Asylrechtsprechung

LG Mosbach: Ausreisegewahrsam in Pforzheim rechtswidrig

Das Landgericht Mosbach hat am 5. März (Az: 3 T 43/19 ) entschieden, dass Ausreisegewahrsam nicht in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim vollzogen werden kann. Ausreisegewahrsam unterscheidet sich von Abschiebungshaft, weil er für maximal zehn Tage angeordnet werden darf und laut Gesetz „im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft, von der aus die Ausreise des Ausländers ohne Zurücklegen einer größeren Entfernung zu einer Grenzübergangsstelle möglich ist, vollzogen [wird]“. Diese Voraussetzung erfüllt die Einrichtung in Pforzheim laut Feststellung des Gerichts nicht.

BVerwG: Wichtige Entscheidung zu Vorduldungszeiten für Bleiberechtsoptionen

Auch Verfahrensduldungen sind gültig

Das BverwG hat am 18.12.2019 eine Entscheidung des OVG Niedersachsen korrigiert. Es ging um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufentG. Als eine der Voraussetzungen für die Erteilung nennt der Gesetzestext das Vorliegen bzw. der Anspruch auf eine Duldung. Dabei sei es unerheblich, um welche Art der Duldung es sich handele: "Für eine teleologische Reduktion der Vorschrift dahingehend, dass eine Verfahrensduldung grundsätzlich nicht ausreicht, um die Eigenschaft als "geduldeter Ausländer" im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu begründen, fehlt es bereits an einer klaren, ungewollten Überschreitung der inhaltlichen Regelungsabsicht durch den Normtext und besteht weder ein zwingender Grund noch ein unabweisbares Bedürfnis." Somit sind Verfahrensduldungen, welche für die Dauer eine (Gerichts)Verfahren erteilt werden, auf den Vorduldungszeitraum anzurechnen. Diese Entscheidung wird vermutlich auch im Hinblick auf Vorduldungszeiten für andere Bleiberechtsoptionen wichtig sein, z.B. die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung.

BVerfG: Vorschnelle Ablehnung von Folgeanträgen verletzt Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz

Mit einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde eines homosexuellen Pakistaners stattgegeben. Die Besonderheit der Entscheidung: Das höchstrichterliche Gericht zieht die Voraussetzungen für einen zulässigen Folgeantrag klar und stärkt dabei die Rechte der Antragstellenden. Insbesondere stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ausreicht, dass durch die im Folgeantrag geltend  gemachten Änderungen die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung für die betroffene Person besteht, das tatsächliche Ergebnis muss für die Zulässigkeit des Folgeantrags noch nicht feststehen.

 

VG Köln: Botschaftskontakt im Einzelfall auch für subsidiär Schutzberechtigte unzumutbar

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden (Urteil vom 04.12.2019 - 5 K 7317/18), dass es im Einzelfall auch für Menschen mit subsidiärem Schutz unzumutbar ist, die Botschaft ihres Heimatstaates zwecks Passbeschaffung aufzusuchen. Im vorliegenden Fall ging es um einen syrischen Wehrdienstverweiger. Das bedeutet, dass es sich für syrische Wehrdienstverweigerer mit subsidiärem Schutz lohnen kann, mit dieser Argumentation gegenüber den Behörden die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung geltend zu machen. Ob andere Gerichte die Auffassung des VG Köln teilen werden, ist noch nicht absehbar.

LSG Niedersachsen-Bremen: Leistungskürzung wegen Nichtabgabe einer "Freiwilligkeitserklärung" rechtswidrig

Leistungen dürfen nach § 1a Abs. 3 S. 1, Abs. 1 S. 2 AsylbLG nur dann gekürzt werden, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus Gründen nicht vollzogen werden können, die die Betroffenen zu vertreten haben. Die Abgabe einer Erklärung, freiwillig in das Herkunftsland zurückkehren zu wollen, fällt nach Meinung des LSG Niedersachsen-Bremen nicht in diese Kategorie. Daran ändere auch die Einführung der "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" nach § 60b AufenthG nichts, wonach die Abgabe einer solchen Erklärung in der Regel zumutbar ist. Begründet wird dies damit, dass die Weigerung, eine Freiwilligkeitserklärung abzugeben kein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Sinne des AsylbLG darstelle.

Eilantrag von subsidiär Schutzberechtigtem wegen drohender Volljährigkeit stattgegeben

VG Berlin, Beschluss vom 16.01.2020

Das VG Berlin hat einem Eilantrag eines kurz vor der Volljährigkeit stehenden subsidiär Schutzberechtigten auf Nachzug seiner Eltern stattgegeben. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich laut dem Gericht aus der Tatsache, dass ein Elternnachzug nach dem 18. Geburtstag des Kindes nicht mehr möglich ist, da § 36a AufenthG solche Konstellationen nicht umfasst. 

