Abschiebungen & Abschiebehaft

Leitlinien des Innenministeriums zur Abschiebepraxis

Am 23. Februar, einen Tag vor einer weiteren Sammelabschiebung in die Balkanregion, veröffentlichte das Innenministerium Baden-Württemberg „Leitlinien...für die Rückkehr- und Abschiebepraxis im Land“. Nach der Erklärung der Landesregierung, in diesem Winter Abschiebungen aus humanitären Gründen nicht auszusetzen, wurde vom Innenministerium behauptet, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe in jedem Fall eine Einzelprüfung auf mögliche Abschiebungshindernisse vornehme. Der Flüchtlingsrat und andere bezweifelten dies, wie auch der Fall der kranken Frau Ametovic und ihrer 6 Kinder zeigt, die am 24. Januar nach Serbien abgeschoben wurden. Bei einem Gespräch im Innenministerium am 6. März über die nun offen gelegten Kriterien sicherte Innenminister Gall zu, dass die „Leitlinien“ als Spielräume für möglichst großzügiges Handeln im Einzelfall zu verstehen seien. Wie groß diese Spielräume sind, wird sich im Einzelfall zeigen.

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Aktiv werden gegen die Sammelabschiebung am 24. Februar!

Am 24. Februar wird es wieder eine Sammelabschiebung vom Baden-Airpark geben. Das Freiburger Forum Aktiv gegen Ausgrenzung organisiert Mahnwachen an den Freiburger Wohnheimen sowie Protestaktionen am Flughafen.

Kreis Tübingen: Abschiebung von "gut integrierter" Familie aus dem Kosovo (vorläufig) verhindert

Am 10. Dezember sollte die in Starzach (Kreis Tübingen) lebende und aus dem Kosovo stammende Familie S. abgeschoben werden, obwohl über die Klage gegen den abgelehnten Asylfolgeantrag noch nicht entschieden war und obwohl ein Gutachten in der Erkrankung der Mutter ein Abschiebungshindernis sah. Mitarbeiter der Ausländerbehörde holten ein paar Tage davon die Kinder aus der Schule, um sie für die Abschiebedokumente abzufotografieren. Nachdem sich zahlreiche Menschen. darunter auch Lehrer, Pfarrer und die "Aktion Sahnehäubchen" gegen die Abschiebung aussprachen, setzte Innenminister Gall den Vollzug der Abschiebung bis zum Entscheid über die Klage im Asylfolgeverfahren aus.

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Land plant neue Abschiebehaftanstalt

Es war nur eine Frage der Zeit, wann auch Baden-Württemberg auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2014 reagiert. Dieser hatte entschieden, dass die Abschiebehaft nicht in demselben Gebäude wie der Strafhaft erfolgen darf. Das Land gab daraufhin die Abschiebehaftanstalt auf dem Gelände der JVA Mannheim auf. Nach Informationen der BNN plane das Landesinnenministerium in Kooperation mit Hessen jetzt die Einrichtung einer neuen Abschiebehaftanstalt. Die zwischenzeitliche Zusammenarbeit mit dem rotgrün regierten Rheinland-Pfalz sei offenbar schief gegangen. Dieses Vorhaben passt zu den geplanten Verschärfungen des Aufenthaltsrechts, das auch einen neuen bis zu viertägigen Ausreisegewahrsam für abgelehnte Asylsuchende vorsieht. Die vielfach beschworene und praktizierte Willkommenskultur droht gegen die Wand zu fahren, wenn gleichzeitig eine Abschiebepolitik forciert wird.

Protestaktion gegen Sammelabschiebung am Baden-Airpark

Baden-Württemberg: "Humane Abschiebepraxis" statt Winterabschiebestopp

Nur Schleswig-Holstein und Thüringen setzen Abschiebungen über den Winter aus

Nach Informationen von Landespolitiker/innen soll es zwar bis in den März hinein keine Sammelabschiebungen aus Baden-Württemberg mehr geben, allerdings auch keine wie auch immer geartete Aussetzung von Abschiebungen über die Winterzeit. Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Thüringen haben Erlasse herausgegeben, durch die Abschiebungen in folgende Staaten über den Winter ausgesetzt werden: Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Ukrainer. Baden-Württemberg will sich dieser humanitären Initiative nicht anschließen. Laut Innenminister Gall betreibe das Land sowieso eine "humane Abschiebepraxis". Diese erfolge in Form von, nicht näher bekannten, Einzelfallprüfungen.

