auch der Bundesrat mehrheitlich zustimmte, soll bereits heute im Bundesgesetzblatt I Nummer 40 auf Seite 1722 verkündet werden und damit in seinen zentralen Teilen am Samstag, 24. Oktober, in Kraft treten. Ursprünglich war als Zeitpunkt der Wirksamkeit des Gesetzes der 1. November vorgesehen. Geplant ist, dass bereits zu Beginn der kommenden Woche Abschiebungen von nicht anerkannten Flüchtlingen im größeren Stil erfolgen sollen, auch unter Beteiligung von Bundeswehrflugzeugen. In enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern wird derzeit an Abschiebungslisten gearbeitet. Das baden-württembergische Innenministerium will in der kommenden Woche von allen Flughäfen des Landes Sammelabschiebungen durchführen. Von den Abschiebungen betroffen werden vor allem Personen aus den sog. sicheren Herkunftsstaaten sein, zu denen neben Serbien, Mazedonien und Bosnien ab sofort auch Kosovo, Montenegro und Albanien gehören.

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ACHTUNG: Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – Für „Altfälle“ läuft Frist am 2.11.2015 ab!

Wem im Zeitraum 1.1.2011 – 31.7.2015 subsidiärer Schutz bewilligt wurde, hat Anspruch auf Nachzug seiner Kernfamilie (Ehegatten, minderjährige Kinder). Dafür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (und Ausländerbehörde) gestellt werden. Die Frist hierfür läuft am 2. November 2015 ab!! Danach ist ein Familiennachzug nur noch unter erschwerten Voraussetzungen möglich (Nachweis Lebensunterhaltssicherung, ausreichender Wohnraum).