Asylpolitik BRD

Corona Krise: BAMF setzt Fristen in Dublin-Fällen aus

Nach solchen Aussetzungen sollen die Überstellungsfristen neu beginnen

Mit der Corona Krise sind Überstellungen von Geflüchteten, für die nach der Dublin Verordnung ein anderer EU-Staat verantwortlich ist, bis auf Weiteres nicht möglich. Das BAMF möchte verhindern, dass durch einen Fristablauf, i.d.R. sechs Monate, Deutschland die Asylgründe der Geflüchteten selbst prüfen und dann ggf. einen Schutzstatus gewähren muss. Deswegen schickt das BAMF an alle Personen, die bereits eine "Unzulässigkeitsentscheidung" bekommen haben und deren Überstellungsfrist noch nicht abgelaufen ist, eine Mitteilung über die Aussetzung der Fristen nach § 80 Abs. 4 VwGO i.V.m. Art. 27 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung. Auch in neuen Dublin-Bescheiden werden die Fristen ausgesetzt. Dieses Vorgehen ist rechtlich fragwürdig.

Alle Betroffenen sollen sich umgehend informieren und Kontakt zu einer Beratungsstelle oder Anwält*innen aufnehmen!

Auswirkungen von Covid 19 auf Asylverfahren

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bekannt gegeben, dass zur Vermeidung von Kontakten ab sofort Asylanträge nur noch schriftlich entgegengenommen werden. Das Verfahren läuft laut BAMF so ab, dass zunächst eine Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen muss. Im Anschluss daran wird ein sog. "Formularantrag" ausgefüllt, der an das Bundesamt übermittelt wird. Nach Eingang dieses Formularantrags stellt das Bundesamt Aufenthaltsgestattungen aus und übermittelt diese gemeinsam mit den schriftlichen Belehrungen zum Asylverfahren an die Antragstellenden.

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Nicht einmal der Minimalkonsens wird erfüllt

Bilanz von Pro Asyl zu 18 Monaten Gnadenkontingent beim Familiennachzug

Die Visaerteilungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten schleppen sich über Jahre hin. Nach 18 Monaten Gnadenkontingent ist klar: Die Bundesregierung kommt nicht einmal dem veranschlagten Minimalkonsens nach. Tausende geflüchtete Familien leben seit Jahren getrennt und warten weiter auf ein Visum. Eineinhalb Jahre nach der de facto Abschaffung des Rechtsanspruchs und der Einführung eines Gnadenrechts bei der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) wird deutlich: Die Bundesregierung hält nicht einmal den politisch getroffenen Minimalkonsens ein. Die Große Koalition hatte sich nach einem langen Streit in einem Kompromiss auf ein monatliches Gnadenkontingent nach Ermessen von 1.000 Visa für Angehörige dieser Personengruppe geeinigt.

Streit innerhalb der Landesregierung um Abschiebungen von Geflüchteten in Arbeit

Die SPD hatte Ende Januar im Landtag gefordert, Abschiebungen von Geflüchteten in Arbeit auszusetzen, indem vorhandene Ermessensspielräume genutzt werden. Insbesondere bezog sich dieser Vorschlag auf Geflüchtete, die die Kriterien der Beschäftigungsduldung (vor allem die lange Vorduldungszeit) noch nicht erfüllen. Ein entsprechender Antrag scheiterte am 29. Januar jedoch an den Gegenstimmen von Grünen, CDU und AfD. Anfang Februar wurde bekannt, dass Grüne und CDU beabsichtigen, die Härtefallkommission zur Anlaufstelle für Unternehmen zu erklären, deren Mitarbeiter*innen von Abschiebung bedroht sind, damit diese ggf. die zwölf Monate Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung überbrücken können. Der Flüchtlingsrat BW merkt hierzu an, dass es bereits jetzt möglich ist, für Mitarbeiter*innen in Unternehmen Härtefallanträge zu stellen, es handelt sich hierbei also um keine echte Neuerung.

Aktionstag der bundesweiten SEEBRÜCKE am 08. Februar

Am 08. Februar ruft die SEEBRÜCKE deutschlandweit zu einem dezentralen Aktionstag auf. 

