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EuGH beendet jahrelange rechtswidrige Abschiebehaftpraxis

Flüchtlingsrat fordert sofortige Freilassung aller Abschiebehäftlinge, die in Justizvollzugsanstalten untergebracht sind

Pressemitteilung vom 17.07.2014

Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg endlich klar gestellt, dass Abschiebehaft nicht mehr in Justizvollzugsanstalten vollzogen werden darf. Dies ist eine gute Nachricht für alle Abschiebehäftlinge, die in Justizvollzugsanstalten wie der JVA Mannheim untergebracht sind. Sie müssen sofort frei gelassen werden, will Baden- württemberg nicht weiterhin gegen das Trennungsgebot von Abschiebehaft und Strafhaft und damit gegen Eu-Recht verstoßen. Dies gilt insbesondere für Frauen, die das Land zur Sicherung der Abschiebung in der JVA Schwäbisch Gmünd unterbringt. Aber auch die Container auf dem Gelände der JVA Mannheim müssen ab sofort der Vergangenheit angehören.

Jahrelang hatten Nichtregierungsorganisationen, so auch der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, auf diese rechtswidrige Praxis aufmerksam gemacht, aber auch das grün-rot regierte Baden- Württemberg sah keinen Handlungsbedarf!

"'Humanität hat Vorrang' steht im Koalitionsvertrag. Was das im Vollzug von Abschiebehaft heißt, musste der Landesregierung erst der Europäische Gerichtshof erklären. Das ist beschämend." so Angelika von Loeper, vorsitzende des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg. Ab sofort muss auch Baden-Württemberg Abschiebehaft nach den Kriterien von Grundrechten und Menschenwürde vollziehen. Dazu gehört, dass Abschiebehäftlinge nicht länger gemeinsam mit Straffälligen untergebracht werden dürfen und unter den Restriktionen der Strafhaft zu leiden haben, zumal da es sich vermehrt um traumatisierte Flüchtlinge handelt, die aufgrund der Dublin-Verordnung in einen anderen EU-Staat abgeschoben werden sollen.

Baden-Württemberg muss nun schnell handeln. eine Überführung von Abschiebehäftlingen ins rheinland-pfälzische Ingelheim kann nur eine vorübergehende Lösung sein. Durch die Verbringung in ein anderes Bundesland werden etwa vorhandene Verbindungen zu Unterstützer/-innen, Familie, Beratungsstellen oder RechtsanwältInnen erschwert.

Die Landesregierung muss sich hier an ihren eigenen Versprechungen messen lassen: "Humanität hat Vorrang."

"Wir fordern die umgehende Freilassung aller in Justizvollzugsanstalten inhaftierten Abschiebehäftlinge. Nur so kann der rechtswidrige Zustand beendet werden." so Angelika von Loeper.

Hinweis:
17.07.2014 Pressemitteilung von PRO ASYL: EuGH beendet rechtswidrige Abschiebungshaft. EuGH-Urteil beendet rechtswidrige Vollzugspraxis. Abschiebungshaft in mehreren Bundesländern vor dem Aus
17.07.2014 Süddeutsche Zeitung: "EuGH zwingt Deutschland zur Reform der Abschiebehaft"

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