Asylpolitik BRD

Das Asylpaket II: Menschenrechte in Gefahr

Amnesty International, Deutscher Anwaltverein und PRO ASYL kritisieren geplante massive Verschlechterung der Asylverfahren in Deutschland

Flüchtlinge bringen wirtschaftlichen Boom

Die Tatsache, dass die öffentliche Hand viele Milliarden für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten ausgibt, trägt nach Auffassung verschiedener Institute zum gesamtwirtschaftlichen Aufschwung bei. Insbesondere Hersteller von Unterkünften, Baufirmen, Sozialunternehmen, die Erstaufnahmestellen betreiben sowie Caterer erleben einen nie dagewesenen Boom. Auch Sicherheitsfirmen sind offenbar so gut im Geschäft, dass sie wegen der Konkurrenz um Standorte schon zu gewaltsamen Anschlägen neigen wie neulich in Villingen-Schwennigen.

NEU: Sammlung von Dublin-Entscheidungen bei asyl.net

Der Informationsverbund Asyl und Migration stellt auf seiner Seite neuerdings eine Datenbank speziell zu gerichtlichen Dublin-Entscheidungen zur Verfügung. Neben einer Großzahl der seit September 2015 ergangen Gerichtsentscheidungen sind auch ältere, besonders wichtige Grundsatzentscheidungen zur Dublin-Verordnung abrufbar. Die Entscheidungen können anhand verschiedener Such- und Schlagwörter (z.B. „Dublin-Staat“) recherchiert werden.

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Stellungnahmen zu Diskussionen um sexuelle Gewalt

Als Reaktion auf die sexuellen Übergriffe auf Frauen an Silvester am Kölner Hauptbahnhof und anderen Orten verabschiedete die Bundesregierung bereits am 12. Januar gesetzliche Verschärfungen (vgl. 12.01.2016 tagesschau.de: Einigung auf schärfere Abschiebegesetze), die schnellere Ausweisungen und Abschiebungen von straffällig gewordenen Flüchtlingen ermöglichen sollen. Im Folgenden dokumentieren wir Stellungnahmen, die sich kritisch mit dem auf verschärfte Abschiebungen zielenden politischen Aktionismus auseinandersetzen und stattdessen einen besseren Schutz von Frauen und ihren Rechten fordern:

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Webportal zum Familiennachzug

Das Auswärtige Amt hat auf einem Webportal kompakt Informationen zum Familiennachzug für insbesondere syrische Schutzberechtigte eingestellt. Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden. Es enthält eine Funktion zur Stellung der fristwahrenden Anzeige, von der das Auswärtige Amt eine spürbare Entlastung der Auslandsvertretungen wie auch der Ausländerbehörden erwartet.

Vereinfachtes Asylverfahren abgeschafft

Ab 1.1.2015 wieder mündliche Anhörungen bei Asylsuchenden aus Syrien, Irak und Eritrea

Wie auf der jüngsten Innenministerkonferenz beschlossen, wurde das vereinfachte Anhörungsverfahren für Asylsuchende aus Syrien, Eritrea und dem Irak abgeschafft. Seit 01.01.16 gilt nun wieder, dass alle Asylsuchenden das Verfahren mit persönlicher Anhörung durchlaufen müssen. Beschleunigte schriftliche Verfahren gehören damit vorerst der Vergangenheit an. Bei vorgenannten drei Staaten liegen im Zeitraum 01-11/2015 bereinigte Schutzquoten von über 99 % vor: Syrien: 100 %, Eritrea: 99,5 %, Irak: 99,4 %. Mit der Änderung der Bearbeitungspraxis steht zu befürchten, dass Asylsuchende aus den drei Staaten wieder mit einer weitaus längeren Verfahrensdauer rechnen müssen. Auch alle anderen Asylsuchenden müssen damit rechnen, dass eine grundsätzliche flächendeckende Beschleunigung der Asylverfahren nicht erreicht werden wird.

Obergrenzen für Flüchtlinge rechtlich ohne Grundlage

In einem 47-seitigen Gutachten erörtert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Frage, ob zahlenmäßige Obergrenzen bei der Aufnahme von Flüchtlingen rechtlich möglich sind oder nicht. Das Ergebnis ist eindeutig: Weder internationales Recht (insb. Genfer Flüchtlingskonvention) noch EU-Recht (u.a. Grundrechtecharta) lassen Zurückweisungen in sog. sichere Drittstaaten oder gar in die Herkunftsstaaten zu. Selbst im sog. "Notstandsfall" gelten die grundlegenden Menschenrechte weiter.

Kompetenzzentrum gegen islamistischen Extremismus Baden-Württemberg (KPEBW)

Das Zentrum gegen islamistischen Extremismus Baden-Württemberg hat heute die Arbeit aufgenommen. Die Geschäftsstelle unter Leitung von Kriminaloberrätin Belinda Hoffmann hat zur Aufgabe, Maßnahmen der Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen durch islamistischen Extremismus zu koordinieren. Die Beratungsstelle wird von dem Verein „Violence Prevention Network e.V.“ (VPN) übernommen und kann unter der Telefonnummer 0711/ 722 30 893 erreicht werden.

Weitere Informationen:

Partizipations- und Integrationsgesetz in Kraft getreten

Am 5.12. trat das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Das PartInt-Gesetz legt Grundsätze für gelingende Integration sowie konkrete Integrationsaufgaben des Landes fest.

Asylrelevante Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 3. & 4.12.2015

Abschiebungen nach Afghanistan und weitere Beschleunigung der Asylverfahren

Die 203. Innenministerkonferenz beschloss, dass Rückführungen nach Afghanistan derzeit wieder generell möglich seien. Zudem beschloss sie folgende Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren: Erhöhung der Kapazitäten des BAMF, Einrichtung weiterer Außenstellen und besonderer Entscheidungszentren, Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Behörden sowie die Abschaffung der Möglichkeit für bestimmte Asylantragsteller/innen, die Fluchtgründe schriftlich darzulegen.

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