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Auf dem Weg zu einem menschenwürdigen Existenzminimum für Flüchtlinge: Sozialgericht Mannheim stellt Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes in Frage

Erstmals in Deutschland verpflichtete ein Sozialgericht eine Kommune zu höheren Leistungen als im Bundesgesetz vorgesehen. Mit einer einstweiligen Anordnung urteilte das Sozialgericht Mannheim am 10. August (Az.S.9AY 2678/11ER), dass einem Flüchtling zusätzlich zu den Regelleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes 65,51 € monatlich gezahlt werden müssen. Der Flüchtlingsrat wertet diese Urteil auch als Teilerfolg im Rahmen seiner "Musterverfahrenskampagne", durch die viele Flüchtlinge ermutigt werden, einen Antrag auf Erhöhung der Regelsätze zu stellen. (siehe auch Infos zu aktuellen Entwicklungen um das AsylbLG unter 2.)

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