Asylpolitik BRD

Frohes neues… Nichts: Perspektiven für junge Flüchtlinge schaffen statt gefährden - Jetzt verantwortlich handeln!

Gemeinsamer Appell von 19 Verbänden und Organisationen aus Jugend- und Flüchtlingshilfe

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gehören zu den besonders Schutzbedürftigen unter den Geflüchteten. Trotzdem werden ihnen fundamentale Rechte vorenthalten, wie zum Beispiel der Elternnachzug, der massiv eingeschränkt und die Unterbringung unterhalb der Standards der Jugendhilfe wird häufig hingenommen. Viele der jungen Geflüchteten werden zum 31.12 oder zum 1.1. - ein fiktives Geburtsdatum, das festgelegt wurde, bei unbekanntem Geburtsdatum - volljährig. Mit diesem Datum wird in zahlreichen Kommunen die Jugendhilfe beendet, obwohl es einen rechtlichen Anspruch auf Weitergewährung der Hilfe bis zum 21. Lebensjahr gibt. Die Jugendhilfe ist deshalb in besonderem Maße gefordert, damit die erforderliche Unterstützung gewährt wird und der Übergang in die vorgesehenen Unterstützungssysteme gelingen kann.

Gutachten von Save the Children zum Geschwisternachzug

Ein neues von Dr. Carsten Hörich im Auftrag von Save the Children Deutschland e.V. herausgegebenes Gutachten zeigt auf, dass die aktuelle deutsche Rechtslage beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht den Vorgaben von Grundgesetz, Europarecht und Völkerrecht entspricht. Diese legen fest, dass der Schutz der Familie und das Wohl des Kindes in allen staatlichen Entscheidungen als vorrangige Rechtsgüter zu beachten sind. In den Fällen der geflüchteten Familien überwiegen regelmäßig bei der erforderlichen Interessenabwägung die Interessen am Mitzug des Geschwisterkindes. Die Untersuchung schlägt denn auch folgerichtig eine konkrete Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz vor, die eine Erweiterung des Familienbegriffs beim Familiennachzug beinhaltet und den Nachzug von minderjährigen Geschwistern in diesen Fällen regelmäßig ermöglichen würde. Mit einem solchen Schritt könnten die Parlamentarier*innen den zunehmenden Restriktionen beim Verwaltungshandeln von Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden eine verbindliche Regelung entgegensetzen, zum Wohle der geflüchteten Kinder und Familien.

Gambia: Anträge nicht mehr nur in BW

Aktuelle EASY-Liste hat einige Veränderung für Baden-Württemberg gebracht

Die EASY-Liste, aus der sich ergibt, welche Erstaufnahmeeinrichtung für Asylanträge von Menschen aus bestimmten Herkunftsländer zuständig ist, ist im August geändert worden. Auch für Baden-Württemberg haben sich einige Änderungen ergeben. Die wohl wichtigste Änderung ist, dass Baden-Württemberg nicht mehr das einzige Bundesland ist, das für Asylanträge von Menschen aus Gambia zuständig ist. Auch Einrichtungen in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden nun Gambier*innen zugewiesen. 

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BAMF: Mehr Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeleitet

Ein einmal vergebener Schutzstatus, kann vom BAMF aufgehoben werden. Hier gibt es unter anderem die folgenden Möglichkeiten: Wenn die Voraussetzungen für den Schutzstatus nicht mehr bestehen, kann dieser widerrufen werden. Wenn der Schutzstatus aufgrund unrichtiger Angaben oder infolge des Verschweigens wesentlicher Tatsachen erteilt worden ist, handelt es sich um eine Rücknahme des Schutzes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Jahr 2017 (Stand: Ende Oktober) 34.603 Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren eingeleitet. Im Vorjahr waren nur 3.170 solcher Verfahren eingeleitet worden, die in 395 Fällen zum Widerruf bzw. zur Rücknahme führten. 2017 wurden bislang 1799 Entscheidungen in Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren gefällt, in 335 Fällen wurde der Schutzstatus aufgehoben, in 1.464 Fällen erfolgte kein Wideruf/keine Rücknahme. Der überwiegende Teil der Aufhebung von Schutzentscheidungen betrifft laut BAMF Personen, bei denen individuelle Umstände den Schutz nicht mehr rechtfertigen. Das BAMF nennt hier als mögliche Gründe die freiwillige Rückkehr in den Verfolgerstaat, die Begehung von Straftaten oder die Täuschung über die Identität und Staatsangehörigkeit.