SG Landshut: Leistungskürzung von Dublin-Fällen unzulässig

Eilantrag stattgegeben

Nach dem neu eingeführten § 1a Abs. 7 AsylbLG sollen Leistungen von Asyluchenden gekürzt werden, deren Asylantrag als unzulässig abgelehnt wurde,  weil ein anderer EU-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist. Es handelt sich hierbei um sogenannte "Dublin-Fälle", die im Rahmen der Dublin Verordnung in ein anderes EU Land überstellt werden sollen. Das SG Landshut begründet seine Entscheidung damit, dass Leistungskürzungen als Sanktion für ein fehlerhaftes Verhalten - hier der Stellung eines unzulässigen Asylantrags - nur statthaft sind, wenn das Fehlverhalten noch aktuell andauert. "Das Unterlassen der freiwilligen Rückreise ist ... auch keine Pflichtverletzung (SG Landshut, Beschluss vom 02. Juli 2019 - S 11 AY 39/19 ER -), [...da...] nicht die freiwillige, selbstständige Ausreise gefordert [wird], sondern das sich Bereitstellen zur Abschiebung. Nachdem die Rückkehr derzeit nicht rechtmäßig durchführbar wäre, kann diese nach aktueller Ansicht der Kammer nicht reklamiert werden. "

SG Freiburg hat erneut Eilantrag stattgegeben: Leistungskürzungen zwecks "Schicksalsgemeinschaft" verfassungswidrig

Das SG Freiburg hat erneut aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Leistungskürzungen für alleinstehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften angeordnet. Die Herabstufung in die Regelbedarfsstufe 2 sei voraussichtlich verfassungswidrig. Genau wie das SG Landshut argumentiert das Sozialgericht, dass es keine "empirische Erkenntnisse dazu [gibt], dass ausgerechnet die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber regelmäßig bereit oder überhaupt [...] in der Lage wären, mit völlig fremden Personen, mit denen sie zufällig die Unterkunft bzw. deren Gemeinschaftseinrichtungen teilen, in eine derart enge Beziehung treten, dass das Wirtschaften 'aus einem Topf' - wie in einer Paarbeziehung - möglich wird". Auch würde durch die Leistungskürzung der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt.

SG Freiburg: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Leistungskürzung wegen "Schicksalsgemeinschaft"

Auch in Baden-Württemberg hat ein Sozialgericht verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wegen Leistungskürzungen, die nach § 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 AsylbLG auf einer "Schicksalsgemeinschaft" beruhen. Der Betroffene war in Regelbedarfstufe 2 heruntergestuft worden, da er als Alleinstehender in einer "Schicksalsgemeinschaft" in einer Gemeinschaftsunterkunft leben würde. Das Sozialgericht Freiburg gewährte Eilrechtsschutz, vor allem auch weil der Betroffene zum 21.8.19 Analogleistungen nach SGB XII bezog und deshalb § 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 AsylbLG nicht anwendbar war.

SG Hannover: Eilrechtsschutz gegen Leistungskürzung wegen "Schicksalsgemeinschaft"

Nachdem das SG Landshut Ende Oktober 2019 die Einstufung erwachsener Alleinstehender und Alleinerziehender in Gemeinschaftsunterkünften in die Regelbedarfsstufe 2 des AsylblG (statt 100 % nur noch 90 % des Regelsatzes) wegen angeblich gemeinsamen Wirtschaftens aus einem Topf als "Schicksalsgemeinschaft" wie Ehepaare für verfassungswidrig erachtete meldet jetzt auch das SG Hannover erhebliche Zweifel daran an, ob diese Einstufung verfassungskonform ist (hier: § 3a AsylG). Das SG Hannover gewährt in diesen Fällen Eilrechtsschutz unter Verweis auf das Urteil des BVerfG aus 2012 zum AsylbLG und führt unter anderem aus: „... dass die Einführung der besonderen Bedarfsstufe des § 3 a Asylbewerberleistungsgesetz für Asylbewerber in Sammelunterkünften nicht auf einer realitätsgerechten und schlüssigen Berechnung gründen.“

Geflüchtete, denen mit Verweis auf die vermeintliche "Schicksalsgemeinschaft" die Leistungen gekürzt werden, kann also durchaus empfohlen werden, fristgerecht Widerspruch, Eilantrag und gegebenfalls Klage einzureichen. Hierfür gibt es Schriftsätze für Musterargumentationen, die von den Rechtsanwälten Volker Gerloff und Klaus Schank zusammengestellt wurden und verwendet werden können.