Asylpolitik BRD

"Sichere Herkunftsländer" im Kabinett: Gesetzgebungshektik geht weiter

Pro Asyl: Verbändebeteiligung wird durch knappe Fristen zur Farce

Heute wird im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Erweiterung der sogenannten "sicheren Herkunftsländer" beschlossen. Betroffen sind Marokko, Algerien und Tunesien (Maghreb-Staaten) sowie Georgien. Pro Asyl kritisiert, dass Staaten aus vermeintlich praktischen Gründen zu "sicheren Herkunftsländern" erklärt werden, die die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. Denn nach wie vor gibt es in den genannten Staaten keine Sicherheit vor Verfolgung, die nach verfassungsrechtlichen Vorgaben "landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen" muss. Die Konsultation mit der Zivilgesellschaft im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses verkommt angesichts knapper Fristen zur Farce.

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GroKo-Beschlüsse weitreichender als öffentlich wahrgenommen

Pro Asyl: Druck auf andere EU-Staaten wird systematisch erhöht

Pro Asyl befürchtet, dass die Einigung der GroKo im sogenannten Asylstreit erst der Beginn einer lang andauernden emotional hochgeheizten Asyldebatte zwischen den EU-Staaten sein wird. Neben den Transitverfahren hat die GroKo eine weitreichende und umfassende Internierung der in anderen EU-Staaten registrierten Asylsuchenden beschlossen, deren Dimension und Ausmaß noch nicht absehbar ist.

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Evangelische Kirche kritisiert Verschärfungen fürs Kirchenasyl

Innenministerkonferenz möchte Personen in Kirchenasyl öfter als "flüchtig" behandeln

Die evangelische Kirche hat die von den Innenministern beschlossenen Verschärfungen beim Kirchenasyl kritisiert. Die Erhöhung der sogenannten Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate bedeute eine sehr hohe Belastung für die Schutzsuchenden und die Kirchengemeinden, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann.

"Die Zumutung des Rechtsstaats"

Beitrag von Vera Kohlmeyer-Kaiser in den Blättern für deutsche und internationale Politik

In der Juniausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik ist der Beitrag "Die Zumutung des Rechtsstaates" von unserem Sprecherratsmitglied Vera Kohlmeyer-Kaiser abgedruckt, in dem sie eine - aus unserer Sicht äußerst lesenswerte - Einordnung der aktuellen flüchtlingspolitischen Situation vornimmt.

Familiennachzugsneuregelungsgesetz verabschiedet

Am 15. Juni 2018 hat der Bundestag das "Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)" beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes sollen zum 1. August 2018 in Kraft treten. Der Informationsverbund Asyl & Migration sowie die Fachinformationen des DRK fassen die geplanten Änderungen zusammen.

BAMF Bremen: Was bleibt von den Vorwürfen?

Strafrechtsprofessor kritisiert Medienberichterstattung zum vermeintlichen "Skandal"

Der vermeintliche "Skandal" bei der Bremer Außenstelles des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ein enormes politisches und mediales Echo ausgelöst. Doch was ist aus den ursprünglichen Vorwürfen geworden? Nicht allzuviel, wie der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller in seinem Blog erklärt.

Abweisung an der Grenze ist rechtswidrig

Pro Asyl: heftige Kritik an Seehofers Plänen

In einer Presseerklärung nimmt Pro Asyl zum Vorschlag von Bundesinnenminister Seehofer, Geflüchtete an der Grenze zurückzuweisen, Stellung. Flüchtlinge, die bereits in anderen Staaten registriert sind oder keine Papiere besitzen sollen demnach künftig ohne jegliche Prüfung an der Grenze zurückgewiesen werden können. Während es im öffentlichen Diskurs scheint, als führen Seehofers Pläne lediglich zu Meinungsverschiedenheiten mit der Kanzlerin, stellt Pro Asyl klar: Seehofer bewegt sich hier im Bereich der Rechtswidrigkeit. Der Dublin-III-Verordnung zufolge habe Deutschland die Pflicht, bei Asylgesuch an der Grenze ein förmliches Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staats durchzuführen. Andererseits drohe ein Dominoeffekt mit "refugees in orbit" zufolge. Nicht zuletzt werde das "Projekt Europa" ein weiteres Mal infrage gestellt.

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"Familiennachzugsverhinderungssgesetz" muss gestoppt werden

Pro Asyl: Gesetz atmet den Geist der Abschottung

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" richtet Pro Asyl einen eindringlichen Appell an den Deutschen Bundestag, das Gesetz nicht zu beschließen. "Dieses Gesetz ist unbarmherzig und rechtswidrig. Aus einem Grundrecht auf Familie wird ein vereinzeltes Gnadenrecht auf dem Rücken von Kriegsflüchtlingen, denen so dauerhaft das Recht als Familie zusammenzuleben verwehrt wird. Hauptbetroffene sind syrische Kriegsflüchtlinge, die auf unabsehbare Zeit nicht zurückkönnen. Genau deshalb greift für sie der Schutz von Ehe und Familie des Grundgesetzes", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl.

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Pro Asyl warnt vor Isolierung durch "AnkER- Zentren"

Appell anlässlich der Innenministerkonferenz in Quedlinburg

Anlässlich der bevorstehenden Innenministerkonferenz vom 6. bis 8. Juni kritisiert Pro Asyl in einer Presseerklärung das Konzept der "AnkER-Zentren". Durch Isolierung in den geplanten "AnkER-Zentren" werde nicht nur Integration sondern auch die Durchführung fairer Asylverfahren verhindert, warnt PRO ASYL und appelliert an die Innenminister, Integration statt Isaolation zu fördern. Pro Asyl verlangt nicht nur eine rechtmäßige Durchführung von Asylverfahren sondern auch das Einstellen von staatlicher Rückkehrberatung. Außerdem sollen sich die Länder dem Einspruchsgestz, das Familiennachzug erschwert, klar entgegenstellen und Änderungen in der Entscheidungspraxis bezüglich Asylanträgen aus Afghanistan vornehmen, so fordert Pro Asyl.

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Pauschaler Verweis auf "internen Schutz" nicht mehr haltbar

Pro Asyl zum neuen Afghanistan-Lagebericht

Am 1. und 2. Juni wurde der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan bekannt. Die darin vorgenommene Neubewertung des sogenannten "internen Schutzes" bezeichnet Pro Asyl als "eine Annäherung an die Realität in Afghanistan". Pro Asyl erwartet eine Änderung der Entscheidungspraxis für Afghan*innen: Die pauschalisierte Ablehnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Verweis auf sogenannte inländische Schutzalternativen innerhalb Afghanistans ließe sich nicht mehr aufrechterhalten.