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Auf dem Weg zu einem menschenwürdigen Existenzminimum für Flüchtlinge: Sozialgericht Mannheim stellt Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes in Frage
Erstmals in Deutschland verpflichtete ein Sozialgericht eine Kommune zu höheren Leistungen als im Bundesgesetz vorgesehen. Mit einer einstweiligen Anordnung urteilte das Sozialgericht Mannheim am 10. August (Az.S.9AY 2678/11ER), dass einem Flüchtling zusätzlich zu den Regelleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes 65,51 € monatlich gezahlt werden müssen. Der Flüchtlingsrat wertet diese Urteil auch als Teilerfolg im Rahmen seiner "Musterverfahrenskampagne", durch die viele Flüchtlinge ermutigt werden, einen Antrag auf Erhöhung der Regelsätze zu stellen. (siehe auch Infos zu aktuellen Entwicklungen um das AsylbLG unter 2.)
- 12.08.2011 Pressemitteilung des Flüchtlingsrats BW [PDF 60 KB]
- 10.08.2011 Pressemitteilung zum Urteil von Rechtsanwalt Berthold Münch vom 10.08.11 [PDF 102 KB]
- 12.08.2011 Mannheimer Morgen: "Leistungen bislang unterhalb des Existenzminimums"
- 15.08.2011 Pressemitteilung der AWO Esslingen mit Forderung nach Abschaffung des AsylbLG