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BumF, IPPNW und Deutsches Kinderhilfswerk lehnen "medizinische Altersfeststellung" ab

In einer Stellungnahme vom 13.12.2017 sprechen sich BumF (Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge), IPPNW (Deutsche Sektion der internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V.) und DKHW (Deutsches Kinderhilfswerk) gegen den Vorstoß verschiedener CDU-Politiker/-innen aus, eine medizinische Untersuchung zur Feststellung des Alters von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gesetzlich vorzuschreiben. Das tatsächliche Alter einer Person sei durch eine medizinische Untersuchung nur mit einer Spanne von mehreren Jahren festzustellen. Im Moment ist die medizinische Untersuchung als letztes Mittel zur Altersfeststellung erlaubt. Auch die Zentrale Ethikkommission der Ärztekammer sowie der Flüchtlingsrat Niedersachsen haben sich in der Vergangenheit gegen die medizinische Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgesprochen. Hierbei lehnt die Zentrale Ethikkommission der Ärztekammer vor allem Röntgen- und Genitaluntersuchungen ab. Eine Alterseinschätzung sollte, wie es auch jetzt in den meisten Fällen üblich ist, durch pädagogisch geschultes Personal der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen.

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