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Bleiberechtsregelungen weitgehend unwirksam

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen (BT-Drucksache 18/10931) geht hervor, dass die Bleiberechtsregelungen für langjährig Geduldete weitgehend ins Leere laufen. So klafft eine große Lücke zwischen der Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten und den tatsächlich erteilten Aufenthaltstiteln auf Basis der §§ 25a und 25b AufenthG.

Obwohl in Deutschland derzeit 25.318 Menschen seit mehr als acht Jahren sowie 33.121 Menschen seit mehr als sechs Jahren geduldet leben, haben seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" nur 898 Geduldete bundesweit ein Bleiberecht nach § 25b AufenthG bekommen. In Baden-Württemberg konnten lediglich 56 Personen davon profitieren.

Auch bei der Bleiberechtsregelung für Jugendliche und junge Heranwachsende sind die Zahlen nicht zufriedenstellend. Insgesamt leben 12.849 geduldete Jugendliche seit mehr als vier Jahren in Deutschland, aber nur 3.225 haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erhalten. 327 Personen in unserem Bundesland wurde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erteilt.

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