Asylpolitik BRD

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl

Fragenkatalog des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg und Antworten der Parteien

Am 24.9. wird der neue Bundestag gewählt. Asyl- und Flüchtlingspolitik ist eines der zentralen Themen des Wahlkampfs. Allerdings scheinen viele Medien der Meinung zu sein, dass es Menschen in Deutschland hauptsächlich interessiert, wie noch mehr Menschen abgeschoben werden können. Damit endlich auch mal die Fragen der vielen ehrenamtlichen Flüchtlingsunterstützer*innen beantwortet werden, haben wir den Landesverbänden von CDU, FDP, GRÜNE, LINKE und SPD einen Fragenkatalog geschickt.
Bisher (Stand 21.9.) haben wir eine Antwort von den Grünen und der CDU erhalten.

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Neugeborene Kinder von Asylberechtigten und international Schutzberechtigten haben unmittelbar Anspruch auf SGB II-Leistungen

Das Bundesministerium des Inneren hat klargestellt, dass neugeborene Kinder von Asylberechtigten oder international Schutzberechtigten ab Geburt SGB II-leistungsberechtigt sind, da sie nach § 33 AufenthG einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben. Das bedeutet, dass SGB-II-Leistungen für ein neugeborenes Kind nicht mit dem Argument verwehrt werden dürfen, für dieses müsse erst ein Antrag auf Familienasyl gestellt und bewilligt werden.

Zwei Jahre nach "Wir schaffen das"

PRO ASYL: Bundesinnenminister de Maizière will Desintegrationspolitik fortsetzen

Bundesinnenminister De Maizière will die Aussetzung des Familiennachzuges für Subsidiär Schutzberechtigte verlängern, die nächsten Abschiebungen nach Afghanistan drohen - zwei Jahre nach dem berühmten Ausspruch "wir schaffen das" von Bundeskanzlerin Merkel ist von der vermeintlichen "Willkommenskultur" zumindest seitens der Bundesregierung nicht viel übrig geblieben - sie hat sich eher ins Gegenteil verkehrt. PRO ASYL zieht zwei Jahre nach "Wir schaffen das" ein Fazit.

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Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht im Überblick

Am 29. Juli ist das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Verschärfungen, angefangen von der Ausweitung von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam über die ausgeweitete Wohnpflicht in der Erstaufnahme bis hin zu einer Pflicht zur Asylantragstellung für unbegleitete Minderjährige durch die Jugendämter. Die wichtigsten Neuregelungen werden im Folgenden dargestellt:

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Weniger Jesiden als Flüchtlinge anerkannt

Die Anerkennungsquote jesidischer Flüchtlinge ist laut einem Zeitungsbericht vom 02.08.17 in den vergangenen zweieinhalb Jahren deutlich gesunken. Wurden im Februar 2015 rund 97 Prozent der Anträge positiv beschieden, waren es im Juni 2017 nur noch rund 87 Prozent. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage des außenpolitischen Sprechers der Grünen Bundestagsfraktion, Omid Nouripour, der "Berliner Zeitung" hervor. Die meisten Jesiden erhalten einen Status als Flüchtling, lediglich eine Minderheit wird als asylberechtigt anerkannt. "Die deutlich gesunkene Anerkennung jesidischer Flüchtlinge offenbart die Heuchelei der Bundesregierung" kritisiert Nouripour. Jesiden sind eine religiöse kurdische Minderheit, die massiv von der Terrormiliz Islamischer Staat verfolgt werden. Die größte jesidische Gemeinschaft außerhalb des Iraks, lebt heute in Deutschland.

Ungarn: Dublin-Überstellungen werden ausgesetzt

In der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion bestätigt die Bundesregierung, dass es vorläufig keine Dublin-Abschiebungen mehr nach Ungarn geben wird. Nur wenn Ungarn im Einzelfall zusichert, die Person nach EU-Standards unterzubringen und auch ihr Asylverfahren nach EU-Standards durchzuführen, seien Überstellungen möglich. Faktisch hat aber schon seit dem 11. April diesen Jahres keine Überstellung mehr nach Ungarn stattgefunden. Einen Tag zuvor hatte der UNHCR eine Aussetzung der Abschiebungen nach Ungarn gefordert. Durch die letzten Gesetzesverschärfungen der ungarischen Regierung hatte sich die Situation der Geflüchteten in dem Land zunehmend verschlechtert. Auch Pro Asyl kommentiert die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Dublin-Rückführungen als eine längst "überfällige Entscheidung".

BAMF entscheidet wieder über Asylanträge von Afghan*innen

Innenminister de Maizière verkündet Ende der "Rückpriorisierung"

Wegen der schwierigen Sicherheitslage in Afghanistan sah das BAMF zuletzt von Asylentscheidungen bei Afghan*innen ab. Nach einer Neubewertung der Lage in dem Land soll die Behörde jetzt aber wieder tätig werden, so Bundesinnenminister Thomas De Maizière gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

PRO ASYL: Neuer Afghanistan-Bericht ist unbrauchbar

Einschätzung des Auswärtigen Amtes verfehlt im Zusammenhang mit Asylverfahren und Abschiebungen relevante Themen

PRO ASYL bewertet den vom Auswärtigen Amt vorgelegten Bericht zur Lagebeurteilung für Afghanistan als unbrauchbar. Das Thema wird verfehlt: Der Bericht liefert z.B. kaum Informationen, ob und unter welchen Umständen Verfolgte in anderen Landesteilen Schutz finden könnten ("inländische Fluchtalternativen"), wovon das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgeht.

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Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Kommentar zum Artikel "Abschiebezentren durch die Hintertür" - 01.08.17 Stuttgarter Zeitung

Das Innenministerium Baden-Württemberg beschäftigt sich derzeit mit der Prüfung und Umsetzung für das, Ende Juli in Kraft getretene, „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Ab wann die neue Praxis greifen kann, sei abschließend noch nicht geklärt, wurde gegenüber der Stuttgarter Zeitung bekannt gegeben. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben entspricht weder einer humanen, noch einer integrationsorientierten Flüchtlingspolitik.

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Erstmal keine neuen BAMF-Entscheidungen zu Afghanistan

"Rückpriorisierung": Bundesamt wartet neuen Lagebericht ab

Das BAMF trifft keine Entscheidungen mehr über Asylanträge von Menschen aus Afghanistan, bis der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt. Es sollen zwar weiterhin Anhörungen stattfinden und die Asylanträge bearbeitet werden, aber noch keine Entscheidungen getroffen werden. Wann der Bericht vorliegen wird, ist noch unklar.

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