Asylpolitik BRD

"Migrationspaket": Appell an den Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen

Am 7. Juni wurden mehrere Gesetze vom Bundestag verabschiedet, u.a. das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Diese Gesetze wurden als nicht vom Bundesrat zustimmungspflichtig eingestuft, was zumindest angesichts der umfangreichen Mehrkosten der Länder, die durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz entstehen, nicht nachvollziehbar ist. Dieses Gesetz enthält u.a. eine Vermischung von Strafhaft und Abschiebungshaft die Menschenwürde verletzt und klar dem Europarecht zuwiderläuft. Extrem problematisch ist außerdem die neue Möglichkeit, ausreisepflichtige Personen schon 30 Tage nach Ablauf ihrer Ausreisefrist ins Ausreisegewahrsam zu nehmen – unabhängig davon, ob es Anzeichen dafür gibt, untertauchen zu wollen. Gleichzeitig soll im Rahmen der Abschiebung den Behörden ermöglicht werden, ohne richterlichen Beschluss die Wohnung der Betroffenen zu betreten und diese zum Flughafen zu bringen. Auf Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats findet nun am 28. Juni eine Anhörung im Bundesrat zu diesen Gesetzen statt. PRO ASYL fordert den Bundesrat auf, die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats ernst zu nehmen und den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Verlängerter Abschiebestopp für Syrien bis Ende 2019

Uneinigkeit bei Abschiebungen nach Afghanistan

Auf der Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern Ende letzter Woche wurde der Abschiebestopp für Syrien erneut verlängert. Aufgrund der gegenwärtig "unübersichtlichen" Lage im Land gilt der Abschiebestopp bis Ende des Jahres. Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen fordern jedoch Ausnahmen, um bei einer Entspannung der Lage, Straftäter und Gefährder abschieben zu können. Ein aktualisierter Lagebericht zur Situation in Syrien soll im Herbst vorgelegt werden. Die Diskussion um Abschiebungen nach Afghanistan konnte auf der IMK nicht geklärt werden. Weitere Infos hier:

Notbremse ziehen! Union will grenzenlos nach Afghanistan abschieben, »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ebnet den Weg

Pressemitteilung von PRO ASYL vom 06.06.2019

PRO ASYL ruft die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" abzulehnen

Am morgigen Freitag soll das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« im Bundestag verabschiedet werden. Daher richtet PRO ASYL einen besonderen Appell an die Abgeordneten der SPD. PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt appelliert: »Ziehen Sie die Notbremse, das Hau-ab-Gesetz öffnet den Weg für schrankenlose Inhaftierungen und Abschiebungen nach vorheriger Entrechtung und Isolation in den AnkERzentren.«

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Familiennachzug aus Griechenland: Drei Viertel der Anträge abgelehnt

Linke kritisiert unangemessen hohe Anforderungen des BAMF

Das Recht, als Familie zusammenleben zu können, ist in den Grund- und Menschenrechten verankert. Dennoch werden derzeit drei Viertel der Anträge auf Familiennachzug von Flüchtlingen aus Griechenland vom BAMF abgelehnt. Die Anerkennungsquote für den Nachzug von Familienmitgliedern lag vor nur zwei Jahren noch bei 90%. Zu diesem Thema hat MiGAZIN mehrere Artikel veröffentlicht.

Offener Brief an den Bundestag zum "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

22 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden.

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem Offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte - so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.
Der Brief ist auf der Homepage des Republikanischen Anwaltsverein einsehbar.

BMI will die Entscheidungspraxis für Syrer*innen vorerst nicht ändern

Anfang Mai berichteten Medien, dass das BAMF die Entscheidungen über Asylanträge von Syrer*innen vorerst ausgesetzt hatte, um eine Abstimmung der Bundesregierung über eine Bewertung der Sicherheitslage in Syrien abzuwarten. Im Vorfeld hatte das BAMF in einigen Fällen anstatt eines subsidiären Schutzes nur noch ein nationales Abschiebungverbot erteilt. Diese Änderung der Entscheidungspraxis sei allerdings nicht mit dem Bundesinnenministerium abgesprochen gewesen. Mitte Mai berichtete die Zeit, dass Innenminister Seehofer nun mitgeteilt habe, dass die Leitlinien für die Anerkennung syrischer Flüchtlinge vorerst nicht verschärft werden. Es gebe daher keinen Grund, die Asylanträge von Syrer*innen anders zu bewerten.

Aufruf zur IMK-Demonstration: #HIERGEBLIEBEN - Gegen Abschiebung, Polizeiallmacht und Rassismus

Mi., 12.06., 18.00 Uhr in Kiel

Ein großes Bündnis unter Beteiligung der Flüchtlingsräte ruft anlässlich der Frühjahrskonferenz der Innenminister des Bundes
und der Länder zur Demonstration am Mittwoch, den 12.06.2019, um 18 Uhr am Platz der Kieler Matrosen in Kiel auf.
In Bund und Ländern werden Gesetze und Maßnahmen vorangetrieben, die den Schutzanspruch von Geflüchteten und das
Engagement der mit ihnen solidarischen Bürger*innen in Frage stellen.

Anlässlich der Frühjahrskonferenz der Innenminister des Bundes und der Länder, die unter schleswig-holsteinischem Vorsitz
vom 12. bis zum 14.6.2019 in Kiel und Rendsburg stattfindet, fordern wir ein angstfreies Leben und Bleiberecht für alle

Geflüchtete sowie das Ende der Kriminalisierungsversuche solidarischen Engagements von Bürger*innen!

Presseerklärung "70 Jahre Grundgesetz" von PRO ASYL

PRO ASYl fordert anlässlich des 70-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes, die Würde aller Menschen zu achten, nicht nur der deutschen Staatsbürger*innen: Das "Hau-ab-Gesetz" sieht vor, dass in anderen EU-Staaten anerkannte Flüchtlinge in Deutschland durch den Entzug von Sozialleistungen ausgehungert werden sollen. Migrationspolitische Erwägungen sollen hier die Kürzung der Leistungen auf null rechtfertigen. Dies ist nicht nur verfassungswidrig (wie 2012 das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat), es ist auch unsolidarisch und führt zu einem Überbietungswettbewerb der Inhumanität in Europa.

Einfach »weiter so« mit Abschiebungen nach Afghanistan?

Presseerklärung von PRO ASYL

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat Kritik an den Zuständen vor und während eines (beobachteten) Abschiebeflugs im August 2018 nach Kabul geäußert. Angesichts der Sicherheitssituation in Afghanistan sind Abschiebungen dorthin generell als unverantwortlich zu bewerten. Mindestens dürfte jedoch "bis zur Umsetzung der von CPT genannten Empfehlungen/Forderungen [...] eigentlich kein einziger Abschiebungsflug abheben", fordert PRO ASYL.

"Geordnete-Rückkehr-Gesetz" fördert Ausgrenzung und Entrechtung Schutzsuchender

PRO ASYL warnt vor einem Durchpeitschen der geplanten Gesetzesvorhaben bis Anfang Juni durch das Parlament. "Zehntausende werden in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebungen in menschenunwürdige Zustände leben", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer PRO ASYL. "Das Gesetz zielt auf Entrechtung, mehr Haft und einem Verdrängen aus Deutschland durch Entzug von Sozialleistungen!"