Dutzende Kommunen und Bundesländer in ganz Deutschland fordern aktuell die Bundesregierung auf, unbegleitete Kinder und Jugendliche aus griechischen Lagern nach Deutschland zu evakuieren - und signalisieren ihre Bereitschaft, sie in ihren Städten aufzunehmen. Doch Innenminister Seehofer verweigert nach wie vor jedes Einschreiten der Bundesregierung.  

Um die Bundesregierung zum Handeln zu zwingen, ruft die SEEBRÜCKE am 8. Februar unter dem Slogan #WirHabenPlatz zu einem dezentralen Aktionstag auf. Gemeinsam mit vielen anderen Akteur*innen fordert SEEBRÜCKE die sofortige Evakuierung der Kindern und Jugendlichen aus den griechischen Lagern in die aufnahmebereiten Städte und Länder.

Weitere Informationen zum Aktionstag und zu den Möglichkeiten der Beteiligung finden Sie hier.

Beilage zum Asylmagazin: Das Migrationspaket

Beiträge zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen

Die Beilage zum Asylmagazin 8-9/2019 fasst die wichtigsten Neuregelungen durch die verschiedenen Gesetze zusammen, die im Rahmen des sogenannten Migrationspakets im Sommer 2019 verabschiedet wurden und weitreichende Änderungen für das Asyl- und Aufenthaltsrecht mit sich bringen. Die Beiträge dieser Broschüre konzentrieren sich auf insbesondere für die Beratungs- und Entscheidungspraxis relevante Änderungen.

Interessierte können die Broschüre im PDF-Format online auf der Webseite des Informationsverbunds Asyl & Migration abrufen.

Aufnahme von minderjährigen Geflüchteten aus Griechenland

Call to Action: Kampagne #WirHabenPlatz

Die Situation vieler Geflüchteten in Griechenland ist äußerst prekär, und ganz besonders leiden darunter Minderjährige ohne Begleitung. Der niedersächsische Innenminister Pistorius setzt sich für ein sofortiges Aufnahmeprogramm für Minderjährige auf Bundes- und Landesebene ein. Diese Forderung können alle unterstützen und sich für die Aufnahme von umF aus Griechenland einsetzen! Praktische Tipps dazu finden Sie hier.

Abschiebung light: Teuer, aber wenig wirksam

Studie zur "Freiwilligen Rückkehr"

Extrem staatstragend im Bereich der Flüchtlingspolitik ist alles, was der Aufenthaltsbeendigung dient. Hierbei gilt die "freiwillige Ausreise" als Königsweg, denn sie ist weitaus billiger als die Abschiebung und sie verursacht weniger politischen Lärm. Nun hat das BAMF eine wissenschaftliche Analyse über die Wirkungen des Anfang 2017 aufgelegten Rückkehrprogramms "Starthilfe Plus" vorgelegt. 

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Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Kontingent von 1000 Visaerteilungen pro Monat wird nicht ausgeschöpft

Im Sommer 2018 wurde der Familiennachzug zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutz neu geregelt. Die Bundesregierung schuf mit dem § 36a AufenthG eine Gesetzesgrundlage, die es erlauben sollte 1000 Visa pro Monat für Familienangehörige von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten zu erteilen. Aufgrund der komplizierten Verfahren, in das unterschiedliche Behörden involviert sind, wurde im Jahr 2018 das monatliche Kontingent nicht ausgeschöft. Dies änderte sich im ersten Halbjahr 2019, doch seit Juni sinken die Zahlen der erteilen Visa wieder. Das Problem liegt bei den deutschen Auslandsvertretungen und den dort (gewollt?) geringen Bearbeitungskapazitäten für Visumsanträge.
 

Handyauslesung bei Asylsuchenden

GFF sucht geeignete Kläger*innen, um gegen die Auswertung von Handydaten durch das BAMF zu klagen

Seit Juli 2017 können in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren Datenträger, vor allem Handys ausgelesen und ausgewertet werden (§ 15a AsylG; §§ 48, 48 a AufenthG). Aus Sicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) werden hierbei die Betroffenen in ihrer Selbstbestimmung verletzt. Aus diesem Grund sucht die GFF für strategische Verfahren geeignete Kläger*innen, um gegen die Auswertung von Handydaten durch das BAMF zu klagen. Die Klagen sollen losgelöst vom Asylrechtsverfahren erfolge, die anwaltliche Betreuung finanziert und organisiert die GFF.

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