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Von der BÜMA zum Ankunftsnachweis

Am 9.12.2015 legte das Bundeskabinett einen Gesetztesentwurf für einen einheitlichen Ankuftsnachweis für Asylsuchende vor. Dieser soll die BÜMA ersetzen.

Die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, kurz BÜMA, wird beim ersten Kontakt mit den Asylsuchenden von der Grenzpolizei, den Ausländerbehörden oder Erstaufnahmestellen ausgestellt. Bisher waren diese Daten nicht bundesweit abzurufen und zu vergleichen. Dies soll sich nun ändern. Genannte Ziele sind neben der Beschleunigung der Asylverfahren und Verhinderung der Doppelzählungen von Asylgesuchen auch sicherheitspolitischer Natur: Mit dem System sollen, laut Bundesinnenminister de Maizière, auch terrorismusrelevante Erkenntnisse schneller identifiziert werden können.

Das Gesetz soll regeln, dass Daten von Asylsuchenden früher als bisher im Ausländerzentralregister erfasst werden. Die Datenerfassung soll über die Grundpersonalien hinausgehen und zudem den Staat, aus dem die Einreise erfolgt ist, Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen, Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen, sowie zu Schul- und Berufsqualifikationen beinhalten. Zudem werden Fingerabdruckdaten erfasst und durch ein Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem, dem sogenannten Fast-ID , für alle relevanten Behörden zur Verfügung stehen. Die restlichen erfassten Daten sollen über ein zentrales Kerndatensystem den berechtigten öffentlichen Stellen bundesweit zur Verfügung stehen und auch aktualisiert werden können.

Zudem soll sich die Form des Dokuments ändern. Die BÜMA ist ein einfaches DinA4 Papier. Der Ankunftsnachweis soll mit "fälschungssicheren Elementen" ausgestattet sein, wahrscheinlich also ähnlich wie die Aufenthaltsgestattung aussehen.

Das Dokument soll Voraussetzung für die Stellung eines Asylantrages sowie für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sein.

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