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Abschiebung nach 28 Jahren

  • 22.08.2014 taz: „Abschiebung nach 28 Jahren. AUFENTHALTSRECHT Die Romni Suzana S. und ihre fünf Kinder wurden in Deutschland geboren. Nun will sie der Landkreis Emsland nach Serbien abschieben. Niedersachsens "Paradigmenwechsel" lässt auf sich warten“

Niedersächsischer Erlass zu Abschiebungen und Abschiebehaft

Flüchtlingsrat BW fordert entsprechende Klarstellungen für Baden-Württemberg

Das niedersächsische Innenministerium hat am 23.09.2014 die Ausländerbehörden schriftlich angewiesen, Abschiebungen und Abschiebungshaft nach Möglichkeit zu vermeiden. Der 21seitige Erlass regelt u.a., dass Abschiebungstermine schriftlich anzukündigen sind, dass Familien im Rahmen von Abschiebungen nicht getrennt werden dürfen, und dass Abschiebungshaft nur als ultima ratio zulässig ist. Ausdrücklich weist das niedersächsische Innenministerium die Ausländerbehörden auch darauf hin, dass vor der Einleitung von Abschiebungen zu prüfen ist, ob nicht ein Aufenthaltsrecht nach anderen rechtlichen Grundlagen als über das Asylrecht, etwa auf der Grundlage des § 25 Absatz 5 AufenthG, erteilt werden kann. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat gefordert, dass Baden-Württemberg ebenfalls einen derartigen Erlass braucht.

Rheinland-Pfalz setzt Abschiebungen nach Afghanistan aus

Aufgrund eines neuen Lageberichts des Auswärtigen Amts, der eine tendenzielle Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan feststellt, setzte Rheinland-Pfalz am 28. Juli Abschiebungen nach Afghanistan gemäß § 60a, Abs. 1 AufenthG bis zum 27. Januar 2015 aus.

EUGH erklärt Abschiebehaft in Strafanstalten für unzulässig

Mit seinem Urteil vom 17. Juli 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof (Luxemburg) die Inhaftierung von Abschiebegefangenen in Anstalten, in denen auch Strafgefangene inhaftiert sind, für rechtswidrig. Damit ist auch die jahrelang in Baden-Württemberg in Mannheim und im Frauengefängnis Schwäbisch Gmünd praktizierte Form der Abschiebehaft nicht mehr durchführbar. Laut Informationen aus dem Innenministerium kooperiert das Land Baden-Württemberg vorläufig mit Rheinland-Pfalz und will dort vorübergehend Abzuschiebende unterbringen.

EuGH beendet jahrelange rechtswidrige Abschiebehaftpraxis

Flüchtlingsrat fordert sofortige Freilassung aller Abschiebehäftlinge, die in Justizvollzugsanstalten untergebracht sind

Pressemitteilung vom 17.07.2014

Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg endlich klar gestellt, dass Abschiebehaft nicht mehr in Justizvollzugsanstalten vollzogen werden darf. Dies ist eine gute Nachricht für alle Abschiebehäftlinge, die in Justizvollzugsanstalten wie der JVA Mannheim untergebracht sind. Sie müssen sofort frei gelassen werden, will Baden- württemberg nicht weiterhin gegen das Trennungsgebot von Abschiebehaft und Strafhaft und damit gegen Eu-Recht verstoßen. Dies gilt insbesondere für Frauen, die das Land zur Sicherung der Abschiebung in der JVA Schwäbisch Gmünd unterbringt. Aber auch die Container auf dem Gelände der JVA Mannheim müssen ab sofort der Vergangenheit angehören.

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