Asylpolitik BRD

Bundesrat lehnt Neuregelung des Familiennachzuges ab

Heftige Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Bevor am 8. Juni im Bundesrat der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten beraten werden soll, haben die jeweils zuständigen Fachausschüsse heftige Kritik am von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf geübt. Die Kritik deckt sich im Wesentlichen mit der Kritik, die von verschiedener Seite bereits seit Bekanntwerden des Entwurfs geübrt wurde. Das Netzwerk "Berlin hilft" hat die Kritikpunkte zusammengefasst. Die Bundesregierung muss nun zu der Kritik Stellung nehmen, bevor der Entwurf ins Parlament geht.

PRO ASYL und Flüchtlingsräte kritisieren Konzept der AnKER-Zentren als Absage an Willkommenskultur

Mit Empörung reagieren PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer auf die jüngst bekannt gewordenen Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer, der ein Netz von Lagern zur Unterbringung und Ausgrenzung von Asylsuchenden in ganz Deutschland etablieren will (siehe NOZ von heute). Damit wird das bayerische Modell einer landesweiten Isolation von Geflüchteten zur staatlichen Norm erhoben. In Schnellverfahren soll mit Asylanträgen im wahrsten Sinne des Wortes »kurzer Prozess« gemacht werden. Nicht einmal die in der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD verabredete Einführung einer unabhängigen Verfahrensberatung ist nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung noch vorgesehen.

Weiterlesen …

Protest gegen Entwurf für ein "Familiennachzugsneuregelungsgesetz"

Aktuell befindet sich ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte in der Ressortabstimmung. Der Entwurf sieht vor, dass ab 1. August 2018 monatlich Visa für bis zu 1000 nachzugswillige Familienangehörige von subsidiär Geschützten erteilt werden sollen. In die Entscheidung, wer nachziehen darf, sollen u.a. Integrationsaspekte (z.B. Lebensunterhaltssicherung, ausreichender Wohnraum), Kindeswohlinteressen, die Dauer der Familientrennung und konkrete Gefahren für Leib und Leben einfließen. Darüber hinaus gibt der Gesetzesentwurf an, dass der Elternnachzug zu subidiär geschützten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) künftig nur noch dann bewilligt werden soll, wenn der Lebensunterhalt gesichert und ausreichender Wohnraum vorhanden ist. Darüber hinaus steht der Familiennachzug zu Personen mit nationalem Abschiebungsverbot generell zur Disposition.
Gegen den Entwurf regte sich breiter Protest zivilgesellschaftlicher Organisationen, u.a. von PRO ASYL, der Diakonie Rheinland-Pfalz und dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Angesichts der humanitären Tragweite der angedachten Änderungen bitten wir Sie darum, frühzeitig auf Ihre Bundestagsabgeordneten vor Ort zuzugehen und sich für das Recht auf Familiennachzug stark zu machen.

PRO ASYL aktualisiert Hinweise für Geflüchtete aus Afghanistan und deren Berater/-innen

PRO ASYL hat seine Beratungshinweise für Geflüchtete aus Afghanistan aktualisiert. Der Artikel enthält Informationen für Personen im Asylverfahren und mit Duldung.

AnKER-Zentren: Stellungnahmen und Pressemitteilungen

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung viele neue Regelungen im Hinblick auf die Flüchtlingspolitik formuliert. Darunter findet sich auch die Entscheidung, Geflüchtete zukünftig für die Dauer ihres Asylverfahrens und Menschen mit abgelehntem Asylantrag darüber hinaus bis zu ihrer Abschiebung in sogenannten AnKER-Zentren unterzubringen. Nur noch Personen mit einer nicht weiter definierten „guten Bleibeprognose“ sollen noch auf Landkreise und Kommunen verteilt werden. Viele Verbände und Organisationen kritisieren die Zentren als integrationsfeindlich und fürchten zahlreiche menschenrechtliche Einschränkungen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht kritischer Stellungnahmen und Presseerklärungen zu den Ergebnissen des Koalitionsvertrags im Hinblick auf die Flüchtlingspolitik im Allgemeinen und den AnKER-Zentren im Besonderen. Diese gehen auch auf die Auswirkungen ein, die die Isolierung von Geflüchteten in Lager auf die zukünftige Flüchtlingsarbeit haben wird:

