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Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zieht den Beschluss zur Einschränkung der Arztwahl zurück

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat am 21.12.2010 der seit 16 Jahren tätigen Ärztin das Recht entzogen, die Flüchtlinge in der „Gemeinschaftsunterkunft“ Hardheim zu behandeln. Die freie Arztwahl wurde aufgehoben und den Flüchtlingen gedroht, die Kosten für Behandlungen selbst tragen zu müssen, falls Sie sich weiter von der Ärztin behandeln lassen wollen und nicht zu einer lokalen internistischen Praxis gehen. Mit dieser wurde ein exklusiver Versorgungsvertrag ausgehandelt, angeblich in Absprache mit dem Landes-Innenministerium. Dieser Beschluss wurde nach der Intervention der Flüchtlingsrats, des Diakonischen Werks BW, Refugio und anderer Organisationen am 24. Januar wieder zurück gezogen. Mehr Informationen zu diesem Vorgang finden Sie auch auf unserer Kampagnenseite bei den Infos zum Neckar-Odenwaldkreis.

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