Asylrechtsprechung

VGH BW ruft bzgl. der Feststellung von subsidiärem Schutz von Flüchtlingen EuGH an

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in der Frage, nach welchen Kriterien eine relevante Bedrohung der Zivilbevölkerung anzunehmen sei, die die Erteilung des subsidiären Schutz rechtfertige, den EuGH angerufen. Konkret ging es um die Fälle zweier Afghanen aus der Provinz Nangarhar, deren Asylanträge vom BAMF und vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurden.

Weiterlesen …

EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig

In einem Beschluss gegen Deutschland vom 13. November 2019 hat der EuGH bekräftigt, dass unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden können. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als "unzulässig" abgelehnt werden. Konkret ging es in dem Verfahren um syrische Staatsangehörige, die in Bulgarien einen Flüchtlingsstatus bekommen haben und 2014 aufgrund der schlechten Lebensbedingungen für Flüchtlinge von dort weiter nach Deutschland geflohen sind. Hier haben sie erneut Asylanträge gestellt, die vom BAMF wegen der schon bestehenden Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien als "unzulässig" abgelehnt worden sind.

SG Landshut: Leistungskürzung Alleinstehende verfassungswidrig

Das Sozialgericht Landshut hat in einem Eilbeschluss die Herabstufung von alleinstehenden AsylbLG-Beziehender in einer Gemeinschaftsunterkunft von Regelbedarfstufe 1 in Regelbedarfstufe 2 vorläufig untersagt (entspricht einer zehnprozentigen Leistungskürzung), da es diese neue Regelung als verfassungswidrig einschätzt. Wir raten allen alleinstehenden erwachsenen Leistungsberechtigten, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen und in Regelbedarfsstufe 2 herabgestuft wurden, Widerspruch beim Sozialamt bzw. der zuständigen Sozialbehörde einzulegen. Zusätzlich sollte ein Eilantrag beim Sozialgericht gestellt werden, da der Widerspruch an sich keine aufschiebende Wirkung hat.

Weiterlesen …

VGH Kassel: Abschiebungsverbot alleinstehender Mann Afghanistan

Soweit ein junger, gesunder und arbeitsfähiger Mann ausnahmsweise weder über soziale Anbindungen in Afghanistan verfügt, noch eine der Landessprachen Dari oder Pashtu in einem für den Alltag ausreichendem Maße spricht, und auch weder über nennenswerte finanzielle Rücklagen verfügt, noch Verwandte oder Freunde im westlichen Ausland oder in einem Nachbarland von Afghanistan hat, die ihn unterstützen können, ist es ihm kaum möglich den existenziellen Lebensunterhalt zu sichern. Nur wenn all diese Umstände zutreffen, liegen die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art 3 EMRK vor. Mit dieser Entscheidung passt der VGH Kassel seine bisherige Rechtsprechung an die sich seit 2014 verschlechterte humanitäre Lage in Afghanistan an.

LSG BW: Beschlagnahme von Vermögen im AsylbLG

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil das Sozialamt verpflichtet, eingezogenes Vermögen eines Asylsuchenden in Höhe von rund 3.000 Euro wieder auszuzahlen, das die Polizei bei Einreise des Mannes als "Sicherheitsleistung" einbehielt. Mit der "Sicherheitsleistung" sollte der Asylbewerber die Kosten für die Unterbringung und Sachleistungen erstatten (§ 7a AsylG). Das LSG entschied aber, dass nur die für das AsylbLG zuständige Leistungsbehörde die Einziehung von Vermögen anordnen darf.

VGH Hessen: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist durch Kirchenasyl

Die Entscheidungspraxis des BAMF entspricht nicht der aktuellen obergerichtlichen Rechtssprechung

Entgegen der Rechtsprechung der meisten Verwaltungsgerichte als auch Oberverwaltungsgerichte verlängert das BAMF bei Dublin-Fällen im Kirchenasyl die Überstellungsfrist auf 18 Monate, mit der Begründung, dass diese "flüchtig" seien. Erneut hat dies ein Gericht gerügt; So entschied das VGH Hessen, dass Personen, die sich im Kirchenasyl befinden, nicht als flüchtig im Sinne der Dublin-Verordnung mit der Folge der Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate gelten, da ihr Aufenthaltsort den Behörden bekannt ist (s. Beschluss VGH Hessen, 12.09.2019).

Weiterlesen …

VG Berlin: Wiedereinreise nach erfolgter Dublin Überstellung

Das VG Berlin (4.10.2019, VG 33 L 283.19 A) befasste sich mit einem wiedereingereisten Dublin-Fall, dessen Erstverfahren bei Gericht noch anhängig ist, auf dessen Grundlage die Überstellung erfolgt war. Es entschied, dass die Frist für das Stellen eines Wiederaufnahmersuchens durch das BAMF an den zuständigen Mitgliedstaat ab Kenntnis der Wiedereinreise (Asylgesuch) und nicht nach formeller Erledigung des gerichtlichen Erstverfahrens ermöglichter formeller Asylantragstellung zu laufen beginnt. Obwohl diese Entscheidung nicht in Baden-Württemberg getroffen wurde, kann sie sinnvoll für alle wiedereinreisenden Dublin-Fälle sein.

VG Stuttgart: Wer im offenen Kirchenasyl ist, ist nicht flüchtig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 21. August (Az: A 12 K 2771/19) beschlossen, dass eine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate in einem Dublin-Fall nicht zulässig ist, wenn die Verlängerung damit begründet wird, dass die betroffene Person flüchtig sei, da sie sich in einem offenen Kirchenasyl befindet. Das Gericht verwies dabei auch auf die vor Ausführungen des VGH Baden-Württemberg zum Thema in seiner Entscheidung im Fall "Jawo". Auch dort wurde entschieden, dass sowohl ein subjektives als auch ein objektives Element zum "Flüchtig-Sein" gehört. Heißt: Wenn der Aufenthaltsort den Behörden bekannt ist, kann die Person nicht als flüchtig gelten.

VG Stuttgart: Flüchtlingsanerkennung für Homosexuellen aus dem Irak

Eigene Familie als nicht-staatlicher Verfolgungsakteur

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 18. Juli entschieden (Az: A 14 K 6849/17), dass ein homosexueller irakischer Kurde, der von Familienangehörigen vergewaltigt, misshandelt und bedroht wurde, als Flüchtling anzuerkennen wird. Das BAMF hatte seinen Asylantrag vollständig abgelehnt und die Abschiebung in den Irak angedroht. Das Gericht stellte fest, dass Homosexuelle im Irak "als eine der am meisten im Verborgenen lebenden Gruppen" gelten, "die sich der Gewalt seitens bewaffneter Gruppen, der Regierung und sogar von Familie, Freunden und Nachbarn" gegenübersieht".

OLG Frankfurt: Keine Aufhebung von Minderjährigenehe

Im Juli 2017 war das Gesetz gegen Frühehen in Kraft getreten, mit dem der Gesetzgeber minderjährige Eheleute schützen wollte. Kritisch ist das Gesetz deswegen, weil diese Ehen unter Generalverdacht gestellt werden und die Betroffenen ggf. Rechte wie die Freizügigkeit innerhalb der EU verlieren können. Mit dem Gerichtsurteil attestierte das OLG, dass die zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährige Ehepartnerin nicht schutzbedürftig sei, und, dass eine Aufhebung der Ehe ausgeschlossen sei, "wenn sie aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte für den minderjährigen Ehegatten darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint".