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Asylbewerberleistungsgesetz: Immer noch Esspakete für Flüchtlinge in fast der Hälfte aller Landkreise

Obwohl die meisten anderen Bundesländer - auch aus Kostengründen - längst auf Geldleistungen umgestellt haben, hält Baden-Württemberg immer noch am diskriminierenden und teuren Sachleistungssystem bei der Essensversorgung von Asylbewerbern fest. Aus einer aktuellen Übersicht des Flüchtlingsrats [pdf 224kb] ergibt sich, dass 21 der 44 Stadt- und Landkreise die Sachleistungen in Form von Essensgutscheinen (bargeldloser, häufig überwachter, "Einkauf" in einem Supermarkt) gewähren. In 17 Landkreisen werden nach wie vor Essenspakete geliefert mit teilweise, so der Verdacht, überteuerten Lebensmitteln häufig minderer Qualität. In 6 Landkreisen gibt es Shops, eigens eingerichtete Läden in den Unterkünften - mit denselben Nachteilen. Lebensmittelpakete und Shops, die die Flüchtlinge in ihrem Selbstbestimmungsrecht beschneiden und von denen nur die Lebensmittellieferanten profitieren, sollten nach Auffassung des Flüchtlingsrats sofort abgeschafft werden. Hier ist die Landesregierung durch rasche Maßnahmen gefordert. Insgesamt muss nach Auffassung des Flüchtlingsrats so schnell wie auf Bargeldleistungen umgestellt werden, statt nach dem kleinsten Übel im Rahmen des Sachleistungssystems zu suchen.

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