Asylpolitik BRD

Menschenrechtsinstitut gegen Ausweitung sicherer Herkunftsländer

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich gegen die Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten  ausgesprochen. Der Gesetzentwurf gehe davon aus, dass Menschen aus diesen Staaten im Fall ihrer Abschiebung keine Verfolgung und andere gravierenden Menschenrechtsverletzungen drohten. Diese Einschätzung sei nicht nachvollziehbar. Eine Entscheidung des Bundesrates hierzu soll nun im November fallen.

UNHCR: Keine interne Schutzalternative in Kabul

Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen widerspricht der Einschätzung der Bundesregierung

UNHCR hat am 30. August 2018 neue Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (Eligibility Guidelines) veröffentlicht. Darin kommt UNHCR unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Region Kabul nicht als Ort einer sogenannten "internen Schutzalternative" oder "internen Neuansiedlungsalternative" angesehen werden kann. Als Reaktion auf diese neuen Erkenntnisse hat Finland die Entscheidung über Asylanträge von Afghan*innen sowie Abschiebungen nach Afghanistan vorerst ausgesetzt.

Aktiv werden gegen die Unmenschlichkeit!

Abschottung, Zurückweisung, Transitlager und Ertrinken-Lassen sind kein Konsens!

Unmenschlichkeit dominiert die derzeitigen Politiken auf Bundes- und Europaebene. Klares Ziel: Reduzierung der Zuwanderungszahlen Geflüchteter nach Europa und Auslagerung des Flüchtlingsschutzes. Gleichzeitig werden die flüchtenden Menschen auf See und in der Wüste ihrem Schicksal, sprich dem Tod oder libyschen Mafia-Banden, überlassen. Seenotrettung wird kriminalisiert, während hunderte Menschen im Mittelmeer sterben. Aber diese Politik der Unmenschlichkeit ist kein gesellschaftlicher Konsens und trifft auf Protest Wir haben Ideen, Aktionen, Termine und Hintergrundinfos dazu gesammelt.

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Neue Probleme beim BAMF – diesmal mit der Software

Um schneller über Asylanträge entscheiden zu können, setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit Herbst 2017 auch neue Sprachanalyseprogramme ein. In rund 10.000 Fällen sollte so verifiziert werden, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand aus einem angegebenen Land kommt oder nicht.
Schätzungen gehen davon aus, dass 20% der so ermittelten Wahrscheinlichkeitsquoten falsch sind. Das BAMF räumt ein, dass diese Zahl seit Februar 2018 auf 15 Prozent gesunken sei, allerdings entscheide man immer „in Anbetracht sämtlicher vorliegenden Informationen“. Zweifel bestehen am Verfahren generell. Um besser einschätzen zu können, aus welchem Land ein Mensch kommt, müssen gezielte Fragen zu lokalen Gegebenheiten, ggf. auch Nachfragen dazu. Dies könne der Computer nicht. Im Übrigen gehen Behörden wie das Bundeskriminalamt davon aus, dass auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsquoten unter 75% keine Aussagen getroffen werden können.

Bewertung des Afghanistan-Lageberichts des Auswärtigen Amtes

Thomas Ruttig kommentiert teilweise freigegebene Version des Berichts

Die Initiative FragDenStaat, die sich für Informationsfreiheit einsetzt, hat die Bundesregierung gezwungen, den neuesten „Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage“ in Afghanistan des Auswärtigen Amtes zu veröffentlichen, wenn auch mit Schwärzungen. Der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig hat auf Grundlage dieser Veröffentlichung eine kritische Einschätzung des Berichts vorgenommen.

Nach Flüchtlingsabkommen mit Spanien: Kritik am Verfahren an bayerisch-österreichischer Grenze

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurde ein Flüchtlingsabkommen zwischen Deutschland und Spanien geschlossen, das zum 11.08.2018 in Kraft getreten ist. Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert das geplante Verfahren als nicht nur menschlich, sondern auch rechtlich mehr als fragwürdig. Laut Abkommen zwischen Deutschland und Spanien sollen alle Flüchtlinge, die in Spanien registriert wurden, einen Asylantrag gestellt haben und nach Deutschland weiterreisen, innerhalb von 48 Stunden nach Spanien abgeschoben werden. Das übliche Prozedere nach der Dublin-Verordnung wird dadurch ersetzt.

Kirchenasyl: seit August schärfere Regeln in Kraft

Seit August gelten strengere Regeln für neu begründete Kirchenasyle. Die maßgebliche Überstellungsfrist in Dublinfällen wird in einigen Fällen von sechs auf 18 Monate erhöht. Dies gilt, wenn die Aufnahme einer Person ins  Kirchenasyl nicht sofort, d.h. noch am selben Tag, gemeldet wird, kein*e kirchliche*r Ansprechpartner*in benannt ist, nicht innerhalb von vier Wochen nach Meldung des Kirchenasyls ein Dossier beim Bundesamt eingeht oder der*die Betreffende trotz nochmaliger Prüfung und Ablehnung im Kirchenasyl bleibt. In den Reihen der Kirchen stieß die Neuregelung auf Kritik. Die Menschen seien nicht flüchtig, sondern deren Aufenthaltsort bekannt. Mitte Juni befanden sich bundesweit nach Angaben des Bundesamts rund 780 Menschen im Kirchenasyl.

Korrekturmöglichkeit für Behördenschlamperei wird zur Verschärfung des Asylrechts

Pro Asyl zur Einführung weiterer Mitwirkungspflichten von Schutzberechtigten im Widerrufsverfahren

Das Bundeskabinett hat Regelungen auf den Weg gebracht, mit der zusätzliche Mitwirkungspflichten von schutzberechtigten Menschen in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt werden sollen. "Was banal klingt, kann sich in der Praxis als eine inakzeptable Verschärfung des Asylrechts auswirken", so Pro Asyl in einer Stellungnahme.

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Familiennachzug: Information zu "Altfällen"

Personen, die bis zum 17.03.2016 die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) erteilt bekommen haben, müssen bis 31.07.2018 einen Visumsantrag bei der Botschaft gestellt haben bzw. um einen Termin zur Visumsbeantragung ersucht haben, damit ihr Anspruch auf Familiennachzug fortbesteht. In der Regel werden die betroffenen Personen dies schon gemacht haben. Wenn Sie Personen kennen, auf die diese Konstellation zutrifft, schadet es jedoch nicht, zu erfragen, ob bereits ein Antrag gestellt wurde.

Afghanistan: Zivile Todesopfer erreichen neuen Höchstwert

Bericht der UN-Mission stellt verheerende Situation dar

Am 15. Juli hat die UN-Mission in Afghanistan (UNAMA) ihren Halbjahresbericht zum Thema "Schutz der Zivilbevölkerung" veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass im ersten Halbjahr 2018 so viele Zivilist*innen getötet wurden wie in keinem anderen Halbjahr seit Beginn der Aufzeichnungen vor zehn Jahren. Das laut Bundesregierung und BAMF "sichere" Kabul wird als eine der gefährlichsten Orte für die Zivilbevölkerung benannt.