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Kommt bald das neue "Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung?"

Die Bleiberechtsregelung ist nur ein Teil des bisherigen "Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" [Referentenentwurf des BMI vom 07.04.2014 pdf]. Weitere Teile beinhalten u.a. die Erleichterung der Ausweisung von Ausländern, Ausweitung des Arbeitsverbots für Geduldete, Wiedereinführung der AsylbLG-Leistungskürzungen, neue Einreisesperren und Verbote der Aufenthaltserteilung für Geduldete zwecks Aushöhlung des Bleiberechts, Wiedereinführung des Kettenduldung, umfassende Ausweitung der Abschiebehaft ... Es wird erwartet, dass die Bundesregierung das Gesetz ohne Beteiligung der Bundesländer verabschieden wird. 

Zum Referentenentwurf gibt es eine Reihe von Stellungnahmen. So z.B. vom Deutschen Anwaltverein, welcher "bedauert, dass der Gesetzentwurf das Bleiberecht mit einer Reihe weiterer, teils tiefgreifender Änderungen des Aufenthaltsrechts verknüpft, die ausnahmslos zu Lasten der Betroffenen gehen. Es wird die Gelegenheit wahrgenommen, eine Reihe integrationsfeindlicher Einschränkungen vorzunehmen, ohne dass hierfür eine Rechtfertigung gegeben wäre." (aus der Stellungnahme des Deutschen Anwaltsverein [pdf])

Weitere Stellungnahmen

Mehr Informationen erhalten Sie über den Berliner Flüchtlingsrat.

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