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Gesetzesentwurf: Quotenregelung für unbegleitete Minderjährige

Jugendamt Stuttgart und PRO ASYL warnen vor einer Qotenregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Das Familienministerium hat einen Gesetzesentwurf zur „Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ vorgelegt. Daraus geht unter anderem hervor, dass in Zukunft unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge per Quote auf Bundesländer und Kommunen verteilt werden sollen und nicht wie bisher im Bundesland ihrer Ankunft bleiben dürfen. Der Entwurf soll die aktuelle Situation der Überbelegung in Ballungszentren wie dem Stuttgarter Raum entspannen. PRO ASYL kritisiert die Pläne scharf: „Weil Bund und Länder nicht in der Lage sind, einen fairen Finanzausgleich zu errechnen, werden nun Kinder umhergeschoben.“ Die Kinder und Jugendlichen hätten demnach keinen rechtlichen Anspruch auf eine Verteilung zu Verwandten. Außerdem fehlten in vielen Kommunen geeignete Aufnahmestrukturen für die besonderen Bedürfnisse minderjähriger Flüchtlinge. Kindeswohlinteressen und Krankheiten würden oftmals aufgrund fehlender ÜbersetzerInnen nicht erkannt. Dieser Auffassung schließt man sich im Jugendamt Stuttgart an. Hier befürchtet man, dass besonders Jugendämter im ländlichen Raum mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen überfordert wären. Ein Sprecher des Jugendamtes forderte deshalb die Bildung von Kompetenzzentren. Momentan sind besonders im Raum Stuttgart Unterkünfte für minderjährige Flüchtlinge stark überbelegt.

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