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Erschreckende Unkenntnis in der Familiennachzugs-Debatte

Anmerkungen von Rechtsanwalt Fred Hullerum

Die aktuelle politischen Diskussion um den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist leider von erschreckender Unkenntnis geprägt. Die offizielle Begründung der Regierung, es sei in Ordnung, subsidiär Schutzberechtigen den Familiennachzug vorzuenthalten, weil zu erwarten sei, dass ihr Aufenthalt im Gegensatz zu Menschen mit Flüchtlingsanerkennung - weniger langfristig sein wird, ist schlicht falsch. Hierzu haben unsere Kolleg*innen vom Flüchtlingsrat Niedersachsen einen aufschlussreichen Text des Lüneburger Rechtsanwaltes Fred Hullerum veröffentlicht.

Zahl türkischer Flüchtlinge nimmt zu

Auf Anfrage der Heilbronner Stimme hat das Innenministerium Baden - Württemberg erklärt, dass die Zahl der Aylanträge in Baden - Württember von türkischen Staatsbürgern bereits jetzt höher ist, als im gesamten vergangenen Jahr. Auch in ganz Deutschland hat nach Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge seit dem Putschversuch an Präsident Erdogan die Zahl der Asylanträge von Geflüchteten mit türkischer Staatsbürgerschaft zugenommen.

Rechtsgutachten zu Mitwirkungspflichten und Sanktionen im aufenthaltrechtlichen Verfahren

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat zusammen mit PRO ASYL ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Mitwirkungspflichten von geflüchteten Personen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren sowie die Sanktionsmöglichkeiten der Ausländerbehörden untersucht. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat die Ergebnisse nun veröffentlicht und eine Stellungnahme dazu verfasst. Das Gutachten erklärt, in welchen Umfang die Geflüchteten zur Mitwirkung aufgefordert werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen welche Sanktionen möglich sind.

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Asylrechtlicher Totalschaden droht

Pro Asyl: In den Jamaika-Verhandlungen bahnt sich Erschreckendes an

Die bekanntgewordenen Zwischenstände der Sondierungen enthalten zum Thema Asyl und Flüchtlinge viele tiefgreifende Veränderungen in Sachen Unterbringung, Asylverfahren und Menschen mit Duldung. Pro Asyl warnt, dass diese Änderungen in der Mehrheit eine drastische Verschlechterung der rechtlichen Situation geflüchteter Menschen bedeuten. Geflüchtete sollen während der gesamten Zeit ihres Asylverfahrens in sogenannten Entscheidungszentren untergebracht werden. Die Rechtsberatung soll durch die Behörde stattfinden, die die Entscheidungen über die Asylanträge trifft - dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Außerdem finden sich in den Sondierungspapieren Überlegungen zu einer sogenannten "Duldung light", die geduldete Personen, die bei ihrer Passbeschaffung nicht mitwirken oder dessen Land ihnen keinen Pass ausstellt von allen Integrationsmaßnahmen ausschließt und ihnen somit die Möglichkeit auf ein Bleiberecht verwehrt.
Pro Asyl hat zu den Zwischenständen der Sondierungsgespräche eine ausführliche Presseerklärung verfasst, die auch auf die möglichen Auswirkungen dieser Veränderungen eingeht.

UNICEF und BUMF veröffentlichen gemeinsame Stellungsnahme zur Einschränkung des Familiennachzuges

Der Bundesfachverband umF und Unicef haben eine gemeinsame Stellungnahme und Hintergrundpapier verfasst, in welchen sie die aktuelle politische Lage im Hinblick auf die Einschränkungen des Familiennachzuges analysieren und konkrete politische Forderungen formulieren.

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Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte!

Nicht nur am Tag des Flüchtlings

Am heutigen Tag des Flüchtlings wollen wir auf die Pro-Asyl Kampagne »Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte« hinweisen. Interviews, Materialien und Aufrufe finden sie auf der Kampagnenhomepage.