Asylrechtsprechung

VGH Mannheim: Klage gegen Widerruf des Schutzstatus hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung

Widerruf des Aufenthaltstitels erst bei endgültigem Fortfall des Schutzstatus zulässig

Wer vom Bundesamt einen Bescheid erhält, mit dem der im Asylverfahren gewährte Schutzstatus widerrufen wird, kann hiergegen innerhalb von zwei Wochen Klage erheben. Diese Klage hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung, gleich, ob der Flüchtlingsschutz, der subsidiäre Schutz oder ein vom Bundesamt festgestelltes nationales Abschiebungsverbot widerrufen wird. Die aufschiebende Wirkung der Klage entfällt nur ausnahmsweise, entweder weil der Widerruf Folge eines nachträglich verwirklichten Ausschlussgrundes (v.a. schwere Straftaten) oder durch das Bundesamt ausdrücklich für sofort vollziehbar erklärt worden ist. 

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Elternnachzug zu volljährig gewordenem Flüchtling: OVG Berlin-Brandenburg verpflichtet zur Visumserteilung

Das für Fragen der Visumsverfahren alleine zuständige Gericht, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, lehnt in einem weiteren Fall die Praxis des Auswärtigen Amtes, den Nachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) zu verweigern, ab. Es verweist erneut auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs  vom 12. April 2018 (EUGH Aktenzeichen C55016 C-550/16), wonach ein Drittstaatsangehöriger, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als „Minderjähriger“ im Sinne des Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86 anzusehen ist.

VG Hamburg: Kein Betreten der Wohnung ohne richterlichen Beschluss

Recht auf Schutz der Wohnung gilt auch in Gemeinschaftsunterkünften / Kein "Gefahr in Verzug" bei Abschiebungen

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden (Az: 9K1669/18), dass das Betreten einer Wohnung zum Zweck der Durchführung einer Abschiebung nur mit richterlichem Beschluss zulässig ist. "Gefahr in Verzug" sei nicht gegeben, die Behörden hätten ausreichend Zeit gehabt, um einen entsprechenden Beschluss einzuholen.

Hohe Erfolgsquote bei Klagen gegen Ablehnungen

Statistik zur Entscheidungen von Verwaltungsgerichten

Die ergänzende Asylstatistik für das dritte Quartal 2018 zeigt, dass rund ein Drittel der inhaltlich entschiedenen Klagen in Asylsachen zugunsten der Geflüchteten entschieden wurden. Eine weitere interessante Information ist, dass es in den ersten drei Quartalen 2018 insgesamt neun rechtswidrige Abschiebungen gab. Die Süddeutsche Zeitung hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

VG Karlsruhe: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG für schwer kranken Rom aus Mazedonien

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (AZ: A 6 K 834/16) hat bei einem 61-jährigen Rom aus Mazedonien ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG festgestellt. Ausschlaggebend war die extrem labile gesundheitliche Situation des Mannes, der unter anderem an Nierenversagen,Diabetes und Herzprobleme, mit zahlreichen Folgeerscheinungen. Er braucht dreimal pro Woche Dialyse und muss täglich eine große Anzahl von Medikamenten nehmen. Seinen Alltag schafft er nur durch die Unterstützung seiner im gleichen Haus lebenden Angehörigen sowie eines Netzwerks an Unterstützer*innen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass im Falle einer Rückkehr nach Mazedonien eine lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Mannes zu befürchten sei, da weder er noch seine Tochter, sollte sie mit ihm zusammen zurückgehen, in der Lage wären, einen ausreichenden Lebensunterhalt zu verdienen, um die erforderlichen Zuzahlungen für die große Anzahl an lebensnotwendigen Medikamenten und Behandlungen zu bezahlen.

VGH BW: Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 12. Oktober am 23. Oktober das Urteil im Asylverfahren eines afghanischen Staatsangehörigen verkündet. Die erstinstanzliche Entscheidung, mit der die Asylklage des Mannes abgewiesen worden war, wurde dabei im Wesentlichen bestätigt.

Kirchenasyl: Zweifel an Rechtmäßigkeit der neuen Verfahrensregeln

Im Mai 2018 hat der VGH Bayern festgestellt, dass Personen im Kirchenasyl nicht als "flüchtig" i.S.d. Dublin-Verordnung eingestuft werden können, wenn ihr Aufenthaltsort dem BAMF bekannt ist. Dies entspricht laut VGH der ganz überwiegenden Meinung der Rechtsprechung. Dem widerspreche die neue Praxis des BAMF, die Überstellungsfrist in vielen Fällen des Kirchenasyls zu verlängern.

EuGH: Abschiebung nur, wenn Rechtmäßigkeit der Rückkehrentscheidung feststeht

In der Rechtssache Gnandi gegen Belgien stellt der EuGH fest, dass Asylsuchende nicht abgeschoben werden dürfen, bevor die Rechtmäßigkeit der Rückkehrentscheidung feststeht. Hierzu merkt Dr. Constantin Hruschka, Senior Researcher am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, im Asylmagazin 9/2018 an, dass die hiesige Rechtslage den Luxemburger Vorgaben nicht entspreche. Es sei nach der Entscheidung des Gerichtshofs nunmehr davon auszugehen, dass der Rechtsschutz im Asylverfahren umfassend garantiert werden müsse. Eine lediglich summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage im Eilrechtsschutzverfahren genüge diesen Anforderungen nicht. Die aufschiebende Wirkung müsse bis zur endgültigen Entscheidung über den Asylantrag gesetzlich gewährleistet werden.

OVG Berlin-Brandenburg zum Familiennachzug zu UMF

In einem Beschluss vom 27.4.2018 hat das OVG Berlin-Brandenburg festgestellt, dass die bisherige Rechtspraxis, wonach der Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach § 36 Abs. 2 AufenthG nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes möglich ist, einer Überarbeitung bedarf. Dieser Bedarf ergibt sich aus der Entscheidung des EuGH vom 12. April dieses Jahres (C-550/16). Darin wurde entschieden, dass der Nachzug möglich sein muss, wenn das Kind während des Asylverfahrens volljährig wurde, so lange innerhalb einer angemessenen Frist nach der Anerkennung als Flüchtling der Antrag auf Nachzug gestellt wurde. 

OVG Münster: an Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung für rechtswidrig erachtet

Das OVG Münster entschied mit Urteil vom 07.08.2018, dass die Personenkontrolle eines dunkelhäutigen Deutschen am Bochumer Hauptbahnhof rechtswidrig war, da sie auch durch die dunkle Hautfarbe des Betroffenen motiviert war. Eine solche Vorgehensweise sei nach Ansicht des Gerichts nur dann gerechtfertigt, wenn Personen mit entsprechender Hautfarbe an dem jeweiligen Ort überproportional häufig strafrechtlich in Erscheinung träten. Solche Anhaltspunkte wurden im vorliegenden Fall jedoch nicht von der Polizei vorgetragen.