Weiterlesen …

Erfolg für Baden-Württemberg bei Integrationsminister*innenkonferenz

Zwei Anträge zur Verbesserung der Situation Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt angenommen

Bei der Integrationsminister*innenkonferenz in Nürnberg wurden zwei von Baden-Württemberg eingebrachten Anträge, die zur Situation von Geduldeten verbessern sollen, mit breiter Mehrheit angenommen. „ So fordern wir die neue Bundesregierung auf, die Duldung für Geflüchtete einzuführen, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen. Außerdem soll eine Förderlücke geschlossen werden, die Geflüchtete an der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums hemmt“, erklärt Baden-Württembergs Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha.

Das Geforderte müsste durch die neue Bundesregierung umgesetzt werden, um in Kraft zu treten.

Caritas veröffentlicht Arbeitshilfe zur Passbeschaffung

Die Caritas hat eine Arbeitshilfe zum Thema Passbeschaffung erstellt. In einer Übersicht wird aufgeschlüsselt zu welchem Zeitpunkt ihres Asylverfahrens und mit welchem Aufenthaltstitel Geflüchtete bei der Passbeschaffung mitwirken müssen.

Informationen der IOM zum Familiennachzug über die Botschaft in Beirut

Die IOM ruft alle Antragssteller, die vor dem 31.07.2017 einen Termin in der deutschen Botschaft in Beirut gebucht, aber noch keinen Termin zur Beantragung des Familiennachzuges erhalten haben, dazu auf, mit der IOM in Kontakt zu treten. Diese kann zeitnah und kostenlos einen Termin verteilen - Voraussetzung dafür ist, dass die Referenzperson in Deutschland die Flüchtlingseigenschaft besitzt.
Auch Antragssteller, die fälschlicherweise angegeben haben, dass die Person in Deutschland, zu der nachgezogen werden soll, subsidiären Schutz besitzt, sollen über E-Mail Kontakt mit der IOM aufnehmen. Auch dann, wenn die Person in Deutschland inzwischen aufgrund eines Gerichtsentscheid die Flüchtlingseigenschaft besitzt. Die E-Mails können auf Deutsch, Englisch oder Arabisch verfasst sein.
Die IOM bietet jeden Donnerstag in der Ausländerbehörde in Berlin von 10-17 Uhr eine Sprechstunde an, außerdem ist sie über E-Mail oder Telefon zu erreichen (info.fap.de@iom.int und +49 151 176 604 42)

Auswärtiges Amt musste falsche Angaben korrigieren

Vermeintliche Aufklärungskampagne "Rumours about Germany" lieferte selbst Fehlinformationen

Vor einigen Monaten hat das Auswärtige Amt eine mehrsprachige Kampagne mit dem Namen "Rumours about Germany" gestartet. Dahinter steckt offenbar die Annahme, dass Menschen nur deshalb aus ihrer Heimat flüchten, weil sie von bösen Schleusern angelockt werden mit Geschichten über geradezu paradiesische Zustände in Deutschland. Wie bereits kurz nach der Veröffentlichung angemerkt wurde, enthält diese Kampagne gleiche mehrere Falschbehaptungen. Diese mussten nun korrigiert werden, wie die TAZ berichtet.

PRO ASYL warnt vor Einschränkung der unabhängigen Verfahrensberatung

Im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen warnt PRO ASYL in einer Presseerklärung vor eingeschränktem Zugang für Asyl- und Verfahrensberater in den von der Großen Koalition geplanten ANkER-Zentren. Asylsuchende haben ein Recht darauf, dass ihnen der Zugang zu Rechtsanwälten und Rechtsberatung gewährleistet wird.

Weiterlesen …