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Foto: Christina Kratzenberg

"Chancen gestalten" beginnt

Landesprogramm zur Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen seit 17. Juli in Kraft

Am 24. März hat die Landesregierung das Programm "Chancen gestalten - Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen" beschlossen. Ein wichtiger Bestandteil des Programms ist der Ausbau der Sprachförderangebote für Asylsuchende. Dafür stehen insgesamt 4,65 Mio. Euro zur Verfügung. Am 17. Juli trat das Programm mit der "Verwaltungsvorschrift Deutsch für Flüchtlinge" in Kraft. Diese enthält die Einzelheiten zum Aufbau der Sprachkurse. Antragsberechtigt und verantwortlich für die Durchführung sind die Stadt und Landkreise.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Die neuen Kurse ersetzen die bisherige Mindestsprachförderung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Pauschale von 91,36 € pro Asylsuchendem).
  • Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln für die Sprachförderung ist die Bildung land-/stadtkreisweiter Netzwerke zu Integrationsmaßnahmen für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge. Diese Netzwerke werden nicht finanziell gefördert.
  • Das Sprachförderangebot für Asylsuchende umfasst Grundkurse (200 UE) und Aufbaukurse (300 bzw. 400 UE bei berufsorientierten Kursen). Die Grundkurse sollen auf das Niveau A1 hinführen, während bei Beendigung der Aufbaukurse das Niveau B1 erreicht sein soll. Professionelle Sprachkursträger sollen die Kurse durchführen.
  • Bei Flüchtlingen, die bereits einen Nachweis über das Sprachniveau B1 bzw. B2 haben, kann es die Möglichkeit geben, einen Kurs der nachfolgenden Niveaustufe (B2 bzw. C1) anzuschließen.
  • Die Kosten für Abschlusstests sind ebenfalls förderfähig.
  • Ab sofort können die Stadt- und Landkreisen Zuwendungsanträge stellen, wobei zunächst der Höchstbetrag für den jeweiligen Stadt- oder Landkreis ausgegeben wird. Bis 10. November 2015 muss dann angegeben werden, in welcher Höhe Fördermittel tatsächlich in Anspruch genommen werden.

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